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Dow Jones News
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DGAP-HV: 3U Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: 3U Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in Marburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 3U Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
3U Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.05.2012 in Marburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
20.04.2012 / 17:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Berichtigung der Veröffentlichung vom 20. April 2012 
 
   Im einleitenden Satz wurde die Reihenfolge der Zeilen richtiggestellt. 
 
 
   3U HOLDING AG 
 
   Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg 
   - WKN 516 790 - 
   - ISIN DE0005167902 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Donnerstag, den 31. Mai 2012, um 11.00 Uhr 
 
   im Vila Vita Hotel & Residenz Rosenpark, Raum Vivaldi, 
   Anneliese-Pohl-Allee 7-17, 35037 Marburg, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie der 
           Lageberichte für die 3U HOLDING AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in 
   diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen 
   Regelung zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 3U 
   HOLDING AG, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg, zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und stehen unter der Internetadresse www.3u.net zur 
   Verfügung. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf 
   Anfrage kostenlos zugesandt. 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
           2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 1.272.141,80 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    1.272.141,80 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,03 je       EUR    1.059.420,48 
   Stückaktie auf 35.314.016 dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen                 EUR            0,00 
 
   Gewinnvortrag                                      EUR      212.721,32 
 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene 
   Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
   Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über den 
   Gewinnverwendungsvorschlag nach § 170 Abs. 2 AktG gehaltenen Stück 
   3.923.770 eigenen Aktien. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern, wird bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 0,03 je dividendenberechtigte 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden. 
 
   Die beschlossene Dividende wird am 1. Juni 2012 ausgezahlt. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr 2012 zum 
   Abschlussprüfer der 3U HOLDING AG und des Konzerns sowie zum Prüfer 
   für den Halbjahresfinanzbericht, sofern dieser einer prüferischen 
   Durchsicht unterzogen wird, zu bestellen. 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 19. August 2010 hat die Gesellschaft 
           gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien in Höhe 
           von bis zu 10 % des Grundkapitals ermächtigt. Diese 
           Ermächtigung, die von der Gesellschaft fast vollständig 
           ausgenutzt wurde und die am 18. August 2015 auslaufen würde, 
           soll durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
             AktG bis zum 30. Mai 2017 ermächtigt, Aktien der 
             Gesellschaft zu den gesetzlich zulässigen Zwecken zu 
             erwerben, insbesondere um sie 
 
 
         -     Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit 
               oder des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran 
               anbieten zu können, 
 
 
         -     strategisch wichtigen Geschäftspartnern als 
               Gegenleistung für vertraglich erbrachte Leistungen aller 
               Art anzubieten, 
 
 
         -     zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte zu 
               verwenden, die im Rahmen des in der Hauptversammlung am 
               19. August 2010 zu Punkt 9 der Tagesordnung beschlossenen 
               Aktienoptionsplans an Führungskräfte und Mitarbeiter des 
               3U Konzerns gewährt wurden bzw. werden, als 
               Belegschaftsaktien Mitarbeitern der Gesellschaft und der 
               mit der Gesellschaft i. S. d. § 15 AktG verbundenen 
               Unternehmen zum Erwerb anzubieten, oder 
 
 
         -     einzuziehen. 
 
 
 
       b)    Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von 10 % des 
             derzeitigen Grundkapitals von EUR 39.237.786,00, also 
             3.923.778 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von EUR 3.923.778,00, oder, falls dieser Wert geringer ist, 
             des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden 
             Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in 
             Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder 
             mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für 
             Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen 
             ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft 
             nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt 
             werden. 
 
 
       c)    Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über 
             die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der 
             Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder 
             mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Einladung zur 
             Abgabe von Verkaufsofferten. 
 
 
       d)    Erfolgt der Erwerb über die Börse darf der von 
             der Gesellschaft gezahlte Gegenwert (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktien im 
             Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
             der Frankfurter Wertpapierbörse am Handelstag vor dem 
             Rückerwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. 25 % 
             unterschreiten. 
 
 
       e)    Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
             Kaufangebot an alle Aktionäre, dürfen der gebotene Kaufpreis 
             oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie 
             (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktie im 
             XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
             der Frankfurter Wertpapierbörse am Handelstag vor dem Tag 
             der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % 
             überschreiten und nicht mehr als 25 % unterschreiten. 
 
 
       f)    Im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten 
             Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten darf der von der 
             Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der 
             Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im 
             Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den 
             letzten drei Börsenhandelstagen vor Veröffentlichung der 
             Einladung zur Abgabe der Verkaufsofferten um nicht mehr als 
             10 % über- oder 25 % unterschreiten. 
 
 
       g)    Ergeben sich nach Veröffentlichung eines 
             Kaufangebots bzw. der Einladung zur Abgabe von 
             Verkaufsofferten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen 
             Kurses, so kann das Angebot bzw. die Einladung zur Abgabe 
             von Verkaufsofferten angepasst werden. In diesem Fall ist 
             Ausgangspunkt für die Bestimmung der relevanten Zeiträume 
             zur Ermittlung der vorgenannten durchschnittlichen 
             Börsenkurse nicht der Tag der Veröffentlichung des 
             Kaufangebots bzw. der Einladung zur Abgabe von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2012 11:19 ET (15:19 GMT)

Verkaufsofferten, sondern der Tag der Anpassung. Das 
             Kaufangebot bzw. die Einladung zur Abgabe von 
             Verkaufsofferten kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern 
             ein öffentliches Angebot oder eine öffentliche Einladung zur 
             Abgabe von Verkaufsofferten überzeichnet ist, muss die 
             Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme 
             geringer Stückzahlen bis zu 1000 Stück angedienter Aktien je 
             Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen 
             können vorgesehen werden. 
 
 
       h)    Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der 
             Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung 
             erworben wurden, 
 
 
         -     Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit 
               oder des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen 
               anzubieten; 
 
 
         -     strategisch wichtigen Geschäftspartnern als 
               Gegenleistung für vertraglich erbrachte Leistungen aller 
               Art anzubieten; 
 
 
         -     zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte zu 
               verwenden, die im Rahmen des in der Hauptversammlung am 
               19. August 2010 zu Punkt 9 der Tagesordnung beschlossenen 
               Aktienoptionsplans an Führungskräfte und Mitarbeiter des 
               3U Konzerns gewährt wurden bzw. werden. Soweit eigene 
               Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
               übertragen werden sollen, obliegt die Entscheidung 
               hierüber dem Aufsichtsrat der Gesellschaft; 
 
 
         -     an Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit der 
               Gesellschaft i. S. d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen 
               auszugeben; 
 
 
         -     mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu veräußern. 
               Die Veräußerung kann dabei auch in anderer Weise als über 
               die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot an alle 
               Aktionäre vorgenommen werden, sofern die erworbenen 
               eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den 
               Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher 
               Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich 
               unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der 
               vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der 
               Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel 
               (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der 
               Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf 
               Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktien. Der 
               zusammengenommene, auf die Anzahl der unter dieser 
               Ermächtigung veräußerten Aktien entfallende anteilige 
               Betrag des Grundkapitals darf zusammen mit dem anteiligen 
               Betrag des Grundkapitals, das auf Aktien oder Options- 
               oder Wandlungsrechte entfällt, die während der Laufzeit 
               dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in 
               unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 
               3 S. 4 AktG ausgegeben werden, insgesamt 10 % des zum 
               Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
               diese Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls 
               dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung 
               der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, 
               nicht überschreiten; 
 
 
         -     einzuziehen, ohne dass es eines weiteren 
               Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 
 
 
 
       i)    Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen 
             Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie 
             diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwandt 
             werden. 
 
 
       j)    Mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung werden die 
             durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2010 zu 
             Tagesordnungspunkten 7 und 8 erteilten Ermächtigungen gemäß 
             § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien, soweit von 
             ihnen bis dahin kein Gebrauch gemacht wurde, aufgehoben. Die 
             in dem genannten Beschluss der Hauptversammlung vom 19. 
             August 2010 zu Tagesordnungspunkt 7 enthaltenen 
             Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien, die auf ihrer 
             Grundlage oder auf Grundlage einer vorangegangenen 
             Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien 
             gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden, bleiben 
             unberührt. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs 
 
 
           Unter Tagesordnungspunkt 6 schlägt die Verwaltung eine 
           Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vor. Dort sind als 
           Erwerbsarten der Erwerb über die Börse oder mittels eines an 
           alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen 
           Kaufangebotes oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten 
           Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten genannt. In 
           Ergänzung dieser Erwerbsarten soll auch ein außerbörslicher 
           Erwerb im Rahmen von Unternehmensakquisitionen und ein 
           außerbörslicher Paketerwerb ermöglicht werden. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 7 der 
             Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen 
             Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann dieser Erwerb 
             auch außerhalb der Börse erfolgen, wenn 
 
 
         -     der Erwerb im Rahmen des Erwerbs von oder des 
               Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von 
               Beteiligungen erfolgt oder 
 
 
         -     das zu erwerbende Aktienpaket mindestens 1 % 
               des derzeitigen Grundkapitals umfasst und ein solcher 
               Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der 
               Gesellschaft liegt und geeignet und erforderlich ist, 
               diesen Zweck zu erreichen. 
 
 
 
             Eventuell bestehende Andienungsrechte anderer Aktionäre 
             werden ausgeschlossen. 
 
 
       b)    Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert der 
             Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Schlusskurs der 
             Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
             Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am 
             betreffenden Handelstag nicht überschreiten. Jedoch dürfen 
             die Aktien auch für einen niedrigeren Gegenwert oder ohne 
             jede Gegenleistung durch die Gesellschaft erworben werden. 
 
 
       c)    Soweit eigene Aktien gemäß diesem 
             Tagesordnungspunkt 7 außerhalb der Börse erworben werden, 
             sind diese Erwerbe auf die Begrenzung des Erwerbs auf 10 % 
             des bestehenden Grundkapitals (Tagesordnungspunkt 6) 
             anzurechnen. Im Übrigen gelten alle anderen Vorgaben der 
             Ermächtigung wie unter Tagesordnungspunkt 6 der 
             Hauptversammlung vorgeschlagen. 
 
 
 
   Bericht des Vorstands 
 
   Bericht des Vorstands zu TOP 6 der Tagesordnung Beschlussfassung über 
   die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und TOP 7 der Tagesordnung 
   Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch 
   im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs 
 
   Der Vorstand erstattet der für den 31. Mai 2012 einberufenen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG 
   in Verbindung mit § 186 Abs. 4 S. 2 AktG den nachfolgenden 
   schriftlichen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkten 6 und 7 zur 
   Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
   AktG zum Erwerb eigener Aktien mit Ermächtigung zum 
   Bezugsrechtsausschluss bei der Wiederveräußerung der erworbenen Aktien 
   (TOP 6) bzw. zum Ausschluss des Andienungsrechts bei einem 
   außerbörslichen Erwerb eigener Aktien im Rahmen von 
   Unternehmensakquisitionen oder einem außerbörslichen Paketerwerb (TOP 
   7). 
 
   Dieser Bericht dient zugleich der Unterrichtung der Hauptversammlung 
   gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG über den Erwerb eigener Aktien in 
   Ausnutzung der bestehenden, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 
   19. August 2010 erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
   zum Erwerb eigener Aktien. 
 
   Von der durch Hauptversammlungsbeschluss vom 19. August 2010 unter 
   Tagesordnungspunkt 7 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   hat die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   diesjährigen Hauptversammlungseinladung im Bundesanzeiger durch 
   börslichen Erwerb von insgesamt 3.923.770 Stück eigenen Aktien 
   Gebrauch gemacht. Von der durch Hauptversammlungsbeschluss vom 19. 
   August 2010 unter Tagesordnungspunkt 8 erteilten ergänzenden 
   Ermächtigung zum außerbörslichen Erwerb eigener Aktien wurde kein 
   Gebrauch gemacht. Auf die erworbenen Aktien entfällt ein anteiliger 
   Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 3.923.770,00; dies 
   entspricht knapp 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2012 11:19 ET (15:19 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.