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DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in 26123 Oldenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in 26123 Oldenburg mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
20.04.2012 / 15:22 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
   Oldenburg (Oldb) 
 
   - Wertpapierkennnummer 808 600 - 
   ISIN DE0008086000 
 
 
   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der Oldenburgische Landesbank AG 
 
   ein, die am 
 
   Donnerstag, 31. Mai 2012, um 10:00 Uhr, 
   in der Messehalle der Weser-Ems Halle, 
   Europaplatz 12, 26123 Oldenburg, 
 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der 
           Lageberichte für die Oldenburgische Landesbank AG und den 
           Konzern, der in den Lageberichten enthaltenen erläuternden 
           Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 sowie 
           § 289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Diese Unterlagen sind im Internet unter 
           www.olb.de/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden 
           zudem in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
           und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 der Oldenburgische Landesbank AG in Höhe 
           von EUR 1.551.104,51 in voller Höhe in die anderen 
           Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Nachwahl zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
           Durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg ist Herr Dr. Thomas 
           Naumann anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds 
           Herrn Thomas Fischer als Anteilseignervertreter zum Mitglied 
           des Aufsichtsrats der Oldenburgische Landesbank AG bestellt 
           worden. Diese Bestellung soll durch die Hauptversammlung 
           bestätigt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
 
             Herrn Dr. Thomas Naumann, Kronberg, 
             Vorstandsmitglied (Chief Financial Officer) 
             der Allianz Asset Management AG, 
 
 
 
           bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2013 als 
           Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der 
           Oldenburgische Landesbank AG zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
 
          Herrn Dr. Peter Hemeling, Krailling, 
          Rechtsanwalt, Chefsyndikus der Allianz SE, 
 
 
           als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Thomas Naumann zu wählen. 
 
 
           Er wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Herr Dr. Thomas 
           Naumann vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die 
           Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger 
           wählt. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten 
           Ersatzmitglieds endet mit dem Schluss der Hauptversammlung, in 
           der ein Nachfolger für das ersetzte Aufsichtsratsmitglied 
           gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die 
           reguläre Amtszeit des Letzteren abgelaufen wäre. Scheidet das 
           in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglied vorzeitig 
           wieder aus, so nimmt es seine Stellung als Ersatzmitglied 
           wieder ein. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der 
           Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
           Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 9 der Satzung aus sechs 
           von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu 
           wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           Genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           § 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital) enthält eine 
           Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung mit der 
           Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge. 
           Diese Ermächtigung endet infolge Fristablaufs zum 21. Mai 
           2012. 
 
 
           Da dieses Genehmigte Kapital somit am Tag der Hauptversammlung 
           bereits abgelaufen sein wird, soll ein neues Genehmigtes 
           Kapital geschaffen werden, das in Inhalt und Höhe dem 
           bisherigen Genehmigten Kapital entspricht. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2017 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen 
             Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt 
             höchstens um bis zu 15.000.000 Euro, zu erhöhen. Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand 
             wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
             Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
             Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. 
 
 
       b)    § 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 30. Mai 2017 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen 
             Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt 
             höchstens um bis zu 15.000.000 Euro, zu erhöhen. Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
             Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
             Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.' 
 
 
       c)    Der Vorstand wird ermächtigt, das neue Genehmigte 
             Kapital unabhängig von den übrigen Beschlüssen der 
             Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden. 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
           Verschmelzungsvertrag vom 13. März 2012 zwischen der 
           OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH und der Oldenburgische 
           Landesbank AG 
 
 
           Die Oldenburgische Landesbank AG und die 
           OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH, beide mit Sitz in Oldenburg, 
           haben am 13. März 2012 einen notariell beurkundeten 
           Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, nach dessen Maßgabe die 
           OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH im Wege der Aufnahme durch 
           Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und 
           Pflichten unter Auflösung der OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH 
           ohne Abwicklung auf die Oldenburgische Landesbank AG 
           verschmolzen werden soll (§§ 2 Nr. 1, 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 
           und Nr. 3 Satz 1, 46 ff., 60 ff. Umwandlungsgesetz). Der 
           Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn ihm die 
           Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank AG und die 
           Gesellschafterversammlung der OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH 
           zustimmen. Die Gesellschafterversammlung der 
           OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH hat dem Verschmelzungsvertrag 
           bereits am 29. März 2012 zugestimmt. Die Verschmelzung bedarf 
           zu ihrer Wirksamkeit ferner der Eintragung im Handelsregister 
           der Oldenburgische Landesbank AG. 
 
 
           Des Weiteren haben die Allianz Deutschland AG als 
           Hauptgesellschafterin der OLB-Beteiligungsgesellschaft mbH und 
           die Oldenburgische Landesbank AG am 13. März 2012 eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2012 09:23 ET (13:23 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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