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DGAP-HV: PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.06.2012 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
02.05.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PVA TePla AG 
 
   Wettenberg 
 
   - ISIN: DE0007461006 - 
   - Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 13. Juni 2012 in Gießen 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 
   dem 13. Juni 2012, um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr) in der 
   Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390 Gießen, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2011 nebst den 
           jeweiligen Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
           für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr, des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
           und 5 HGB und § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen werden 
   unter: 
 
   http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- 
   und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla AG 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von Euro 
   24.902.616,70 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
        Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15     EUR 3.262.498,20 
        auf jede dividendenberechtigte Stückaktie 
        für das Geschäftsjahr 2011 
 
        Gewinnvortrag                                EUR 21.640.118,50 
 
   Die Dividende wird voraussichtlich am 14. Juni 2012 gezahlt. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das am 31.12.2011 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das am 31.12.2011 beendete Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & 
   Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten 
           Kapitals und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
   Die Satzung enthält in § 4 Abs. 5 ein Genehmigtes Kapital, das den 
   Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in den dortigen 
   Grenzen zu erhöhen. Diese Ermächtigung des Vorstands ist bis zum 
   14.06.2012 befristet. Um der Gesellschaft auch nach dem Auslaufen 
   dieser Ermächtigung die nötige Flexibilität und alle Handlungsoptionen 
   für eine rasche Kapitalerhöhung zu erhalten, schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
     a)    Das Genehmigte Kapital in § 4 Abs. 5 der Satzung 
           wird vorsorglich formell aufgehoben. 
 
 
     b)    Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 2017 
           das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 
           10.874.994,00 durch Ausgabe von bis zu EUR 10.874.994 neuen, 
           auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
           Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen 
 
 
       -     für Spitzenbeträge; 
 
 
       -     um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen 
             von Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von 
             Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
             Unternehmen auszugeben; 
 
 
       -     bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die 
             Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den 
             Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher 
             Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und 
             der Bezugsrechtsausschluss nur neue Aktien erfasst, deren 
             rechnerischer Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 10 % 
             des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung 
             durch deren Eintragung in das Handelsregister vorhandenen 
             Grundkapitals, insgesamt also EUR 2.174.998,80, nicht 
             übersteigt. Für die Frage des Ausnutzens dieser 10 %-Grenze 
             ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer 
             Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu 
             berücksichtigen. 
 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der 
           Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, 
           die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser 
           Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem 
           Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist 
           entsprechend anzupassen. 
 
 
           § 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
       '(5)  Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 
             2017 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 
             10.874.994,00 durch Ausgabe von bis zu EUR 10.874.994 neuen, 
             auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
             Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
             Aktionäre auszuschließen 
 
 
         -     für Spitzenbeträge; 
 
 
         -     um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen im 
               Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb 
               von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen 
               an Unternehmen auszugeben; 
 
 
         -     bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn 
               die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der 
               den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien 
               gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich 
               unterschreitet und der Bezugsrechtsausschluss nur neue 
               Aktien erfasst, deren rechnerischer Anteil am Grundkapital 
               der Gesellschaft 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
               dieser Ermächtigung durch deren Eintragung in das 
               Handelsregister vorhandenen Grundkapitals, insgesamt also 
               EUR 2.174.998,80 nicht übersteigt. Für die Frage des 
               Ausnutzens dieser 10 %-Grenze ist der Ausschluss des 
               Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 
               Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. 
 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
             Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.' 
 
 
 
     7.    Zustimmung zu dem Organschaftsvertrag zwischen der 
           PVA TePla AG einerseits und der PVA TePla Analytical Systems 
           GmbH andererseits 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Organschaftsvertrag vom 
   23.04.2012 zwischen der PVA TePla AG einerseits und ihrer 
   Tochtergesellschaft PVA TePla Analytical Systems GmbH andererseits 
   zuzustimmen. 
 
   Zwischen der PVA TePla AG und der zuvor genannten hundert prozentigen 
   Tochtergesellschaft wurde am 23.04.2012 ein Organschaftsvertrag mit 
   den folgenden wesentlichen Regelungen geschlossen: 
 
   Der Organschaftsvertrag besteht aus zwei Teilen, nämlich einem 
   Beherrschungsvertrag und einem Ergebnisabführungsvertrag. Mit dem 
   Beherrschungsvertrag unterstellt die PVA TePla Analytical Systems GmbH 
   ihre Leitung den Weisungen der PVA TePla AG. Mit dem 
   Ergebnisabführungsvertrag verpflichtet sie sich, ihren gesamten 
   jeweiligen Jahresüberschuss vorbehaltlich der Bildung näher 
   bezeichneter Rücklagen an die PVA TePla AG abzuführen. Diese 
   verpflichtet sich im Gegenzug, Jahresfehlbeträge der PVA TePla 
   Analytical Systems GmbH im Einklang mit den aktienrechtlichen 
   Vorschriften (§ 302 AktG) auszugleichen. Nachdem die PVA TePla 
   Analytical Systems GmbH keine außenstehenden Gesellschafter hat, sind 
   Ausgleichszahlungen an Dritte nicht vorgesehen. Der 
   Organschaftsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2016 und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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