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DGAP-HV: HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Bergisch Gladbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2012 in Bergisch Gladbach mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.04.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG 
 
   Bergisch Gladbach 
 
   ISIN: DE0006006703/WKN: 600670 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
   Mittwoch, den 6. Juni 2012, 
   um 14.00 Uhr 
   (Einlass und Imbiss ab 13.00 Uhr) 
 
   im Kardinal Schulte Haus, Raum E 39, 
   Overather Straße 51-53, 51429 Bergisch Gladbach (Bensberg). 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts 
           jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 
           AktG am 27. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Somit bedarf es keiner Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
           übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung, ohne 
           dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
           zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem 
           Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft, Buddestr. 14, 51429 Bergisch 
           Gladbach, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Sie 
           stehen auch im Internet unter der Adresse www.hahnag.de im 
           Bereich 'Investor Relations', Untermenü 'Hauptversammlung', 
           zum Download bereit und werden jedem Aktionär auf Anfrage 
           zugesandt. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
           am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung betreffend die (im Vorjahr 
           vertagte) Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2010 
 
 
           Die Hauptversammlung am 7. Juni 2011 hat beschlossen, die 
           Entlastung der ehemaligen Mitglieder des Vorstands Herrn Dr. 
           Michael Nave (ausgeschieden am 28. Dezember 2010) und Herrn 
           Bernhard Schoofs (ausgeschieden am 31. Januar 2010) für das am 
           31. Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr bis zur 
           Hauptversammlung zu vertagen, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2011 beschließt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dazu im Wege von 
           Einzelabstimmungen wie folgt zu beschließen: 
 
 
       3.1   Herrn Dr. Michael Nave wird für das am 31. 
             Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 
 
 
       3.2   Die Entlastung von Herrn Bernhard Schoofs für das 
             am 31. Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr wird bis zu der 
             Hauptversammlung vertagt, die über die Entlastung für das 
             Geschäftsjahr 2012 beschließt. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung betreffend die (in Vorjahren 
           vertagte) Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2009 
 
 
           Die Hauptversammlung am 7. Juni 2011 hat - entsprechend der 
           Beschlussfassung im Vorjahr - beschlossen, die Entlastung der 
           ehemaligen Mitglieder des Vorstands Herrn Norbert Kuhn 
           (ausgeschieden am 31. Juli 2009) und Herrn Bernhard Schoofs 
           (ausgeschieden am 31. Januar 2010) für das am 31. Dezember 
           2009 beendete Geschäftsjahr bis zur Hauptversammlung zu 
           vertagen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 
           beschließt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dazu zu beschließen, 
           dass die Entlastung der Herren Norbert Kuhn und Bernhard 
           Schoofs für das am 31. Dezember 2009 beendete Geschäftsjahr 
           bis zu der Hauptversammlung vertagt wird, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr zu erteilen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassungen über die Aufhebung der 
           bisherigen genehmigten Kapitalien, Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum 
           Bezugsrechtsausschluss sowie Änderungen von § 4 der Satzung 
           (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       7.1   In § 4 der Satzung wird der bisherige Absatz (4) 
             mit der bis zum 16. August 2011 befristeten und mithin wegen 
             Zeitablaufs erloschenen Ermächtigung des Vorstands zur 
             Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 
             1.000.000,00 Euro (Genehmigtes Kapital 2006) gestrichen. 
 
 
       7.2   Mit Wirksamwerden des zu Ziffer 7.3 zu 
             beschließenden neuen genehmigten Kapitals werden die durch 
             Beschlüsse der Hauptversammlung am 7. Juni 2011 geschaffenen 
             Genehmigten Kapitalien 2011/I und 2011/II, die den Vorstand 
             zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft jeweils bis 
             zum 6. Juni 2016 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber 
             lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen um höchstens 
             1.000.000,00 Euro (Genehmigtes Kapital 2011/I) und gegen 
             Bar- und/oder Sacheinlagen um höchstens 4.000.000,00 Euro 
             (Genehmigtes Kapital 2011/II) ermächtigen, mit den 
             entsprechenden bisherigen Absätzen (5) und (6) in § 4 der 
             Satzung aufgehoben. 
 
 
       7.3   Es wird ein neues genehmigtes Kapital wie folgt 
             geschaffen und dem entsprechend als neuer Absatz (4) in § 4 
             der Satzung eingefügt: 
 
 
         '(4)  Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. 
               Juni 2017 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber 
               lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
               einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 
               6.500.715,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). 
               Die Aktionäre haben auf von der Gesellschaft begebene neue 
               Aktien grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht. Die 
               neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder 
               einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 
               oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen 
               Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie 
               den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist 
               jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über 
               einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der 
               Aktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht kann 
               ausgeschlossen werden 
 
 
           a)    für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des 
                 Bezugsrechtsverhältnisses ergeben, 
 
 
           b)    bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis 
                 zu einem Betrag von insgesamt 1.300.143,00 Euro oder, 
                 sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % 
                 des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
                 bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der 
                 während der Laufzeit dieser Ermächtigung etwaigen 
                 Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss 
                 des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung 
                 des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG; ferner sind auf diese 
                 Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur 
                 Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder 
                 Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht 

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April 25, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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