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DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.04.2012 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Hesse Newman Capital AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000HNC2000 
 
 
   Einladung 
   Ordentliche Hauptversammlung 
   am 4. Juni 2012, 10 Uhr 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
   Hauptversammlung 
   am Montag, 4. Juni 2012, um 10.00 Uhr 
 
   Ort: 
   Hesse Newman Capital AG 
   Gorch-Fock-Wall 3 
   20354 Hamburg 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Hesse Newman Capital AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital 
           AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1-5, 
           V, 315 IV HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.hesse-newman.de (dort unter Investor 
           Relations/Hauptversammlung) und in den Geschäftsräumen am Sitz 
           der Gesellschaft, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, eingesehen 
           werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
           keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
           Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, 
           den für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 
           3.194.436,68 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Verteilung an die Aktionäre                                     0,00 EUR 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklage                               0,00 EUR 
 
   Gewinnvortrag                                               3.194.436,68 
                                                                        EUR 
 
   _______________________________________________________- 
   _______________________________________________________- 
   __ 
 
   Bilanzgewinn                                                3.194.436,68 
                                                                        EUR 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, 
           den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, 
           den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die O&R Oppenhoff & Rädler AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum 
             Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das 
             Geschäftsjahr 2012 bestellt. 
 
 
       b)    Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine 
             prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und 
             -lagebericht entscheidet, wird die O&R Oppenhoff & Rädler AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Steuerberatungsgesellschaft, München, zudem zum 
             Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des 
             verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im 
             Geschäftsjahr 2012 bestellt. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sowie zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   durch das depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf 
   Montag, den 14. Mai 2012 00:00 Uhr (record date) beziehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Montag, den 28. 
   Mai 2012 (24:00 Uhr) zugegangen sein: 
 
   Hesse Newman Capital AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   HV Hesse Newman 2012 
   Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: (040) 637 854 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
   Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist 
   nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes und 
   eine Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach 
   Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie 
   nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der 
   Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht 
   und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten 
   Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und 
   Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und 
   Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende 
   Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt 
   für sich genommen nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. 
   Vielmehr hat der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen 
   entsprechenden Widerruf auf den von der Gesellschaft vorbereiteten 
   Widerrufsformularen zu erklären. 
 
   Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
   nachgewiesen werden. Ferner kann der Nachweis der Vollmachtserteilung 
   sowie gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittelung des Nachweises 
   einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren 
   Widerruf auch bereits an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV 
   Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg 
   Fax: (040) 339 62 - 481 
   E-Mail: natasa.miri@hesse-newman.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird, und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die Vollmacht 
   verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten 
   ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der 
   Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2012 09:06 ET (13:06 GMT)

Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den 
   Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein 
   eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie 
   der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
   Dieses steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 1. Juni 
   2012 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   eingegangen sein. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung 
   des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Minderheitenverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
   Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 4. Mai 2012, 24 
   Uhr, zugehen: 
 
   Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV 
   Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg 
   Fax: (040) 339 62 - 481 
   E-Mail: natasa.miri@hesse-newman.de 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie 
   können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 
   AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
   Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter 
   Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich, wenn ihr Gegenanträge 
   mit Begründung unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 
   Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 20. Mai 2012, 
   24 Uhr, zugegangen sind: 
 
   Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV 
   Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg 
   Fax: (040) 339 62 - 481 
   E-Mail: natasa.miri@hesse-newman.de 
 
   Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG 
   sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht 
   begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von 
   Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht 
   zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe nach § 124 Abs. 3 
   Satz 3 AktG und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch 
   auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
   Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch 
   der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
   Nach § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft kann der 
   Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des 
   Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge 
   angemessen festsetzen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Hesse Newman Capital AG ist eingeteilt in 
   15.000.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie 
   gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 
   beträgt 15.000.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die 
   Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen 
   stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) 
   zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
   Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Hamburg, im April 2012 
 
   Hesse Newman Capital AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
25.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Hesse Newman Capital AG 
                Gorch-Fock-Wall 3 
                20354 Hamburg 
                Deutschland 
E-Mail:         natasa.miri@hesse-newman.de 
Internet:       http://www.hesse-newman.de 
ISIN:           DE000HNC2000 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
166591 25.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 25, 2012 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.