DJ DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.05.2012 / 15:11
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WMF Württembergische Metallwarenfabrik
Aktiengesellschaft
Geislingen an der Steige
ISIN DE0007803009 und DE0007803033
WKN 780300 und 780303
Einladung zur 129. Ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am 14. Juni 2012 um 10.30 Uhr,
im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal,
Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart
stattfindenden 129. Ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit
Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten
Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft von
EUR 19.600.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,40
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 19.537.655,20
Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines EUR 62.344,80.
Betrages von
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß
§ 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien
erworben oder veräußert werden. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,40
je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung
Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Die zu den Tagesordnungspunkten vorzulegenden Unterlagen sind unter
der Internetseite der Gesellschaft http://www.wmf.de/hv abrufbar und
liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen
Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird kostenlos
eine Abschrift erteilt. Ferner werden sie in der Hauptversammlung
zugänglich sein.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 12 der Satzung die
Stamm- und Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die
Stammaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter
nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle anmelden:
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Productions
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045
E-Mail: WP.HV@xchanging.com
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine
in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d. h. auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) und somit auf
den Beginn des 24. Mai 2012 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit
der Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 07. Juni 2012 unter obiger
Adresse zugegangen sein.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre
depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre,
die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur
Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts
weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank
vorgenommen.
Gegen Vorlage der Eintrittskarte werden den Stammaktionären oder ihren
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung die Stimmrechtskarten zur
Ausübung des Stimmrechts und den Vorzugsaktionären oder ihren
Bevollmächtigten Teilnahmekarten ausgehändigt.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag
Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Stichtag erworben haben, können - unbeschadet der Möglichkeit von
Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber
- somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
evtl. Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an
der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch
die Möglichkeit ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen
sonstigen Dritten, auszuüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§ 126b
BGB) zu erfolgen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als einer
Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von den
bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen werden.
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt
auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten,
benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine eigene Vollmacht
in Textform ausstellen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an
folgende Adresse erfolgen:
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen (Steige)
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 02, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle
zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle,
Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer
sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter können mit den, den
Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandten
Eintrittskarten mit Vollmachtsformular ausschließlich nach den dort
festgelegten Regelungen weisungsgebunden bevollmächtigt werden.
Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf der
Eintrittskarte mit Vollmachtsformular.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1,
§ 127 und § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
das entspricht 195.313 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der WMF
Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2012, 24:00 Uhr zugehen.
Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse:
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen (Steige)
Das Verlangen kann bis zum 14. Mai 2012, 24:00 Uhr, auch in
elektronischer Form (§ 126 a BGB) übermittelt werden. Der Aktionär hat
dann dem Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das elektronische
Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz zu versehen und an folgende E-Mail Adresse zu richten:
finanzen@wmf.de
Im Hinblick auf die dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten
Mindestbesitzes von Aktien wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs.
2 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG
und des § 70 AktG verwiesen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.wmf.de/hv bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich an die
WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen (Steige)
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de
zu richten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende
Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.wmf.de/hv veröffentlicht. Dabei werden die bis zum 30. Mai
2012, 24.00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und
kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
Weitergehende Erläuterungen
Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich unter der
Internetadresse http://www.wmf.de/hv.
Veröffentlichungen von Unterlagen auf der Internetseite der
Gesellschaft
Unter der Internetseite http://www.wmf.de/hv sind gemäß § 124a AktG
die folgenden Unterlagen abrufbar:
1. der Inhalt der Einberufung;
2. eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll;
3. die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen;
4. die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben
zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung.
Ein nach Einberufung der Versammlung der Gesellschaft eingegangenes
Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG auf Ergänzung
der Tagesordnung wird unter der Internetseite http://www.wmf.de/hv
unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft in gleicher
Weise zugänglich gemacht.
Die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden
sind, werden den Aktionären direkt gemeinsam mit der Eintrittskarte
übermittelt und sind daher gemäß § 124a Nr. 5 AktG nicht über diese
Internetseite abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung (Angabe gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 35.840.000 Euro und ist eingeteilt in 14
Mio. nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie, davon 4.666.600 Vorzugsaktien
sowie 9.333.400 Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme, die Vorzugsaktien gewähren außer in den
gesetzlich geregelten Fällen kein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der
Stammaktien und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 9.333.400.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 18.504 eigene Stammaktien, aus denen der Gesellschaft
gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der
Einberufung beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien
demzufolge 9.314.896. Die Anzahl der Stimmrechte kann sich bis zur
Hauptversammlung noch verändern.
Geislingen (Steige), im April 2012
Der Vorstand
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167723 02.05.2012
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