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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
20.04.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE0005493654 - 
   - WKN 549365 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, dem 31. Mai 2012, um 11:00 Uhr 
 
   im Grand Elysée, 'Spiegelsaal', Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   des Unternehmens ein. 
 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der UMS United Medical 
           Systems International AG zum 31. Dezember 2011 sowie des 
           zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der UMS United 
           Medical Systems International AG für das Geschäftsjahr 2011, 
           des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 
           AktG am 26. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Der Vorstand 
           und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der 
           Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im 
           Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf 
           der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die 
           Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der 
           Tagesordnung gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der UMS United Medical Systems International 
           AG zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
           von EUR 2.378.834,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je             EUR 
          dividendenberechtigter Stückaktie:              2.378.834,00 
 
          Bilanzgewinn                                             EUR 
                                                          2.378.834,00 
 
 
           Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
           von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung gehaltenen Stück 115.616 eigenen Aktien. 
           Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht 
           dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. 
 
 
           Die Dividende soll ab dem 1. Juni 2012 ausgezahlt werden. Die 
           Dividendenausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen 
           Einlagekonto der Gesellschaft gemäß § 27 
           Körperschaftsteuergesetz und damit steuerfrei. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ERNST & YOUNG GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der ERNST & YOUNG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Niederlassung Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum 
           Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 
           8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts 
 
 
           Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit 
           nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen 
           Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der 
           Hauptversammlung 2011 beschlossene Ermächtigung durch das 
           Anfang des Jahres 2012 durchgeführte öffentliche 
           Aktienrückkaufangebot für bis zu 300.000 Stückaktien teilweise 
           ausgeübt wurde, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen 
           werden, der Gesellschaft erneut eine Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien für die gesetzlich vorgesehene 
           Ermächtigungsfrist von 5 Jahren zu erteilen. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen daher vor, die in der Hauptversammlung 
           vom 19. Mai 2011 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener 
           Aktien mittels der dort genannten Erwerbsmöglichkeiten mit 
           Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen 
           Ermächtigungsbeschlusses aufzuheben und folgende neue 
           Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, 
           auch unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der 
           Aktionäre, zu beschließen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird bis zum 30. Mai 2017 
             ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des 
             derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit anderen 
             eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft 
             befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, 
             dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen 
             Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des derzeitigen 
             Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb zum 
             Zweck des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. 
 
 
             Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder 
             mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die 
             Gesellschaft oder auch durch ihre Konzernunternehmen oder 
             für ihre oder deren Rechnung von Dritten ausgeübt werden. 
 
 
             Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder 
             mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen 
             Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung 
             zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen. Im Falle des 
             Erwerbs über die Börse darf der gezahlte Gegenwert je Aktie 
             (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse 
             für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im 
             Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
             den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter 
             Wertpapierbörse vor dem Eingehen der Verpflichtung zum 
             Erwerb um nicht mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als 
             20 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot bzw. 
             einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines 
             Kaufangebots dürfen der gebotene Kaufpreis oder die 
             Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für 
             Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel 
             (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten 
             fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem 
             Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der öffentlichen 
             Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 
             20 % über- bzw. unterschreiten. Ergeben sich nach 
             Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen 
             Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche 
             Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot 
             bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots 
             angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der 
             maßgebliche Kurs nach dem Schlusskurs für Aktien der 
             Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2012 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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