DJ DGAP-HV: CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CENIT Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
25.04.2012 / 15:09
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CENIT Aktiengesellschaft
Stuttgart
ISIN DE0005407100
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 6. Juni 2012, um 10 Uhr,
in der Filderhalle Leinfelden,
Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 mit dem
Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2011
Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung
dieser Hauptversammlung unter www.cenit.de/Hauptversammlung zugänglich
und liegen in den Geschäftsräumen der CENIT Aktiengesellschaft zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes
am 23.03.2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den EUR 2.613.327,98
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2011 in Höhe von wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,30 EUR 2.510.327,40
Euro je 8.367.758 dividendenberechtigter
Stückaktien
Vortrag auf neue Rechnung EUR 103.000,58
Sofern die CENIT Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird
ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für
den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2012
zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter nachstehender Adresse mittels eines von ihrer Depotbank in
Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes
anmelden, wobei der Nachweis in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein muss:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/ 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also den 16. Mai 2012, 0.00 Uhr,
beziehen und der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, also bis 30. Mai 2012, 24.00 Uhr, unter vorgenannter
Adresse zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben, brauchen
nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in
diesem Fall durch die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung zur Hauptversammlung über
ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Die
Aktien sind nicht gesperrt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts keine Bedeutung. Wer zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzt und erst danach erwirbt, ist nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt.
Stimmrecht / Stimmrechtsvertreter
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten
ausüben lassen. Die CENIT Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären
auch an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dieser ist
weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend ihrer erteilten
Weisung abstimmen.
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine
diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, ist die
Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu
erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die
einen Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das auf der Rückseite der
Eintrittskarte abgedruckt ist. Das Vollmachtsformular wird den
Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen zugesandt.
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt werden, enthält die Satzung
keine besondere Regelung, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten.
Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder
Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher
rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der
Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder durch den
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/ 71 77 213
Für die elektronische Übermittlung des Nachweises einer
Bevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte
Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de.
Die PIN für die Vollmachts-Plattform ist auf der Eintrittskarte
abgedruckt. Auch der Widerruf einer erteilten Vollmacht und deren
Änderung kann unter Nutzung der Vollmachts-Plattform erfolgen.
Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend Weisungen erteilen, wie das
Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter muss
nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen. Der
Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und
keine weitergehenden Rechte, wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie
dies schriftlich (auch per Telefax) unter Verwendung des hierfür auf
der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars tun. Nähere Einzelheiten
finden Sie auch auf der Eintrittskarte.
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen bis spätestens 5. Juni 2012, 18.00 Uhr bei der
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein,
andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Senden Sie die Vollmachten und Weisungen bitte an:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/ 71 77 213
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen
mindestens 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax unter Nachweis der
Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
bis spätestens 6. Mai 2012, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse
zugehen:
CENIT Aktiengesellschaft
Investor Relations
Tanja Marinovic
Industriestraße 52-54
D-70565 Stuttgart
Telefax.: +49 (0)711/78 25 44 - 4320
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1
AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind
unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende
Adresse zu richten:
CENIT Aktiengesellschaft
Investor Relations
Tanja Marinovic
Industriestraße 52-54
D-70565 Stuttgart
Telefax.: +49 (0)711 / 78 25 44 - 4320
t.marinovic@cenit.de
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, also bis spätestens 22. Mai 2012, unter der
angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter
www.cenit.de/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht, sofern
die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126
AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären
müssen unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gelten die
vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der
angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe,
dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen
kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.cenit.de/Hauptversammlung einzusehen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im Internet auf
der Homepage der CENIT Aktiengesellschaft unter
www.cenit.de/Hauptversammlung im Bereich Investor Relations zugänglich
gemacht.
Angaben gem. § 30b Abs. 1 Ziffer 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.367.758,- und ist
eingeteilt in 8.367.758 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt
8.367.758 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Stuttgart, im April 2012
CENIT Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR
IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74, 68259
Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
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25.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CENIT Aktiengesellschaft
Industriesstrasse 52-54
70565 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: info@cenit.de
Internet: http://www.cenit.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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166595 25.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 25, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
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