Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 11.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
BTQ 73x. Kommt jetzt Delta?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
201 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.05.2012 / 15:29 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   Unterneukirchen 
 
   ISIN DE000SKWM021 
   WKN SKWM02 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen 
   (Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW 
   Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am 
 
   Donnerstag, 14. Juni 2012, 
   um 10.00 Uhr (MESZ) 
 
   in das 
 
   Haus der Bayerischen Wirtschaft 
   Max-Joseph-Str. 5 
   80333 München 
   Deutschland 
 
   ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten und testierten 
           Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten 
           Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SKW Stahl-Metallurgie 
           Holding AG sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
           Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG am Sitz der Gesellschaft 
           (Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen, Deutschland) während 
           der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der 
           genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
           kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die 
           Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/) 
           zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme aus. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt; 
           der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 erzielten Bilanzgewinn der SKW Stahl-Metallurgie Holding 
           AG in Höhe von EUR 10.188.901,92 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je    =             EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie                    3.272.465,00 
 
   und Vortrag des restlichen Betrags auf neue     =             EUR 
   Rechnung                                             6.916.436,92 
 
 
           Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue 
           Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am 14. März 
           2012 (dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses) 
           dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 
           6.544.930,00, eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. Sollte sich 
           die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der 
           Hauptversammlung einen entsprechend angepassten 
           Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert 
           eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigte 
           Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
           vorsieht. 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
           Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 15. Juni 2012. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
           Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied 
             des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       b)    Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       c)    die Beschlussfassung über die Entlastung von 
             Herrn Gerhard Ertl für seine Amtszeit als Mitglied des 
             Vorstands im Geschäftsjahr 2011 zu vertagen. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
           Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       b)    Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied 
             des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       c)    Frau Sabine Kauper für Ihre Amtszeit als Mitglied 
             des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       d)    Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       e)    Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       f)    Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit 
             als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 
           München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Festsetzung der 
           Aufsichtsratsvergütung 
 
 
           Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2009 
           entsprechend den Anforderungen des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex festgelegte Vergütung für die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats soll angepasst werden. Die Vergütung des 
           Aufsichtsrats soll auf eine Fixvergütung umgestellt werden. 
           Vorstand und Aufsichtsrat nehmen mit dem vorgelegten 
           Beschlussvorschlag die von der Regierungskommission Deutscher 
           Corporate Governance Kodex vorgeschlagene Änderung von Ziffer 
           5.4.6 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           vorweg; der Entwurf des Corporate Governance Kodex 2012 
           enthält keine Empfehlung mehr für einen erfolgsbezogenen 
           Vergütungsbestandteil. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
           daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
       '1.   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben 
             dem Ersatz ihrer Auslagen kalenderjährlich eine feste 
             Vergütung in Höhe von EUR 12.000,00 pro Mitglied. 
 
 
       2.    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
             1,5-fache, jeder Stellvertreter das 1,25-fache der nach 
             Ziffer 1 zu gewährenden Beträge. 
 
 
       3.    Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält über die 
             Vergütungen gemäß Ziffern 1 und 2 hinaus ein Sitzungsentgelt 
             in Höhe von EUR 1.000,00 je Präsenzsitzung des 
             Gesamtaufsichtsrats. 
 
 
       4.    Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält über die 
             Vergütungen gemäß Ziffern 1, 2 und 3 hinaus ein 
             Sitzungsentgelt in Höhe von EUR 1.000,00 je 
             Präsenz-Ausschusssitzung. Der Vorsitzende eines Ausschusses 
             erhält das 1,5-fache. 
 
 
       5.    Vergütungen an den Aufsichtsrat werden zuzüglich 
             gegebenenfalls fälliger Umsatzsteuer geleistet. Die 
             Vergütung des Aufsichtsrats gemäß vorstehenden Ziffern 1 und 
             2 wird jeweils am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung 
             der Gesellschaft, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
             entscheidet, für das letzte Kalenderjahr ausbezahlt. 
             Sitzungsentgelte gemäß vorstehenden Ziffern 3 und 4 werden 
             jeweils spätestens 14 Tage nach der entsprechenden Sitzung 
             ausbezahlt. 
 
 
       6.    Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während 
             eines Teils des Kalenderjahres dem Aufsichtsrat angehört 
             haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2012 09:29 ET (13:29 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.