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DGAP-HV: primion Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2012 in Stetten am kalten Markt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: primion Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
primion Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2012 in Stetten am kalten Markt mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2012 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   primion Technology AG 
 
   Stetten am kalten Markt 
 
   AG Ulm, HRB 710911 
 
   - WKN 511 700 - 
   - ISIN DE0005117006 - 
 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, 12. Juni 2012, um 10.00 Uhr 
 
   im Haus Heuberg, Hardtstraße 47, 72510 Stetten am kalten Markt, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der primion Technology AG 
           zum 31.12.2011, des Lageberichts des Vorstands für die 
           Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           primion Technology AG, Steinbeisstr. 2-5, 72510 Stetten 
           a.k.M., und im Internet unter www.primion.de eingesehen 
           werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.primion.de 
           befinden sich auch Erläuterungen, warum zu diesem 
           Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Löffelstraße 42, 70597 
           Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern diese erfolgt. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Dem derzeit amtierenden Aufsichtsrat gehören die Herren Juan 
           Miguel Sucunza Nicasio, Eduardo Unzu Martínez und Dr. 
           Klaus-Peter Weber an. Herr Juan Miguel Sucunza Nicasio und 
           Herr Eduardo Unzu Martínez wurden von der Hauptversammlung 
           2011 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in den 
           Aufsichtsrat gewählt. Herr Dr. Klaus-Peter Weber wurde durch 
           Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 11.11.2011 gemäß § 104 Abs. 
           1 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
           bestellt. Nach § 104 Abs. 5 AktG erlischt das Amt der 
           gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder, sobald der 
           Mangel behoben ist. Nach seiner Bestellung durch das 
           Amtsgericht Ulm soll Herr Dr. Klaus-Peter Weber nun von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 AktG, 101 Abs. 1 
           AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei von der 
           Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung erfolgt die Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung nichts 
           Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Gemäß § 
           9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung kann die Hauptversammlung eine 
           kürzere Amtszeit bestimmen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das 
           Ende der Amtszeit von Herrn Dr. Klaus-Peter Weber so zu 
           bestimmen, dass das Ende der Amtszeit aller amtierenden 
           Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fällt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Herr Dr. Klaus-Peter Weber, Düsseldorf, Rechtsanwalt und 
           Syndikus der Deutsche Post AG, wird mit Wirkung ab dem 
           Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung in den 
           Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit endet mit Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2015 beschließt.' 
 
 
           Herr Dr. Klaus-Peter Weber ist in keinem anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsrat oder anderen vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
           Mitglied. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich auf 
   5.550.000. Von diesen Aktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 5.550.000 Aktien stimmberechtigt, so dass die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 5.550.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 22. Mai 2012 (d.h. 22. 
   Mai 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Der 
   Nachweiszeitpunkt ist der entscheidende Zeitpunkt für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung, 
   ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einherginge. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   zum Nachweiszeitpunkt erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die 
   ihre Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, mit diesen 
   Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können und nicht stimmberechtigt sind. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Stellung von 
   Anträgen und auf die Wahrnehmung sonstiger Aktionärsrechte. 
 
   Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens 
 
   Dienstag, 5. Juni 2012, 24:00 Uhr, 
 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
   primion Technology AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 06 21/7 17 72 13 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen - 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die 
   Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt 
   einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient 
   lediglich der organisatorischen Abwicklung. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur 
   Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
   oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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