DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.06.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
03.05.2012 / 15:29
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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Unterneukirchen
ISIN DE000SKWM021
WKN SKWM02
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen
(Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am
Donnerstag, 14. Juni 2012,
um 10.00 Uhr (MESZ)
in das
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
Deutschland
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und testierten
Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SKW Stahl-Metallurgie
Holding AG sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG am Sitz der Gesellschaft
(Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen, Deutschland) während
der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der
genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der
Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die
Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/)
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 erzielten Bilanzgewinn der SKW Stahl-Metallurgie Holding
AG in Höhe von EUR 10.188.901,92 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je = EUR
dividendenberechtigter Stückaktie 3.272.465,00
und Vortrag des restlichen Betrags auf neue = EUR
Rechnung 6.916.436,92
Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue
Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am 14. März
2012 (dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses)
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR
6.544.930,00, eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. Sollte sich
die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der
Hauptversammlung einen entsprechend angepassten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert
eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigte
Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 15. Juni 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied
des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen,
b) Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen,
c) die Beschlussfassung über die Entlastung von
Herrn Gerhard Ertl für seine Amtszeit als Mitglied des
Vorstands im Geschäftsjahr 2011 zu vertagen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen,
b) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen,
c) Frau Sabine Kauper für Ihre Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen,
d) Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen,
e) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen,
f) Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669
München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
bestellen.
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der
Aufsichtsratsvergütung
Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2009
entsprechend den Anforderungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex festgelegte Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats soll angepasst werden. Die Vergütung des
Aufsichtsrats soll auf eine Fixvergütung umgestellt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat nehmen mit dem vorgelegten
Beschlussvorschlag die von der Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex vorgeschlagene Änderung von Ziffer
5.4.6 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex
vorweg; der Entwurf des Corporate Governance Kodex 2012
enthält keine Empfehlung mehr für einen erfolgsbezogenen
Vergütungsbestandteil. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
daher vor, wie folgt zu beschließen:
'1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben
dem Ersatz ihrer Auslagen kalenderjährlich eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 12.000,00 pro Mitglied.
2. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
1,5-fache, jeder Stellvertreter das 1,25-fache der nach
Ziffer 1 zu gewährenden Beträge.
3. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält über die
Vergütungen gemäß Ziffern 1 und 2 hinaus ein Sitzungsentgelt
in Höhe von EUR 1.000,00 je Präsenzsitzung des
Gesamtaufsichtsrats.
4. Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält über die
Vergütungen gemäß Ziffern 1, 2 und 3 hinaus ein
Sitzungsentgelt in Höhe von EUR 1.000,00 je
Präsenz-Ausschusssitzung. Der Vorsitzende eines Ausschusses
erhält das 1,5-fache.
5. Vergütungen an den Aufsichtsrat werden zuzüglich
gegebenenfalls fälliger Umsatzsteuer geleistet. Die
Vergütung des Aufsichtsrats gemäß vorstehenden Ziffern 1 und
2 wird jeweils am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
entscheidet, für das letzte Kalenderjahr ausbezahlt.
Sitzungsentgelte gemäß vorstehenden Ziffern 3 und 4 werden
jeweils spätestens 14 Tage nach der entsprechenden Sitzung
ausbezahlt.
6. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während
eines Teils des Kalenderjahres dem Aufsichtsrat angehört
haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit
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May 03, 2012 09:29 ET (13:29 GMT)
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