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DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Essen mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
02.05.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   secunet Security Networks AG 
 
   45128 Essen 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 - 
 
   ISIN-Nr. DE0007276503 
 
 
   Die Aktionäre der secunet Security Networks AG werden hiermit zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung am 
 
 
   Mittwoch, den 13. Juni 2012 um 10:00 Uhr 
 
   im Schloss Borbeck, Residenzsaal, 
 
   Schlossstraße 101, 45355 Essen, 
 
   eingeladen. 
 
 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           secunet Security Networks AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security 
           Networks AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts 
           des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 
           4 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrates 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 14. März 2012 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer 
           Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher 
           unter Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen 
           sind seit Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung 
           2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
           www.secunet.com/hauptversammlung zugänglich. In der 
           Hauptversammlung liegen diese Unterlagen auch zur 
           Einsichtnahme aus. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alfredstraße 277, 45133 
           Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG 
           und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie zum Abschlussprüfer für eine 
           prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des 
           secunet-Konzerns zum 30. Juni 2012 zu bestellen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung übermitteln: 
 
   secunet Security Networks AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10, 80637 München 
   Fax: +49-89-21027-298 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) 
   in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den 
   Anteilsbesitz durch das depotführende Institut. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, also den 23. Mai 2012 ('Nachweisstichtag'), zu 
   beziehen. 
 
   Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der 
   Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 6. Juni 2012 unter der oben 
   genannten Adresse zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis der Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
   nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
   zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem Veräußerer der 
   Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung bei 
   der Gesellschaft erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden 
   Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihrer 
   Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die secunet 
   Security Networks AG insgesamt 6.500.000 auf den Inhaber lautende 
   Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. Die 
   Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   30.498 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die 
   Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich daher im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 6.469.502. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung) ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer 
   Vollmacht sind eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den 
   Bevollmächtigten und ein fristgemäßer Nachweis der Berechtigung 
   erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB). 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG, auch in 
   Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, gleichgestellten Institution oder 
   Person, sehen weder das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine 
   besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen 
   die zu bevollmächtigende Institution oder Person eine besondere Form 
   der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
   festhalten müssen. Die Besonderheiten sind bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, 
   zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die 
   Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird gemeinsam mit der 
   Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und 
   Nachweiserbringung erhält, übersandt. Zudem findet sich das Formular 
   für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der 
   Gesellschaft. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
   können der Gesellschaft auch an folgende E-Mail-Adresse elektronisch 
   übermittelt werden: Hauptversammlung@secunet.com. 
 
   Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in der 
   Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter 
   müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die dem von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen 
   wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Mit 
   der Eintrittskarte wird auch ein Vollmachts- und Weisungsformular 
   übersandt. In diesem werden die Einzelheiten zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter näher erläutert. Diese Informationen können auch 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.secunet.com/hauptversammlung abgerufen werden. 
 
   Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in 
   Textform (§ 126b BGB) (per Post, Fax oder E-Mail) erteilt werden. Wir 
   bitten um die Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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