Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 11.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
BTQ 73x. Kommt jetzt Delta?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
126 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
26.04.2012 / 15:32 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Geratherm Medical AG 
 
   Geschwenda 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 549 562 
   ISIN DE0005495626 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, dem 8. Juni 2012, 14:00 Uhr, 
 
   im Hotel HILTON MÜNCHEN CITY, 
   Rosenheimer Str. 15, 81667 München, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
 
   _____________________________________________________________________________________________________ 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Geratherm Medical 
   AG zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2011 sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 
   und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands mit den erläuternden 
   Angaben nach 
   §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Fahrenheitstraße 1 in 98716 Geschwenda, und im Internet unter 
   http://www.geratherm.com eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese 
   Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen 
   werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2011 am 20. März 2012 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß 
   § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 
   Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 in Höhe von 
   EUR 2.891.985,30 wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
  a)   Ausschüttung einer Dividende von 30 Cent je 
       Stückaktie. Die Dividende von 30 Cent pro Aktie 
       wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen 
       Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG (nicht in das 
       Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher 
       erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von 
       Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei 
       inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im 
       Regelfall nicht der Besteuerung. Eine Steuerpflicht 
       kann unter Anderem dann bestehen, wenn die 
       bisherigen Ausschüttungen aus dem Einlagekonto die 
       individuellen Anschaffungskosten übersteigen. 
 
       Die Ausschüttung wird gemäß § 27 KStG auf das        EUR  1.484.999,70 
       Grundkapital in Höhe von EUR 4.949.999 erfolgen: 
 
  b)   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                      EUR  1.406.985,60 
 
  Summe:                                                    EUR  2.891.985,30 
 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu 
   wählen. 
 
   II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Teilnahmeberechtigung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der 
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung 
   bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   bis spätestens zum Ablauf des 1. Juni 2012, 24.00 Uhr, angemeldet 
   haben. 
 
   Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 18. Mai 2012, 
   00.00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis zum Ablauf des 1. Juni 
   2012, 24.00 Uhr, der Gesellschaft oder der nachstehend bezeichneten 
   Stelle zugegangen sein muss. Dieser Nachweis ist in Textform in 
   deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen. 
 
   Die Anmeldung erfolgt in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Institut zugesandte Formular zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut 
   zurückschickt. Das depotführende Institut wird dann diese Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift einreichen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Die Aktionäre können die Anmeldung und die Bescheinigung über den 
   Aktienbesitz auch selbst bei der Gesellschaft einreichen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis müssen in diesem Fall der Gesellschaft 
   unter der nachstehend angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf 
   des 1. Juni 2012, 24.00 Uhr, zugehen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
   Telefax: +49 36205-98115 
   E-Mail: info@geratherm.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche 
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso 
   führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem 
   Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und 
   Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und 
   erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft oder der empfangsberechtigten Stelle werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Das depotführende 
   Institut wird in diesen Fällen für die Anmeldung und den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes Sorge tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
   Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste 
   Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann 
   gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder 
   elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
   Telefax-Nr.: +49 36205-98115 
   E-Mail: info@geratherm.com 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. 
   Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.geratherm.com zum Herunterladen bereit. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere 
   von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.