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DGAP-HV: Gerry Weber International -2-

DJ DGAP-HV: Gerry Weber International Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Halle/Westfalen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Gerry Weber International Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Gerry Weber International Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Halle/Westfalen mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
27.04.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   GERRY WEBER International Aktiengesellschaft 
 
   Halle/Westfalen 
 
   WKN 330410 
   ISIN DE0003304101 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 5. Juni 2012, 10:00 Uhr 
   (Einlass ab 9:00 Uhr) MESZ, im GERRY WEBER Event-Center, am GERRY 
   WEBER Stadion, Weststraße 14, 33790 Halle/Westfalen, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Oktober 2011 der GERRY WEBER International AG sowie des 
           vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Oktober 2011, des Lageberichts der GERRY WEBER International 
           AG und des Konzernlageberichts einschließlich der darin 
           enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 (1. November 
           2010-31. Oktober 2011). 
 
 
           Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           zugänglich gemacht und können im Internet vom Tage der 
           Einberufung an unter www.gerryweber.com 
           (Investoren/Dokumente/Hauptversammlung) eingesehen und 
           heruntergeladen werden. Der Vorstand erläutert diese 
           Unterlagen in der Hauptversammlung mit Ausnahme des Berichts 
           des Aufsichtsrats, der von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
           erläutert wird. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           zum 31. Oktober 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
           48.270.186,77 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,65 
             je Stückaktie mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das 
             Geschäftsjahr 2010/2011; d. h. insgesamt EUR 29.838.874,00. 
 
 
       b)    Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 
             18.431.312,77 auf neue Rechnung. 
 
 
 
           Die Dividende ist ab dem 6. Juni 2012 fällig. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die Mazars GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Bielefeld, 
           Welle 15, 33602 Bielefeld, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu 
           bestellen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung durch die 
   Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 45.905.960,00 und ist eingeteilt in 
   45.905.960 nennwertlose Stückaktien mit je einem Stimmrecht pro Aktie. 
 
   Teilnahme/Nachweis des Aktienbesitzes 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihres Aktienbesitzes (besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut gemäß § 123 Abs. 3 
   Satz 2 AktG) bis zum Dienstag, den 29. Mai 2012, um 24:00 Uhr MESZ 
   (Zugang), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse anmelden: 
 
   GERRY WEBER International AG 
   c/o WestLB AG 
   vertreten durch dwpbank AG 
   WASHO 
   Einsteinring 9 
   85609 Aschheim-Dornach 
   Telefax: +49 69 5099-1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Bestätigung des 
   depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB) in englischer oder 
   deutscher Sprache zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also 
   Dienstag, 15. Mai 2012, 00:00 Uhr MESZ, zu beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes wird 
   dem Aktionär die Eintrittskarte für die Hauptversammlung zugesandt. 
   Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine 
   zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als 
   Aktionär, der den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungs- oder 
   Erwerbssperre), haben aber für die Teilnahmeberechtigung und den 
   Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung 
   ist nicht der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, sondern im 
   Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung genannten Zeitpunkt 
   maßgeblich. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte aufgrund einer 
   den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Vollmacht durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, der Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung haben gegenüber der Gesellschaft an die nachfolgend 
   genannte Gesellschaftsadresse in Textform zu erfolgen: 
 
   GERRY WEBER International AG 
   Vorstand 
   Neulehenstraße 8 
   33790 Halle/Westfalen 
   Telefax: +49 5201 5857. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch per E-Mail an folgende 
   E-Mail-Adresse HV-Vollmacht2012@gerryweber.com übermittelt werden. Für 
   die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, das 
   mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
   gleichgestellten Personen (z. B. Aktionärsvereinigungen) sind in der 
   Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung durch 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Wir bieten unseren Aktionären außerdem an, einen von der Gesellschaft 
   benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Durch den Stimmrechtsvertreter können sich die Aktionäre auf der 
   Hauptversammlung vertreten und das Stimmrecht ausüben lassen. Die 
   nachfolgenden Regelungen gelten nur für diesen Service: 
 
   Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters kann in Textform an die 
   vorstehend genannte Gesellschaftsadresse der GERRY WEBER International 
   AG oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse 
   HV-Vollmacht2012@gerryweber.com erfolgen. Die Vollmacht ist nur 
   insoweit wirksam, als sie zu einzelnen Tagesordnungspunkten Weisungen 
   für die Ausübung des Stimmrechts enthält. Für die Erteilung der 
   Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter und die Weisungen zur Abstimmung 
   kann das Formular verwendet werden, das auf der dem Aktionär 
   übersandten Eintrittskarte abgedruckt ist. Der Stimmrechtsvertreter 
   übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
   erteilten Weisung aus. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die 
   Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter ungültig. Nach dem Montag, den 4. Juni 2012, um 
   16:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingehende Vollmachten/Weisungen 
   werden für eine Vertretung durch den von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht mehr berücksichtigt. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entspricht EUR 2.295.298) oder den anteiligen Betrag 
   von EUR 500.000 erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
   Vorstand zu richten und muss diesem mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung, also bis spätestens Samstag, den 5. Mai 2012, 24.00 
   Uhr MESZ, zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an folgende 
   Adresse zu richten: 
 
   GERRY WEBER International AG 
   Vorstand 
   Neulehenstraße 8 
   33790 Halle/Westfalen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu dem Ergänzungsverlangen finden sich 
   unter www.gerryweber.com (Investoren/Dokumente/Hauptversammlung). 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 
   Abs. 1 AktG und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind 
   ausschließlich an nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig 
   adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   GERRY WEBER International AG 
   Hauptversammlung 2012 
   Neulehenstraße 8 
   33790 Halle/Westfalen 
   Telefax: +49 5201 5857 
 
   Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
   mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also Montag, den 21. Mai 
   2012, um 24:00 Uhr MESZ, unter dieser Adresse eingegangen sind, werden 
   nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. der 
   Antragsteller im Internet unter www.gerryweber.com 
   (Investoren/Dokumente/Hauptversammlung) vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 
   Abs. 3 AktG zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung zu eingegangenen Anträgen und Wahlvorschlägen werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Über die in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründe hinaus braucht der 
   Vorstand einen Wahlvorschlag nach § 127 AktG unter anderem auch dann 
   nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, 
   ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur 
   Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne 
   von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des 
   Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der GERRY WEBER International AG zu einem verbundenen 
   Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands der GERRY WEBER 
   International AG als Mutterunternehmen erstreckt sich in der 
   Hauptversammlung, weil dort der Konzernabschluss und der 
   Konzernlagebericht vorgelegt werden, auch auf die Lage des GERRY WEBER 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite und im elektronischen 
   Bundesanzeiger 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet 
   unter www.gerryweber.com (Investoren/Dokumente/Hauptversammlung) 
   eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung 
   kraft Gesetzes zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der 
   Hauptversammlung aus. 
 
   Halle/Westfalen, im April 2012 
 
   GERRY WEBER International AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
27.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Gerry Weber International Aktiengesellschaft 
                Neulehenstraße 8 
                33790 Halle/Westfalen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 5201 185-0 
Fax:            +49 5201 5857 
E-Mail:         ir-kontakt@gerryweber.de 
Internet:       http://www.gerryweber-ag.de 
ISIN:           DE0003304101 
WKN:            330410 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, 
                Hamburg, Hannover, München 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
167188 27.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 27, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.