DGAP-HV: primion Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
primion Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.06.2012 in Stetten am kalten Markt mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2012 / 15:06
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primion Technology AG
Stetten am kalten Markt
AG Ulm, HRB 710911
- WKN 511 700 -
- ISIN DE0005117006 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, 12. Juni 2012, um 10.00 Uhr
im Haus Heuberg, Hardtstraße 47, 72510 Stetten am kalten Markt,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der primion Technology AG
zum 31.12.2011, des Lageberichts des Vorstands für die
Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
primion Technology AG, Steinbeisstr. 2-5, 72510 Stetten
a.k.M., und im Internet unter www.primion.de eingesehen
werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.primion.de
befinden sich auch Erläuterungen, warum zu diesem
Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Löffelstraße 42, 70597
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor,
sofern diese erfolgt.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Dem derzeit amtierenden Aufsichtsrat gehören die Herren Juan
Miguel Sucunza Nicasio, Eduardo Unzu Martínez und Dr.
Klaus-Peter Weber an. Herr Juan Miguel Sucunza Nicasio und
Herr Eduardo Unzu Martínez wurden von der Hauptversammlung
2011 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in den
Aufsichtsrat gewählt. Herr Dr. Klaus-Peter Weber wurde durch
Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 11.11.2011 gemäß § 104 Abs.
1 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
bestellt. Nach § 104 Abs. 5 AktG erlischt das Amt der
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder, sobald der
Mangel behoben ist. Nach seiner Bestellung durch das
Amtsgericht Ulm soll Herr Dr. Klaus-Peter Weber nun von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 AktG, 101 Abs. 1
AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung erfolgt die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung nichts
Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Gemäß §
9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung kann die Hauptversammlung eine
kürzere Amtszeit bestimmen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das
Ende der Amtszeit von Herrn Dr. Klaus-Peter Weber so zu
bestimmen, dass das Ende der Amtszeit aller amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fällt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Herr Dr. Klaus-Peter Weber, Düsseldorf, Rechtsanwalt und
Syndikus der Deutsche Post AG, wird mit Wirkung ab dem
Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung in den
Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit endet mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 beschließt.'
Herr Dr. Klaus-Peter Weber ist in keinem anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrat oder anderen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich auf
5.550.000. Von diesen Aktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 5.550.000 Aktien stimmberechtigt, so dass die
Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 5.550.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 22. Mai 2012 (d.h. 22.
Mai 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Der
Nachweiszeitpunkt ist der entscheidende Zeitpunkt für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung,
ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einherginge. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweiszeitpunkt erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die
ihre Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, mit diesen
Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen
können und nicht stimmberechtigt sind. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Stellung von
Anträgen und auf die Wahrnehmung sonstiger Aktionärsrechte.
Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens
Dienstag, 5. Juni 2012, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
primion Technology AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21/7 17 72 13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt
einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der organisatorischen Abwicklung. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können
oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
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April 30, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)
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