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DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: -2-

DJ DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
WMF Württembergische Metallwarenfabrik: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
02.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik 
   Aktiengesellschaft 
 
   Geislingen an der Steige 
 
   ISIN DE0007803009 und DE0007803033 
   WKN 780300 und 780303 
 
 
   Einladung zur 129. Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am 14. Juni 2012 um 10.30 Uhr, 
 
   im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, 
   Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart 
   stattfindenden 129. Ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit 
           Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
           daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft von 
           EUR 19.600.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von                   EUR             1,40 
 
   je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt    EUR    19.537.655,20 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines      EUR       62.344,80. 
   Betrages von 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß 
           § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
           Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten 
           Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien 
           erworben oder veräußert werden. In diesem Fall wird der 
           Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,40 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster 
           Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung 
           Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Die zu den Tagesordnungspunkten vorzulegenden Unterlagen sind unter 
   der Internetseite der Gesellschaft http://www.wmf.de/hv abrufbar und 
   liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der 
   Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen 
   Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird kostenlos 
   eine Abschrift erteilt. Ferner werden sie in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und Ausübung des Stimmrechts: 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 12 der Satzung die 
   Stamm- und Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die 
   Stammaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter 
   nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle anmelden: 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Productions 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045 
   E-Mail: WP.HV@xchanging.com 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine 
   in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
   Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
   nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im 
   Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d. h. auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) und somit auf 
   den Beginn des 24. Mai 2012 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit 
   der Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 07. Juni 2012 unter obiger 
   Adresse zugegangen sein. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den 
   Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre 
   depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre, 
   die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts 
   weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
   Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank 
   vorgenommen. 
 
   Gegen Vorlage der Eintrittskarte werden den Stammaktionären oder ihren 
   Bevollmächtigten in der Hauptversammlung die Stimmrechtskarten zur 
   Ausübung des Stimmrechts und den Vorzugsaktionären oder ihren 
   Bevollmächtigten Teilnahmekarten ausgehändigt. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag 
   Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Stichtag erworben haben, können - unbeschadet der Möglichkeit von 
   Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber 
   - somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
   dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   evtl. Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch 
   die Möglichkeit ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen 
   sonstigen Dritten, auszuüben. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§ 126b 
   BGB) zu erfolgen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als einer 
   Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von den 
   bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen werden. 
   Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt 
   auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, 
   benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine eigene Vollmacht 
   in Textform ausstellen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an 
   folgende Adresse erfolgen: 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft 
   Rechtsabteilung 
   Eberhardstraße 
   73309 Geislingen (Steige) 
   Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 
   E-Mail: finanzen@wmf.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle 
   zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, 
   Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung. 
 
   Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
   gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer 
   sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir 
   weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter können mit den, den 
   Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandten 
   Eintrittskarten mit Vollmachtsformular ausschließlich nach den dort 
   festgelegten Regelungen weisungsgebunden bevollmächtigt werden. 
 
   Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf der 
   Eintrittskarte mit Vollmachtsformular. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1, 
   § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, 
   das entspricht 195.313 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf 
   die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der WMF 
   Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft zu richten und 
   muss der Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2012, 24:00 Uhr zugehen. 
   Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse: 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft 
   Rechtsabteilung 
   Eberhardstraße 
   73309 Geislingen (Steige) 
 
   Das Verlangen kann bis zum 14. Mai 2012, 24:00 Uhr, auch in 
   elektronischer Form (§ 126 a BGB) übermittelt werden. Der Aktionär hat 
   dann dem Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das elektronische 
   Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem 
   Signaturgesetz zu versehen und an folgende E-Mail Adresse zu richten: 
 
   finanzen@wmf.de 
 
   Im Hinblick auf die dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten 
   Mindestbesitzes von Aktien wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 
   2 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG 
   und des § 70 AktG verwiesen. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.wmf.de/hv bekannt gemacht und den 
   Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
   ausschließlich an die 
 
   WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft 
   Rechtsabteilung 
   Eberhardstraße 
   73309 Geislingen (Steige) 
   Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 
   E-Mail: finanzen@wmf.de 
 
   zu richten. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende 
   Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.wmf.de/hv veröffentlicht. Dabei werden die bis zum 30. Mai 
   2012, 24.00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehenden 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung 
   berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und 
   kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §122 Abs. 2, § 126 
   Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich unter der 
   Internetadresse http://www.wmf.de/hv. 
 
   Veröffentlichungen von Unterlagen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft 
 
   Unter der Internetseite http://www.wmf.de/hv sind gemäß § 124a AktG 
   die folgenden Unterlagen abrufbar: 
 
     1.    der Inhalt der Einberufung; 
 
 
     2.    eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der 
           Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll; 
 
 
     3.    die der Versammlung zugänglich zu machenden 
           Unterlagen; 
 
 
     4.    die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im 
           Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben 
           zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung. 
 
 
   Ein nach Einberufung der Versammlung der Gesellschaft eingegangenes 
   Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG auf Ergänzung 
   der Tagesordnung wird unter der Internetseite http://www.wmf.de/hv 
   unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft in gleicher 
   Weise zugänglich gemacht. 
 
   Die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden 
   sind, werden den Aktionären direkt gemeinsam mit der Eintrittskarte 
   übermittelt und sind daher gemäß § 124a Nr. 5 AktG nicht über diese 
   Internetseite abrufbar. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung (Angabe gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG) 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 35.840.000 Euro und ist eingeteilt in 14 
   Mio. nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des 
   Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie, davon 4.666.600 Vorzugsaktien 
   sowie 9.333.400 Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme, die Vorzugsaktien gewähren außer in den 
   gesetzlich geregelten Fällen kein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der 
   Stammaktien und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 9.333.400. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 18.504 eigene Stammaktien, aus denen der Gesellschaft 
   gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der 
   Einberufung beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien 
   demzufolge 9.314.896. Die Anzahl der Stimmrechte kann sich bis zur 
   Hauptversammlung noch verändern. 
 
   Geislingen (Steige), im April 2012 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
02.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    WMF Württembergische Metallwarenfabrik 
                Eberhardstraße 
                73312 Geislingen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 7331 251 
Fax:            +49 7331 45387 
E-Mail:         finanzen@wmf.de 
Internet:       http://www.wmf.de 
ISIN:           DE0007803009 
WKN:            780300, 780303 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
167723 02.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 02, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.