DJ DGAP-HV: Tognum AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Friedrichshafen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Tognum AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Tognum AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
05.06.2012 in Friedrichshafen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
24.04.2012 / 15:11
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Tognum AG
Friedrichshafen
- ISIN DE000AON4P43 -
- WKN AON4P4 -
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der Gesellschaft ein, die am
Dienstag, den 5. Juni 2012, um 10:00 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr)
im
Graf-Zeppelin-Haus,
Hugo-Eckener-Saal
Olgastraße 20, 88045 Friedrichshafen
stattfindet.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Tognum AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die
Tognum AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit
den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4
und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen können im Internet von der
Einberufung der Hauptversammlung an unter
http://investors.tognum.com eingesehen werden. Sie werden
zudem der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 des Aktiengesetzes am 2. März 2012 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine
entsprechende Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 der Tognum AG in Höhe
von EUR 192.244.093,96 zur Ausschüttung einer Dividende von
EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
den verbleibenden Betrag von EUR 93.712.843,96 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Sofern die Tognum AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird
ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands
für diesen Zeitraum zu beschließen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (sowie des
Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von
unterjährigen Finanzberichten) jeweils für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum
Abschlussprüfer der Tognum AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten im
Geschäftsjahr 2012, sofern diese einer solchen prüferischen
Durchsicht unterzogen werden, zu wählen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat vor Unterbreitung
des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance
Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder Rolf
Eckrodt, Axel Arendt, Sune Karlsson und Dr. Cletus von Pichler
sowie das für Axel Arendt gewählte Ersatzmitglied Dr. Andreas
Leimbach, die für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung
gewählt worden waren, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2012 beschließt, haben ihre Ämter zum 30.
September 2011 niedergelegt. An ihrer Stelle wurden durch
Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 18. Oktober 2011 Stefan
Buchner, Dr. Michael Haidinger, Andrew Heath und John Paterson
für die Zeit vom 18. Oktober 2011 bis zur Beendigung der
nächsten Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Tognum AG bestellt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über
die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je 6 Mitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf
Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats.
Die Empfehlungen wurden auf der Grundlage der Anforderungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Stefan Buchner, Tamm
Leiter Global Powertrain, Einkauf und Produktionsplanung LKW,
Daimler AG, Stuttgart
Dr. Michael Haidinger, Dahlewitz
Vorsitzender der Geschäftsführung Rolls-Royce Deutschland Ltd
& Co KG, Blankenfelde-Mahlow
President Civil Small & Medium Engines Civil Aerospace, RR
plc, London, Vereinigtes Königreich
Andrew Heath, Ambaston, Derby, Vereinigtes Königreich
President, Energy Business Rolls-Royce Plc, London,
Vereinigtes Königreich
John Paterson, Singapur, Singapur
President - Marine & Industrial Power Systems, Rolls-Royce
Singapore Pte. Ltd., Singapur, Singapur
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Stefan Buchner bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren Kontrollgremien:
Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Friedrichshafen GmbH,
Friedrichshafen
Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler India Commercial
Vehicles Private Ltd., Chennai, Indien
Mitglied des Aufsichtsrats der Mitsubishi Fuso Truck and Bus
Corporation, Kanagawa, Japan
Mitglied des Aufsichtsrats der EvoBus GmbH, Stuttgart
Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler Trucks North America
LLC, Portland, USA
Dr. Michael Haidinger bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Friedrichshafen GmbH,
Friedrichshafen
Mitglied des Beirats der N3 Engine Overhaul Services GmbH &
Co. KG, Arnstadt
Andrew Heath bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren Kontrollgremien:
Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Friedrichshafen GmbH,
Friedrichshafen
Mitglied der Geschäftsführung der Rolls Wood Group Ltd.,
Aberdeen, Vereinigtes Königreich
Mitglied der Geschäftsführung der Rolls-Royce Fuel Cell
Systems Ltd., Loughborough, Vereinigtes Königreich
John Paterson bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren Kontrollgremien:
Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Friedrichshafen GmbH,
Friedrichshafen
Vorsitzender der Geschäftsführung der Rolls-Royce Marine (AS),
Alesund, Norwegen
Director Rolls-Royce Marine Asia Ltd., Wanchai, Hong Kong
Vorsitzender der Geschäftsführung der Rolls-Royce Singapore
Pte. Ltd., Singapur, Singapur
II. VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 18.1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur
Hauptversammlung nach Maßgabe der folgenden Erläuterungen anmelden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform (§ 126b
des Bürgerlichen Gesetzbuches) in deutscher oder englischer Sprache
erstellter, auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. auf den 15. Mai 2012, 0:00 Uhr ('Record Date'
oder auch 'Nachweisstichtag'), bezogener besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens
29. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugehen.
Tognum AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Fax-Nr.: +49 (0) 621 - 7177213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Nach rechtzeitigem Eingang
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den betreffenden Aktionären kombinierte Eintritts-
und Stimmkarten für die Hauptversammlung übersandt.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
III. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder durch einen anderen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des
Nachweises über den Aktienbesitz rechtzeitig anmelden. Die
Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden entsprechende Formulare
zur Vollmachtserteilung enthalten.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform
(§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8 und
§ 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten
lediglich nachprüfbar festhalten. Sie können für die Form der
Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht
folgende Adresse zur Verfügung:
Tognum AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Fax-Nr.: +49 (0) 621 - 7177213
Vollmachtserteilung und Vollmachtsnachweis können unter Nutzung der
Formulare der Eintrittskarten zur Hauptversammlung oder auf beliebige
andere formgerechte Art und Weise erfolgen.
Für eine elektronische Übermittlung des Nachweises einer
Bevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte
Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de.
Das Online-Passwort ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Außerdem
können die Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht und
deren Änderung unter Nutzung dieser Vollmachts-Plattform erfolgen.
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der
Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung erfolgen.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären, die nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, auch dieses
Jahr wieder die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht durch einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben
zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich
auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht
kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Weisungen
erteilt sind, nicht ausgeübt werden. Sollte zu einem
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu
erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.
Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist unter Verwendung des mit den
Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung zugesandten Formulars in
Textform an die oben in diesem Abschnitt III.
('Stimmrechtsvertretung') genannte Adresse oder über die oben in
diesem Abschnitt III. ('Stimmrechtsvertretung') genannte
passwortgeschützte Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse
www.hv-vollmachten.de zu erteilen. Vollmachten und Weisungen an den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens
bis zum 4. Juni 2012, 18:00 Uhr, unter der vorstehend genannten
Adresse oder der vorstehend genannten passwortgeschützten
Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de
bei der Gesellschaft eingehen.
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung
nebst Weisungen an den Stimmrechtsvertreter ist auch eine Übergabe an
den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie Einzelheiten zur
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung
ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse
http://investors.tognum.com weitere Informationen zur
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Auch bei Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters muss die Anmeldung
nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär form- und
fristgerecht erfolgen.
IV. ANGABEN ZUM GRUNDKAPITAL UND DER GESAMTZAHL VON AKTIEN
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 131.375.000,00 und ist
eingeteilt in 131.375.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 131.375.000 Stimmrechte. Am Tag der
Einberufung hielt die Tognum AG keine eigenen Aktien.
V. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Tognum AG zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum 5. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Tognum AG
- Vorstand -
z. Hd. Frau Dragica Sikic
Investor Relations
Maybachplatz 1
88045 Friedrichshafen
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. §
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)
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