DJ DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 04.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
25.04.2012 / 15:06
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Hesse Newman Capital AG
Hamburg
ISIN DE000HNC2000
Einladung
Ordentliche Hauptversammlung
am 4. Juni 2012, 10 Uhr
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen
Hauptversammlung
am Montag, 4. Juni 2012, um 10.00 Uhr
Ort:
Hesse Newman Capital AG
Gorch-Fock-Wall 3
20354 Hamburg
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Hesse Newman Capital AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital
AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1-5,
V, 315 IV HGB für das Geschäftsjahr 2011
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.hesse-newman.de (dort unter Investor
Relations/Hauptversammlung) und in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, eingesehen
werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den
Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor,
den für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von
3.194.436,68 EUR wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre 0,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklage 0,00 EUR
Gewinnvortrag 3.194.436,68
EUR
_______________________________________________________-
_______________________________________________________-
__
Bilanzgewinn 3.194.436,68
EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor,
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
a) Die O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2012 bestellt.
b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine
prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und
-lagebericht entscheidet, wird die O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, München, zudem zum
Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im
Geschäftsjahr 2012 bestellt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache
durch das depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf
Montag, den 14. Mai 2012 00:00 Uhr (record date) beziehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Montag, den 28.
Mai 2012 (24:00 Uhr) zugegangen sein:
Hesse Newman Capital AG
c/o UBJ. GmbH
HV Hesse Newman 2012
Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 637 854 23
E-Mail: hv@ubj.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht
Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist
nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes und
eine Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach
Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie
nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der
Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht
und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten
Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und
Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt
für sich genommen nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.
Vielmehr hat der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen
entsprechenden Widerruf auf den von der Gesellschaft vorbereiteten
Widerrufsformularen zu erklären.
Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort
nachgewiesen werden. Ferner kann der Nachweis der Vollmachtserteilung
sowie gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittelung des Nachweises
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren
Widerruf auch bereits an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV
Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
Fax: (040) 339 62 - 481
E-Mail: natasa.miri@hesse-newman.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird, und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung)
zum Download zur Verfügung.
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die Vollmacht
verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten
ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der
Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten
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April 25, 2012 09:06 ET (13:06 GMT)
Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein
eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie
der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Dieses steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung)
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 1. Juni
2012 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingegangen sein.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung
des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre
Minderheitenverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 4. Mai 2012, 24
Uhr, zugehen:
Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV
Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
Fax: (040) 339 62 - 481
E-Mail: natasa.miri@hesse-newman.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie
können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1
AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter
Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich, wenn ihr Gegenanträge
mit Begründung unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 20. Mai 2012,
24 Uhr, zugegangen sind:
Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV
Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
Fax: (040) 339 62 - 481
E-Mail: natasa.miri@hesse-newman.de
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG
sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht
begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von
Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht
zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe nach § 124 Abs. 3
Satz 3 AktG und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch
der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.
Nach § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft kann der
Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich
angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des
Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge
angemessen festsetzen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Hesse Newman Capital AG ist eingeteilt in
15.000.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
beträgt 15.000.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die
Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung)
zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Hamburg, im April 2012
Hesse Newman Capital AG
Der Vorstand
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25.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Hesse Newman Capital AG
Gorch-Fock-Wall 3
20354 Hamburg
Deutschland
E-Mail: natasa.miri@hesse-newman.de
Internet: http://www.hesse-newman.de
ISIN: DE000HNC2000
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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166591 25.04.2012
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April 25, 2012 09:06 ET (13:06 GMT)
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