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DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2012 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2012 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
02.05.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
 
   Bremen 
 
   ISIN DE000A0LBFE4 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zu der am Dienstag, den 12. Juni 2012, um 10:30 Uhr 
   im Atlantic Hotel Universum, Wiener Straße 4, 28359 Bremen, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical 
   Solutions AG ('Gesellschaft') mit dem Sitz in Bremen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011 sowie der Lageberichte für die MeVis Medical 
           Solutions AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des 
           Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Universitätsallee 29, 28359 Bremen, und im 
           Internet unter http://www.mevis.de/mms/Hauptversammlung.html 
           eingesehen werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung 
   im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und 
   die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 5. Juni 2012, 24:00 
   Uhr, unter der nachstehenden Adresse anmelden: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   c/o Computershare HV-Services AG 
   Prannerstr. 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene 
   Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende 
   des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des 
   Aktienregisters in der Zeit vom 6. Juni 2012 bis einschließlich zum 
   12. Juni 2012 erst mit Gültigkeitsdatum 13. Juni 2012 verarbeitet und 
   berücksichtigt werden. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragen und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr 
   Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut 
   oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Ist ein Kreditinstitut 
   im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für 
   Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des 
   wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. 
   § 135 Abs. 9 und Abs. 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten 
   wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
   Gesellschaft kann auch an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
   HV2012@mevis.de 
 
   Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bereits vor oder während der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden 
   die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten 
   Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur 
   Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den 
   einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt. 
 
   Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sind in Textform zu übermitteln. Vordrucke erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit den Anmeldeunterlagen und der Eintrittskarte, die mit den 
   Anmeldeunterlagen angefordert werden kann. Die Aktionäre werden 
   gebeten, die Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter 
   per Brief, Telefax oder E-Mail zu senden an: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   c/o Computershare HV-Services AG 
   Prannerstr. 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: HV2012@mevis.de 
 
   Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   im Vorfeld der Hauptversammlung ist nur bis zum 10. Juni 2012 möglich. 
   Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den 
   Aktionären übersandt werden. 
 
   Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 12. Juni 2012 und die 
   Informationen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung (einschließlich 
   Vollmachtsformularen) wird die Gesellschaft an die im Aktienregister 
   der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre übersenden. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand 
   gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis zum 12. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Wir 
   bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   Vorstand 
   Universitätsallee 29 
   28359 Bremen 
 
   Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
 
   Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
   der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
   Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
   des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung unter http://www.mevis.de/mms/Hauptversammlung.html 
   zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
   Versammlung, also bis zum 28. Mai 2012, 24:00 Uhr, der Gesellschaft 
   einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
   an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   Vorstand 
   Universitätsallee 29 
   28359 Bremen 
   Telefax: +49 421 22495-11 
   E-Mail: HV2012@mevis.de 
 
   Diese Regelungen gelten gem. § 127 AktG für den Vorschlag eines 
   Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht 
   begründet werden müssen. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand 
   unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft 
   verweigern darf. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
   möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. 
   Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche 
   Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon 
   unberührt. 
 
   Anzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.820.000 auf den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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