Wer illegales Herunterladen von Dateien zulässt, haftet nicht automatisch. Nun soll der Bundesgerichtshof für Klarheit sorgen.
Wer bei illegalen Tauschbörsen im Internet Dateien, beispielsweise Filme oder Musik, herunterlädt, muss den Urhebern Schadensersatz zahlen. Erwachsene, die Kindern und Jugendlichen Zugang zum Internet bereitstellen, haften ebenfalls für illegales Herunterladen. Wann die Besitzer von Internet-Anschlüssen zahlen müssen und wann nicht, ist bisher nicht eindeutig geregelt. Die Urteile der Oberlandesgerichte ...
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