DGAP-HV: Gerry Weber International Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Gerry Weber International Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Halle/Westfalen mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
27.04.2012 / 15:11
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GERRY WEBER International Aktiengesellschaft
Halle/Westfalen
WKN 330410
ISIN DE0003304101
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 5. Juni 2012, 10:00 Uhr
(Einlass ab 9:00 Uhr) MESZ, im GERRY WEBER Event-Center, am GERRY
WEBER Stadion, Weststraße 14, 33790 Halle/Westfalen, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Oktober 2011 der GERRY WEBER International AG sowie des
vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Oktober 2011, des Lageberichts der GERRY WEBER International
AG und des Konzernlageberichts einschließlich der darin
enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 (1. November
2010-31. Oktober 2011).
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und können im Internet vom Tage der
Einberufung an unter www.gerryweber.com
(Investoren/Dokumente/Hauptversammlung) eingesehen und
heruntergeladen werden. Der Vorstand erläutert diese
Unterlagen in der Hauptversammlung mit Ausnahme des Berichts
des Aufsichtsrats, der von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats
erläutert wird. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
zum 31. Oktober 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR
48.270.186,77 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,65
je Stückaktie mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das
Geschäftsjahr 2010/2011; d. h. insgesamt EUR 29.838.874,00.
b) Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR
18.431.312,77 auf neue Rechnung.
Die Dividende ist ab dem 6. Juni 2012 fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011/2012
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, die Mazars GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Bielefeld,
Welle 15, 33602 Bielefeld, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu
bestellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung durch die
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 45.905.960,00 und ist eingeteilt in
45.905.960 nennwertlose Stückaktien mit je einem Stimmrecht pro Aktie.
Teilnahme/Nachweis des Aktienbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Aktienbesitzes (besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut gemäß § 123 Abs. 3
Satz 2 AktG) bis zum Dienstag, den 29. Mai 2012, um 24:00 Uhr MESZ
(Zugang), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse anmelden:
GERRY WEBER International AG
c/o WestLB AG
vertreten durch dwpbank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax: +49 69 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Bestätigung des
depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB) in englischer oder
deutscher Sprache zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also
Dienstag, 15. Mai 2012, 00:00 Uhr MESZ, zu beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes wird
dem Aktionär die Eintrittskarte für die Hauptversammlung zugesandt.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine
zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als
Aktionär, der den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungs- oder
Erwerbssperre), haben aber für die Teilnahmeberechtigung und den
Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung
ist nicht der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, sondern im
Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung genannten Zeitpunkt
maßgeblich.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte aufgrund einer
den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Vollmacht durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, der Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung haben gegenüber der Gesellschaft an die nachfolgend
genannte Gesellschaftsadresse in Textform zu erfolgen:
GERRY WEBER International AG
Vorstand
Neulehenstraße 8
33790 Halle/Westfalen
Telefax: +49 5201 5857.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch per E-Mail an folgende
E-Mail-Adresse HV-Vollmacht2012@gerryweber.com übermittelt werden. Für
die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, das
mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei Bevollmächtigung von
Kreditinstituten oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG
gleichgestellten Personen (z. B. Aktionärsvereinigungen) sind in der
Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären außerdem an, einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Durch den Stimmrechtsvertreter können sich die Aktionäre auf der
Hauptversammlung vertreten und das Stimmrecht ausüben lassen. Die
nachfolgenden Regelungen gelten nur für diesen Service:
Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters kann in Textform an die
vorstehend genannte Gesellschaftsadresse der GERRY WEBER International
AG oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse
HV-Vollmacht2012@gerryweber.com erfolgen. Die Vollmacht ist nur
insoweit wirksam, als sie zu einzelnen Tagesordnungspunkten Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts enthält. Für die Erteilung der
Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter und die Weisungen zur Abstimmung
kann das Formular verwendet werden, das auf der dem Aktionär
übersandten Eintrittskarte abgedruckt ist. Der Stimmrechtsvertreter
übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisung aus. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ungültig. Nach dem Montag, den 4. Juni 2012, um
16:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingehende Vollmachten/Weisungen
werden für eine Vertretung durch den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht mehr berücksichtigt.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entspricht EUR 2.295.298) oder den anteiligen Betrag
von EUR 500.000 erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
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April 27, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
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