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DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -4-

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Odelzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Odelzhausen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.04.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   W.E.T. Automotive Systems 
   Aktiengesellschaft 
 
   Odelzhausen 
 
   - ISIN DE0005081608 - 
   (Wertpapierkennnummer 508160) 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Donnerstag, den 14. Juni 2012, um 10:00 Uhr, 
   in den Geschäftsräumen der W.E.T. Automotive Systems 
   Aktiengesellschaft, 
   Rudolf-Diesel-Straße 12, 85235 Odelzhausen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2011, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
           2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
           2011, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 und 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß 
           §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
           zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt 
           über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.wet-group.com/investor-relations/hauptversammlung 
           zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
           sein. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft für das 
           abgelaufene Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 16.700.000,00 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von                   EUR     1.222.526,80 
   EUR 0,40 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                    EUR    15.477.473,20 
 
                                         _______________- 
                                          _______________ 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    16.700.000,00 
 
 
 
           Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die von der W.E.T. 
           Automotive Systems Aktiengesellschaft zur Zeit des 
           Beschlussvorschlags gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b 
           AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung 
           kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
           vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben 
           oder veräußert werden. In diesem Fall wird der 
           Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,40 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster 
           Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet 
           werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestätigung des 
           Beschlusses der Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft vom 16. August 2011 über die Zustimmung zu 
           einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der Amerigon 
           Europe GmbH 
 
 
           Die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft als abhängige 
           Gesellschaft und die Amerigon Europe GmbH als herrschendes 
           Unternehmen haben am 16. Juni 2011 einen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG 
           geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der 
           Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft und der Zustimmung der 
           Gesellschafterversammlung der Amerigon Europe GmbH. Er wird 
           mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft wirksam. Die 
           Gesellschafterversammlung der Amerigon Europe GmbH hat dem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 16. Juni 2011 
           zugestimmt. Die Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft hat am 16. August 2011 zum damaligen 
           Tagesordnungspunkt 6 den folgenden Beschluss gefasst (der 
           'Ausgangsbeschluss'): 
 
 
           'Dem am 16. Juni 2011 zwischen der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft und der Amerigon Europe GmbH geschlossenen 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird zugestimmt.' 
 
 
           Gegen den Ausgangsbeschluss hat die Aktionärin Deutsche 
           Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg (die 'Klägerin') 
           zum Landgericht München I Anfechtungs- und hilfsweise 
           Nichtigkeitsklage, äußerst hilfsweise Klage auf Feststellung, 
           dass der Ausgangsbeschluss unwirksam ist, erhoben, Az.: 5 HK O 
           20488/11 (die 'Anfechtungsklage'). Die IPC-Ithaka Fonds Commun 
           de Placement, Luxemburg-Strassen (die 'Nebenintervenientin'), 
           ist der Anfechtungsklage aufseiten der Klägerin als 
           Nebenintervenientin beigetreten. Mit Urteil vom 5. April 2012 
           hat das Landgericht München I der Anfechtungsklage 
           stattgegeben und den Ausgangsbeschluss für nichtig erklärt. 
           Die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft beabsichtigt, 
           gegen das Urteil des Landgerichts München I Berufung 
           einzulegen. 
 
 
           Um bereits vor Abschluss eines möglicherweise länger 
           andauernden gerichtlichen Verfahrens Klarheit und 
           Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, halten es 
           Vorstand und Aufsichtsrat für sinnvoll, den Ausgangsbeschluss 
           durch die Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigen zu 
           lassen. 
 
 
           Gemäß § 244 Satz 1 AktG kann die Anfechtung nicht mehr geltend 
           gemacht werden, wenn die Hauptversammlung den anfechtbaren 
           Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigt hat und dieser 
           Beschluss innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten 
           oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist. 
           Durch den Bestätigungsbeschluss wird somit die Anfechtbarkeit 
           eines Hauptversammlungsbeschlusses beseitigt, sofern der 
           Bestätigungsbeschluss nicht seinerseits wieder durch eine 
           Anfechtungsklage erfolgreich angegriffen wird. 
           Nichtigkeitsgründe des Ausgangsbeschlusses können demgegenüber 
           mit dem Bestätigungsbeschluss nicht beseitigt werden. 
 
 
           Der geplante Bestätigungsbeschluss stellt keine Neuvornahme 
           des Ausgangsbeschlusses dar. Es wurde kein neuer 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. 
           Vielmehr wird der (bereits gefasste) Ausgangsbeschluss 
           bestätigt. Das mit dem Ausgangsbeschluss zusammenhängende 
           vorbereitende Verfahren (insbesondere die 
           Unternehmensbewertung und deren Prüfung) wird deshalb nicht 
           neu aufgerollt oder wiederholt. Der 16. August 2011 bleibt der 
           maßgebliche Bewertungsstichtag für das Barabfindungsangebot 
           gemäß § 305 AktG und den festen Ausgleich nach § 304 AktG. Es 
           gelten daher - im Fall der Wirksamkeit des 
           Bestätigungsbeschlusses und einer anschließenden Eintragung 
           des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in das 
           Handelsregister - das ursprüngliche Abfindungsangebot (EUR 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -2-

44,95 je Stückaktie) und der feste Ausgleich (brutto EUR 3,71 
           je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr, derzeit netto EUR 
           3,17 je Stückaktie für ein volles Geschäftsjahr) nach Maßgabe 
           des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 16. Juni 
           2011. 
 
 
           Der Vorstand der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
           hat die Voraussetzungen und Wirkungen der Bestätigung des 
           Ausgangsbeschlusses und die von der Klägerin und der 
           Nebenintervenientin gegen den Ausgangsbeschluss vorgebrachten 
           Rügen in einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung 
           zu Informationszwecken dargelegt (der 'Bestätigungsbericht'). 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Der von der Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft am 16. August 2011 zu Tagesordnungspunkt 6 
           gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt: ,Dem am 16. Juni 2011 
           zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und 
           der Amerigon Europe GmbH geschlossenen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag wird zugestimmt.' wird gemäß § 244 
           Satz 1 AktG bestätigt.' 
 
 
           Der in Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der W.E.T. 
           Automotive Systems Aktiengesellschaft am 16. August 2011 in 
           Bezug genommene, am 16. Juni 2011 zwischen der W.E.T. 
           Automotive Systems Aktiengesellschaft und der Amerigon Europe 
           GmbH geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           hat den nachfolgend wiedergegebenen Wortlaut: 
 
 
                        Beherrschungsund                     Domination and 
                        Gewinnabführungs-                    Profit and Loss 
                             vertrag                       Transfer Agreement 
 
                            zwischen                         by and between 
 
                         Amerigon Europe                     Amerigon Europe 
                           GmbH, Ulmer                     GmbH, Ulmer Straße 
                          Straße 160b,                         160b, 86156 
                         86156 Augsburg,                   Augsburg, Germany, 
                         eingetragen im                    registered with the 
                         Handelsregister                   commercial register 
                        des Amtsgerichts                   of the local court 
                         Augsburg unter                     of Augsburg under 
                            HRB 25596                           HRB 25596 
                          (nachfolgend                        (hereinafter 
                            'Amerigon                      'Amerigon Europe'), 
                            Europe'), 
 
                               und                                 and 
 
                             W.E.T.                         W.E.T. Automotive 
                           Automotive                            Systems 
                             Systems                       Aktiengesellschaft, 
                          Aktiengesell-                    Rudolf-Diesel-Str. 
                             schaft,                            12, 85235 
                           Rudolf-Die-                        Odelzhausen, 
                          sel-Str. 12,                     Germany, registered 
                              85235                        with the commercial 
                          Odelzhausen,                       register of the 
                         eingetragen im                      local court of 
                         Handelsregister                    Munich under HRB 
                        des Amtsgerichts                   119793 (hereinafter 
                          München unter                       'W.E.T. AG', 
                           HRB 119793                       collectively with 
                          (nachfolgend                     Amerigon Europe the 
                          'W.E.T. AG',                    'Parties' and each a 
                          zusammen mit                          'Party'). 
                         Amerigon Europe 
                         die 'Parteien' 
                          und jede für 
                            sich eine 
                           'Partei'). 
 
  § 1                   Leitung              § 1           Management 
 
  1.1                   Die W.E.T. AG        1.1           W.E.T. AG submits 
                        unterstellt die                    the management of 
                        Leitung ihrer                      its company to the 
                        Gesellschaft der                   control of Amerigon 
                        Amerigon Europe.                   Europe. Accordingly, 
                        Amerigon Europe                    Amerigon Europe is 
                        ist demgemäß                       entitled to give 
                        berechtigt, dem                    instructions to the 
                        Vorstand der                       management board of 
                        W.E.T. AG                          W.E.T. AG with 
                        hinsichtlich der                   regard to the 
                        Leitung der                        management of the 
                        Gesellschaft                       company. Amerigon 
                        Weisungen zu                       Europe is not 
                        erteilen.                          entitled to instruct 
                        Amerigon Europe                    the management board 
                        kann dem                           of W.E.T. AG to 
                        Vorstand der                       amend, maintain or 
                        W.E.T. AG nicht                    terminate this 
                        die Weisung                        agreement. 
                        erteilen, diesen 
                        Vertrag zu 
                        ändern, 
                        aufrechtzuerhal- 
                        ten oder zu 
                        beendigen. 
 
  1.2                   Der Vorstand der     1.2           The management board 
                        W.E.T. AG ist                      of W.E.T. AG is 
                        nach Maßgabe des                   obliged to follow 
                        Absatzes 1                         the instructions of 
                        verpflichtet,                      Amerigon Europe in 
                        die Weisungen                      accordance with 
                        der Amerigon                       paragraph 1. The 
                        Europe zu                          management board of 
                        befolgen. Dem                      W.E.T. AG are 
                        Vorstand der                       continuously 
                        W.E.T. AG                          responsible for the 
                        obliegt                            management and 
                        weiterhin die                      representation of 
                        Geschäftsführung                   W.E.T. AG. 
                        und Vertretung 
                        der W.E.T. AG. 
 
  1.3                   Weisungen der        1.3           Instructions by 
                        Amerigon Europe                    Amerigon Europe in 
                        gemäß Absatz 1                     accordance with 
                        bedürfen der                       paragraph 1 must be 
                        Textform (§ 126b                   made in text form 
                        BGB).                              (Section 126b of the 
                                                           German Civil Code 
                                                           (Bürgerliches 
                                                           Gesetzbuch, 'BGB')). 
 
  § 2                   Gewinnabführung      § 2           Transfer of Profits 
 
  2.1                   Die W.E.T. AG        2.1           W.E.T. AG undertakes 
                        verpflichtet                       to transfer its 
                        sich, ihren                        entire profits to 
                        ganzen Gewinn                      Amerigon Europe 
                        entsprechend §                     pursuant to Section 
                        301 AktG in                        301 of the German 
                        seiner jeweils                     Stock Corporation 
                        gültigen Fassung                   Act (Aktiengesetz, 
                        an Amerigon                        'AktG'), as amended 
                        Europe                             from time to time. 
                        abzuführen.                        To be transferred is 
                        Abzuführen ist                     therefore - subject 
                        demnach -                          to the creation or 
                        vorbehaltlich                      dissolution of 
                        einer Bildung                      reserves in 
                        oder Auflösung                     accordance with 
                        von Rücklagen                      paragraph 2, and 
                        nach Absatz 2,                     subject to an 
                        und                                amendment of Section 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -3-

vorbehaltlich                      301 AktG - the 
                        einer Änderung                     annual net income 
                        des § 301 AktG -                   accruing during the 
                        der während der                    term of this 
                        Vertragsdauer                      agreement without 
                        ohne die                           the profit transfer, 
                        Gewinnabführung                    reduced by (i) a 
                        entstehende                        potential loss 
                        Jahresüber-                        carried forward from 
                        schuss,                            the previous year, 
                        vermindert um                      (ii) the amount 
                        (i) einen                          which is to be 
                        etwaigen                           allocated to the 
                        Verlustvortrag                     statutory reserves 
                        aus dem Vorjahr,                   pursuant to Section 
                        (ii) den Betrag,                   300 AktG, and (iii) 
                        der nach § 300                     the amount which may 
                        AktG in die                        not be distributed 
                        gesetzlichen                       pursuant to Section 
                        Rücklagen                          268 para. 8 of the 
                        einzustellen ist                   German Commercial 
                        und (iii) den                      Code 
                        nach § 268 Abs.                    (Handelsgesetzbuch, 
                        8 HGB                              'HGB'). 
                        ausschüttungsge- 
                        sperrten Betrag. 
 
  2.2                   Die W.E.T. AG        2.2           With the consent of 
                        kann mit                           Amerigon Europe, 
                        Zustimmung der                     W.E.T. AG may 
                        Amerigon Europe                    allocate parts of 
                        Beträge aus dem                    the annual net 
                        Jahresüberschuss                   income to other 
                        insoweit in                        earnings reserves 
                        andere                             (Section 272 para. 3 
                        Gewinnrücklagen                    sentence 2 HGB), 
                        (§ 272 Abs. 3                      insofar as this is 
                        Satz 2 HGB)                        admissible under 
                        einstellen, als                    commercial law and 
                        dies                               economically 
                        handelsrechtlich                   justified by a sound 
                        zulässig und bei                   commercial 
                        vernünftiger                       judgement. Other 
                        kaufmännischer                     earnings reserves 
                        Beurteilung                        pursuant to Section 
                        wirtschaftlich                     272 para. 3 sentence 
                        begründet ist.                     2 HGB which were 
                        Während der                        created during the 
                        Dauer dieses                       term of this 
                        Vertrages                          agreement must be 
                        gebildete andere                   dissolved upon the 
                        Gewinnrücklagen                    request of Amerigon 
                        nach § 272 Abs.                    Europe and used to 
                        3 Satz 2 HGB                       compensate an annual 
                        sind auf                           net loss or 
                        Verlangen von                      transferred as 
                        Amerigon Europe                    profit. Other 
                        aufzulösen und                     reserves, in 
                        zum Ausgleich                      particular capital 
                        eines                              reserves pursuant to 
                        Jahresfehlbetra-                   Section 272 para. 2 
                        ges zu verwenden                   no. 4 HGB and 
                        oder als Gewinn                    earnings reserves 
                        abzuführen.                        which were created 
                        Sonstige                           prior to the 
                        Rücklagen,                         beginning of this 
                        insbesondere                       agreement, as well 
                        Kapitalrücklagen                   as a profit carried 
                        nach § 272 Abs.                    forward from the 
                        2 Nr. 4 HGB und                    time before the 
                        vorvertragliche                    beginning of this 
                        Gewinnrücklagen,                   agreement may not be 
                        sowie ein                          transferred as 
                        Gewinnvortrag,                     profit or used to 
                        der aus der Zeit                   compensate an annual 
                        vor Beginn                         loss. 
                        dieses Vertrages 
                        stammt, dürfen 
                        weder als Gewinn 
                        abgeführt noch 
                        zum Ausgleich 
                        eines 
                        Jahresfehlbe- 
                        trags verwendet 
                        werden. 
 
  2.3                   Der Anspruch der     2.3           The right of 
                        Amerigon Europe                    Amerigon Europe to 
                        auf                                the transfer of 
                        Gewinnabführung                    profits is due upon 
                        ist mit                            the approval of the 
                        Feststellung des                   respective annual 
                        betreffenden                       financial statements 
                        Jahresabschlus-                    of W.E.T. AG and 
                        ses der W.E.T.                     bears interest at 
                        AG fällig und                      the statutorily 
                        mit dem                            applicable interest 
                        gesetzlichen                       rate. 
                        Zinssatz zu 
                        verzinsen. 
 
  2.4                   Die                  2.4           The obligation of 
                        Verpflichtung                      W.E.T. AG to 
                        der W.E.T. AG                      transfer profits 
                        zur                                applies for the 
                        Gewinnabführung                    first time to the 
                        besteht erstmals                   entire profit of the 
                        für den ganzen                     business year in 
                        Gewinn des                         which this agreement 
                        Geschäftsjahres,                   enters into force 
                        in dem dieser                      according to Section 
                        Vertrag nach § 6                   6 para. 2. 
                        Abs. 2 wirksam 
                        wird. 
 
  § 3                   Verlustübernahme     § 3           Assumption of Losses 
 
  3.1                   Amerigon Europe      3.1           Amerigon Europe is 
                        ist                                obliged to 
                        verpflichtet,                      compensate W.E.T. AG 
                        jeden während                      for any annual net 
                        der                                loss which would 
                        Vertragsdauer                      otherwise arise 
                        bei der W.E.T.                     during the term of 
                        AG sonst                           this agreement 
                        entstehenden                       pursuant to Section 
                        Jahresfehlbetrag                   302 AktG, as amended 
                        gemäß den                          from time to time, 
                        Vorschriften des                   in particular 
                        § 302 AktG in                      pursuant to Section 
                        seiner jeweils                     302 paras. 1, 3 and 
                        gültigen                           4 AktG, unless such 
                        Fassung,                           annual net loss is 
                        insbesondere                       compensated for by 
                        gemäß § 302 Abs.                   withdrawing, in 
                        1, 3 und 4 AktG,                   accordance with 
                        auszugleichen,                     Section 2 para. 2 
                        soweit dieser                      sentence 2 of this 
                        nicht dadurch                      agreement, amounts 
                        ausgeglichen                       from the other 
                        wird, dass gemäß                   earnings reserves 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

§ 2 Abs. 2 Satz                    which were allocated 
                        2 dieses                           to them during the 
                        Vertrages den                      term of this 
                        anderen                            agreement. 
                        Gewinnrücklagen 
                        Beträge 
                        entnommen 
                        werden, die 
                        während der 
                        Vertragsdauer in 
                        sie eingestellt 
                        worden sind. 
 
  3.2                   Der Anspruch der     3.2           The right of W.E.T. 
                        W.E.T. AG auf                      AG to the assumption 
                        Verlustübernahme                   of losses is due 
                        ist mit Ablauf                     with the end of the 
                        des Stichtages                     reporting date for 
                        des betreffenden                   the respective 
                        Jahresabschlus-                    annual financial 
                        ses                                statements (balance 
                        (Bilanzstichtag)                   sheet date) and 
                        fällig und mit                     bears interest at 
                        dem gesetzlichen                   the statutorily 
                        Zinssatz zu                        applicable interest 
                        verzinsen.                         rate. 
 
  3.3                   Die                  3.3           The obligation of 
                        Verpflichtung                      Amerigon Europe to 
                        der Amerigon                       assume losses 
                        Europe zur                         applies for the 
                        Verlustübernahme                   first time to the 
                        besteht erstmals                   business year in 
                        für das                            which this agreement 
                        Geschäftsjahr,                     enters into force 
                        in dem dieser                      according to Section 
                        Vertrag nach § 6                   6 para. 2. 
                        Abs. 2 wirksam 
                        wird. 
 
  § 4                   Angemessener         § 4           Adequate 
                        Ausgleich                          Compensation 
 
  4.1                   Amerigon Europe      4.1           Amerigon Europe 
                        garantiert den                     guarantees to the 
                        außenstehenden                     outside shareholders 
                        Aktionären der                     of W.E.T. AG, for 
                        W.E.T. AG für                      the duration of this 
                        die Dauer dieses                   agreement, an 
                        Vertrages als                      adequate 
                        angemessenen                       compensation in the 
                        Ausgleich die                      form of a recurring 
                        Zahlung einer                      cash payment (the 
                        wiederkehrenden                    'Compensation 
                        Geldleistung                       Payment'). 
                        (die 
                        'Ausgleichszahlu- 
                        ng'). 
 
  4.2                   Die                  4.2           The Compensation 
                        Ausgleichszah-                     Payment amounts to 
                        lung beträgt                       the gross amount of 
                        brutto EUR 3,71                    EUR 3.71 (in words: 
                        (in Worten: drei                   three Euros and 
                        Euro und                           seventy-one Cents) 
                        einundsiebzig                      per non-par value 
                        Cent) je                           share for each full 
                        Stückaktie für                     business year, 
                        jedes volle                        reduced by 
                        Geschäftsjahr                      corporation tax and 
                        abzüglich von                      solidarity surcharge 
                        der W.E.T. AG                      payable by W.E.T. AG 
                        hierauf zu                         in accordance with 
                        entrichtender                      the rates applicable 
                        Körperschaftsteu-                  to these taxes for 
                        er nebst                           the respective 
                        Solidaritätszu-                    business year. The 
                        schlag gemäß dem                   deduction is to be 
                        jeweils für                        calculated only on 
                        diese Steuern                      the basis of the pro 
                        für das                            rata compensation of 
                        betreffende                        EUR 3.04 (in words: 
                        Geschäftsjahr                      three Euros and four 
                        geltenden Satz.                    Cents) per non-par 
                        Der Abzug ist                      value share, 
                        nur auf den in                     included in the 
                        dem Bruttobetrag                   gross amount, which 
                        enthaltenen                        arises from profits 
                        anteiligen                         subject to German 
                        Ausgleich von                      corporation tax and 
                        EUR 3,04 (in                       solidarity 
                        Worten: drei                       surcharge. Taking 
                        Euro und vier                      into account the 
                        Cent) je                           circumstances at the 
                        Stückaktie aus                     time of the 
                        mit deutscher                      conclusion of this 
                        Körperschaftsteu-                  agreement, 15 % 
                        er nebst                           corporation tax plus 
                        Solidaritätszu-                    5.5 % solidarity 
                        schlag                             surcharge, which 
                        belasteten                         corresponds to EUR 
                        Gewinnen zu                        0.54 (in words: 
                        berechnen. Nach                    fifty-four Cents), 
                        den                                will be deducted 
                        Verhältnissen                      from the pro rata 
                        zum Zeitpunkt                      compensation of EUR 
                        des                                3.04 (in words: 
                        Vertragsschlus-                    three Euros and four 
                        ses gelangen auf                   Cents) per non-par 
                        den anteiligen                     value share which 
                        Ausgleich von                      arises from the 
                        EUR 3,04 (in                       profits subject to 
                        Worten: drei                       German corporation 
                        Euro und vier                      tax. Together with 
                        Cent) je                           the remaining pro 
                        Stückaktie aus                     rata compensation of 
                        mit deutscher                      EUR 0.67 (in words: 
                        Körperschaftsteu-                  sixty-seven Cents) 
                        er belasteten                      per non-par value 
                        Gewinnen 15 %                      share arising from 
                        Körperschaftsteu-                  profits not subject 
                        er zzgl. 5,5 %                     to German 
                        Solidaritätszu-                    corporation tax and 
                        schlag, das sind                   solidarity 
                        EUR 0,54 (in                       surcharge, taking 
                        Worten:                            into account the 
                        vierundfünfzig                     circumstances at the 
                        Cent), zum                         time of the 
                        Abzug. Zusammen                    conclusion of this 
                        mit dem übrigen                    agreement, this 
                        anteiligen                         results in a 
                        Ausgleich von                      compensation payment 
                        EUR 0,67 (in                       in the aggregate 
                        Worten:                            amount of EUR 3.17 
                        siebenundsechzig                   (in words: three 
                        Cent) je                           Euros and seventeen 
                        Stückaktie aus                     Cents) per non-par 
                        nicht mit                          value share for a 
                        deutscher                          full business year. 
                        Körperschaftsteu- 
                        er und 
                        Solidaritätszu- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.