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DGAP-HV: Tognum AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Tognum AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Friedrichshafen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Tognum AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Tognum AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.06.2012 in Friedrichshafen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.04.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Tognum AG 
 
   Friedrichshafen 
 
 
   - ISIN DE000AON4P43 - 
   - WKN AON4P4 - 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   der Gesellschaft ein, die am 
 
   Dienstag, den 5. Juni 2012, um 10:00 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr) 
 
   im 
 
   Graf-Zeppelin-Haus, 
   Hugo-Eckener-Saal 
   Olgastraße 20, 88045 Friedrichshafen 
 
   stattfindet. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Tognum AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die 
           Tognum AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit 
           den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 
           und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet von der 
           Einberufung der Hauptversammlung an unter 
           http://investors.tognum.com eingesehen werden. Sie werden 
           zudem der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 des Aktiengesetzes am 2. März 2012 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine 
           entsprechende Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den 
           Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 der Tognum AG in Höhe 
           von EUR 192.244.093,96 zur Ausschüttung einer Dividende von 
           EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und 
           den verbleibenden Betrag von EUR 93.712.843,96 auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
           Sofern die Tognum AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch 
           die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
           Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht 
           dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird 
           ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (sowie des 
           Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von 
           unterjährigen Finanzberichten) jeweils für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum 
           Abschlussprüfer der Tognum AG und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen sowie zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten im 
           Geschäftsjahr 2012, sofern diese einer solchen prüferischen 
           Durchsicht unterzogen werden, zu wählen. 
 
 
           Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat vor Unterbreitung 
           des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance 
           Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder Rolf 
           Eckrodt, Axel Arendt, Sune Karlsson und Dr. Cletus von Pichler 
           sowie das für Axel Arendt gewählte Ersatzmitglied Dr. Andreas 
           Leimbach, die für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung 
           gewählt worden waren, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2012 beschließt, haben ihre Ämter zum 30. 
           September 2011 niedergelegt. An ihrer Stelle wurden durch 
           Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 18. Oktober 2011 Stefan 
           Buchner, Dr. Michael Haidinger, Andrew Heath und John Paterson 
           für die Zeit vom 18. Oktober 2011 bis zur Beendigung der 
           nächsten Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
           Tognum AG bestellt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des 
           Aktiengesetzes und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über 
           die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je 6 Mitgliedern der 
           Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf 
           Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. 
           Die Empfehlungen wurden auf der Grundlage der Anforderungen 
           des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Stefan Buchner, Tamm 
           Leiter Global Powertrain, Einkauf und Produktionsplanung LKW, 
           Daimler AG, Stuttgart 
 
 
           Dr. Michael Haidinger, Dahlewitz 
           Vorsitzender der Geschäftsführung Rolls-Royce Deutschland Ltd 
           & Co KG, Blankenfelde-Mahlow 
           President Civil Small & Medium Engines Civil Aerospace, RR 
           plc, London, Vereinigtes Königreich 
 
 
           Andrew Heath, Ambaston, Derby, Vereinigtes Königreich 
           President, Energy Business Rolls-Royce Plc, London, 
           Vereinigtes Königreich 
 
 
           John Paterson, Singapur, Singapur 
           President - Marine & Industrial Power Systems, Rolls-Royce 
           Singapore Pte. Ltd., Singapur, Singapur 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit 
           bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, zu wählen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Stefan Buchner bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
           Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Friedrichshafen GmbH, 
           Friedrichshafen 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler India Commercial 
           Vehicles Private Ltd., Chennai, Indien 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Mitsubishi Fuso Truck and Bus 
           Corporation, Kanagawa, Japan 
           Mitglied des Aufsichtsrats der EvoBus GmbH, Stuttgart 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler Trucks North America 
           LLC, Portland, USA 
 
 
           Dr. Michael Haidinger bekleidet bei folgenden in- und 
           ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Friedrichshafen GmbH, 
           Friedrichshafen 
           Mitglied des Beirats der N3 Engine Overhaul Services GmbH & 
           Co. KG, Arnstadt 
 
 
           Andrew Heath bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
           Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Friedrichshafen GmbH, 
           Friedrichshafen 
           Mitglied der Geschäftsführung der Rolls Wood Group Ltd., 
           Aberdeen, Vereinigtes Königreich 
           Mitglied der Geschäftsführung der Rolls-Royce Fuel Cell 
           Systems Ltd., Loughborough, Vereinigtes Königreich 
 
 
           John Paterson bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
           Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Friedrichshafen GmbH, 
           Friedrichshafen 
           Vorsitzender der Geschäftsführung der Rolls-Royce Marine (AS), 
           Alesund, Norwegen 
           Director Rolls-Royce Marine Asia Ltd., Wanchai, Hong Kong 
           Vorsitzender der Geschäftsführung der Rolls-Royce Singapore 
           Pte. Ltd., Singapur, Singapur 
 
 
   II. VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 18.1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

DJ DGAP-HV: Tognum AG: Bekanntmachung der -2-

berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur 
   Hauptversammlung nach Maßgabe der folgenden Erläuterungen anmelden. 
   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform (§ 126b 
   des Bürgerlichen Gesetzbuches) in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellter, auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
   Hauptversammlung, d. h. auf den 15. Mai 2012, 0:00 Uhr ('Record Date' 
   oder auch 'Nachweisstichtag'), bezogener besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
   29. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
           Tognum AG 
           c/o PR im Turm HV-Service AG 
           Römerstr. 72-74 
           68259 Mannheim 
           Fax-Nr.: +49 (0) 621 - 7177213 
           E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Nach rechtzeitigem Eingang 
   der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
   Gesellschaft werden den betreffenden Aktionären kombinierte Eintritts- 
   und Stimmkarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   III. STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder durch einen anderen Bevollmächtigten ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des 
   Nachweises über den Aktienbesitz rechtzeitig anmelden. Die 
   Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden entsprechende Formulare 
   zur Vollmachtserteilung enthalten. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 des 
   Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
   wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
   (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches). 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8 und 
   § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes 
   gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten 
   lediglich nachprüfbar festhalten. Sie können für die Form der 
   Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die 
   Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
   sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht 
   folgende Adresse zur Verfügung: 
 
           Tognum AG 
           c/o PR im Turm HV-Service AG 
           Römerstr. 72-74 
           68259 Mannheim 
           Fax-Nr.: +49 (0) 621 - 7177213 
 
 
   Vollmachtserteilung und Vollmachtsnachweis können unter Nutzung der 
   Formulare der Eintrittskarten zur Hauptversammlung oder auf beliebige 
   andere formgerechte Art und Weise erfolgen. 
 
   Für eine elektronische Übermittlung des Nachweises einer 
   Bevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte 
   Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de. 
   Das Online-Passwort ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Außerdem 
   können die Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht und 
   deren Änderung unter Nutzung dieser Vollmachts-Plattform erfolgen. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung 
   gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der 
   Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären, die nicht 
   persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, auch dieses 
   Jahr wieder die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht durch einen von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben 
   zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich 
   auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht 
   kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Weisungen 
   erteilt sind, nicht ausgeübt werden. Sollte zu einem 
   Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu 
   erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte 
   beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von 
   Anträgen entgegennimmt. 
 
   Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ist unter Verwendung des mit den 
   Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung zugesandten Formulars in 
   Textform an die oben in diesem Abschnitt III. 
   ('Stimmrechtsvertretung') genannte Adresse oder über die oben in 
   diesem Abschnitt III. ('Stimmrechtsvertretung') genannte 
   passwortgeschützte Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse 
   www.hv-vollmachten.de zu erteilen. Vollmachten und Weisungen an den 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens 
   bis zum 4. Juni 2012, 18:00 Uhr, unter der vorstehend genannten 
   Adresse oder der vorstehend genannten passwortgeschützten 
   Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de 
   bei der Gesellschaft eingehen. 
 
   Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung 
   nebst Weisungen an den Stimmrechtsvertreter ist auch eine Übergabe an 
   den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie Einzelheiten zur 
   Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung 
   ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. 
   Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse 
   http://investors.tognum.com weitere Informationen zur 
   Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
   Auch bei Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters muss die Anmeldung 
   nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär form- und 
   fristgerecht erfolgen. 
 
   IV. ANGABEN ZUM GRUNDKAPITAL UND DER GESAMTZAHL VON AKTIEN 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 131.375.000,00 und ist 
   eingeteilt in 131.375.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
   Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 131.375.000 Stimmrechte. Am Tag der 
   Einberufung hielt die Tognum AG keine eigenen Aktien. 
 
   V. RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
   Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals 
   oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der Tognum AG zu richten und muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 5. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
   entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
           Tognum AG 
           - Vorstand - 
           z. Hd. Frau Dragica Sikic 
           Investor Relations 
           Maybachplatz 1 
           88045 Friedrichshafen 
 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

142 Abs. 2 Satz 2 des Aktiengesetzes nachzuweisen, dass sie mindestens 
   seit dem 5. März 2012, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an 
   Aktien sind. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
   außerdem unter der Internetadresse http://investors.tognum.com bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
   ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
           Tognum AG 
           z. Hd. Frau Dragica Sikic 
           Investor Relations 
           Maybachplatz 1 
           88045 Friedrichshafen 
           Fax-Nr.: + 49 (0) 7541 - 90903318 
           E-Mail: ir@tognum.com 
 
 
   Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 des Aktiengesetzes genannten Gründen 
   braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
   Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine 
   Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 
   5 des Aktiengesetzes beigefügt sind. 
 
   Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu 
   machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://investors.tognum.com veröffentlichen. Dabei werden mindestens 
   14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 21. Mai 2012, 24:00 
   Uhr, bei der im ersten Absatz dieses Unterabschnittes ('Gegenanträge 
   bzw. Wahlvorschläge') genannten Adresse eingehende zugänglich zu 
   machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der 
   Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung 
   einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 des 
   Aktiengesetzes genannten Gründen absehen (z. B. keine Offenlegung von 
   Geschäftsgeheimnissen). 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
   möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die 
   oben im Unterabschnitt ('Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge') genannte 
   Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche 
   Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon 
   unberührt. 
 
   VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und etwaig zu veröffentlichende Anträge von Aktionären 
   sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://investors.tognum.com zur Verfügung. 
 
   Friedrichshafen im April 2012 
 
   Tognum AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
 
   Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR 
   IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74, 68259 
   Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07. 
 
 
 
 
 
 
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24.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Tognum AG 
                Maybachstraße 1 
                88045 Friedrichshafen 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@tognum.com 
Internet:       http://www.tognum.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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166367 24.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.