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DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
02.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik 
   Aktiengesellschaft 
 
   Geislingen an der Steige 
 
   ISIN DE0007803009 und DE0007803033 
   WKN 780300 und 780303 
 
 
   Einladung zur 129. Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am 14. Juni 2012 um 10.30 Uhr, 
 
   im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, 
   Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart 
   stattfindenden 129. Ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit 
           Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
           daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft von 
           EUR 19.600.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von                   EUR             1,40 
 
   je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt    EUR    19.537.655,20 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines      EUR       62.344,80. 
   Betrages von 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß 
           § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
           Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten 
           Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien 
           erworben oder veräußert werden. In diesem Fall wird der 
           Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,40 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster 
           Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung 
           Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Die zu den Tagesordnungspunkten vorzulegenden Unterlagen sind unter 
   der Internetseite der Gesellschaft http://www.wmf.de/hv abrufbar und 
   liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der 
   Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen 
   Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird kostenlos 
   eine Abschrift erteilt. Ferner werden sie in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und Ausübung des Stimmrechts: 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 12 der Satzung die 
   Stamm- und Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die 
   Stammaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter 
   nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle anmelden: 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Productions 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045 
   E-Mail: WP.HV@xchanging.com 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine 
   in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
   Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
   nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im 
   Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d. h. auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) und somit auf 
   den Beginn des 24. Mai 2012 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit 
   der Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 07. Juni 2012 unter obiger 
   Adresse zugegangen sein. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den 
   Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre 
   depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre, 
   die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts 
   weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
   Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank 
   vorgenommen. 
 
   Gegen Vorlage der Eintrittskarte werden den Stammaktionären oder ihren 
   Bevollmächtigten in der Hauptversammlung die Stimmrechtskarten zur 
   Ausübung des Stimmrechts und den Vorzugsaktionären oder ihren 
   Bevollmächtigten Teilnahmekarten ausgehändigt. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag 
   Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Stichtag erworben haben, können - unbeschadet der Möglichkeit von 
   Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber 
   - somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
   dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   evtl. Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch 
   die Möglichkeit ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen 
   sonstigen Dritten, auszuüben. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§ 126b 
   BGB) zu erfolgen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als einer 
   Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von den 
   bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen werden. 
   Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt 
   auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, 
   benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine eigene Vollmacht 
   in Textform ausstellen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an 
   folgende Adresse erfolgen: 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft 
   Rechtsabteilung 
   Eberhardstraße 
   73309 Geislingen (Steige) 
   Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 
   E-Mail: finanzen@wmf.de 
 

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May 02, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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