Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 11.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
BTQ 73x. Kommt jetzt Delta?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
168 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -3-

DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.05.2012 / 15:29 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   Unterneukirchen 
 
   ISIN DE000SKWM021 
   WKN SKWM02 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen 
   (Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW 
   Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am 
 
   Donnerstag, 14. Juni 2012, 
   um 10.00 Uhr (MESZ) 
 
   in das 
 
   Haus der Bayerischen Wirtschaft 
   Max-Joseph-Str. 5 
   80333 München 
   Deutschland 
 
   ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten und testierten 
           Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten 
           Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SKW Stahl-Metallurgie 
           Holding AG sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
           Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG am Sitz der Gesellschaft 
           (Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen, Deutschland) während 
           der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der 
           genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
           kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die 
           Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/) 
           zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme aus. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt; 
           der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 erzielten Bilanzgewinn der SKW Stahl-Metallurgie Holding 
           AG in Höhe von EUR 10.188.901,92 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je    =             EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie                    3.272.465,00 
 
   und Vortrag des restlichen Betrags auf neue     =             EUR 
   Rechnung                                             6.916.436,92 
 
 
           Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue 
           Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am 14. März 
           2012 (dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses) 
           dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 
           6.544.930,00, eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. Sollte sich 
           die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der 
           Hauptversammlung einen entsprechend angepassten 
           Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert 
           eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigte 
           Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
           vorsieht. 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
           Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 15. Juni 2012. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
           Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied 
             des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       b)    Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       c)    die Beschlussfassung über die Entlastung von 
             Herrn Gerhard Ertl für seine Amtszeit als Mitglied des 
             Vorstands im Geschäftsjahr 2011 zu vertagen. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
           Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       b)    Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied 
             des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       c)    Frau Sabine Kauper für Ihre Amtszeit als Mitglied 
             des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       d)    Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       e)    Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       f)    Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit 
             als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 
           München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Festsetzung der 
           Aufsichtsratsvergütung 
 
 
           Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2009 
           entsprechend den Anforderungen des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex festgelegte Vergütung für die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats soll angepasst werden. Die Vergütung des 
           Aufsichtsrats soll auf eine Fixvergütung umgestellt werden. 
           Vorstand und Aufsichtsrat nehmen mit dem vorgelegten 
           Beschlussvorschlag die von der Regierungskommission Deutscher 
           Corporate Governance Kodex vorgeschlagene Änderung von Ziffer 
           5.4.6 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           vorweg; der Entwurf des Corporate Governance Kodex 2012 
           enthält keine Empfehlung mehr für einen erfolgsbezogenen 
           Vergütungsbestandteil. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
           daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
       '1.   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben 
             dem Ersatz ihrer Auslagen kalenderjährlich eine feste 
             Vergütung in Höhe von EUR 12.000,00 pro Mitglied. 
 
 
       2.    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
             1,5-fache, jeder Stellvertreter das 1,25-fache der nach 
             Ziffer 1 zu gewährenden Beträge. 
 
 
       3.    Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält über die 
             Vergütungen gemäß Ziffern 1 und 2 hinaus ein Sitzungsentgelt 
             in Höhe von EUR 1.000,00 je Präsenzsitzung des 
             Gesamtaufsichtsrats. 
 
 
       4.    Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält über die 
             Vergütungen gemäß Ziffern 1, 2 und 3 hinaus ein 
             Sitzungsentgelt in Höhe von EUR 1.000,00 je 
             Präsenz-Ausschusssitzung. Der Vorsitzende eines Ausschusses 
             erhält das 1,5-fache. 
 
 
       5.    Vergütungen an den Aufsichtsrat werden zuzüglich 
             gegebenenfalls fälliger Umsatzsteuer geleistet. Die 
             Vergütung des Aufsichtsrats gemäß vorstehenden Ziffern 1 und 
             2 wird jeweils am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung 
             der Gesellschaft, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
             entscheidet, für das letzte Kalenderjahr ausbezahlt. 
             Sitzungsentgelte gemäß vorstehenden Ziffern 3 und 4 werden 
             jeweils spätestens 14 Tage nach der entsprechenden Sitzung 
             ausbezahlt. 
 
 
       6.    Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während 
             eines Teils des Kalenderjahres dem Aufsichtsrat angehört 
             haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2012 09:29 ET (13:29 GMT)

DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -2-

eine zeitanteilige Vergütung. Der unterjährige Ein- und/oder 
             Austritt eines Aufsichtsratsmitglieds hat keine Auswirkungen 
             auf die Fälligkeit der Vergütung. 
 
 
       7.    Dieser Beschluss gilt erstmals für auf das 
             Kalenderjahr 2012 bezogene Vergütungen und ersetzt ab diesem 
             Zeitraum die von der Hauptversammlung am 9. Juni 2009 zu 
             Tagesordnungspunkt 11 beschlossene Vergütungsregelung. Für 
             auf das Kalenderjahr 2011 bezogene Vergütungen gilt die von 
             der Hauptversammlung am 9. Juni 2009 zu Tagesordnungspunkt 
             11 beschlossene Vergütungsregelung mit Ausnahme von dessen 
             Ziffer 2 b) (langfristige am Unternehmenserfolg orientierte 
             Vergütung - 'variable Vergütung 2'). Sollten aus Ziffer 2 b) 
             des Vergütungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 
             2009 (langfristige am Unternehmenserfolg orientierte 
             Vergütung - 'variable Vergütung 2') bereits Ansprüche 
             entstanden sein, sind diese durch die in den vorstehenden 
             Ziffern 1 bis 6 getroffenen Regelungen abgegolten. Die 
             Mitglieder des Aufsichtsrats haben dieser Regelung bereits 
             im Vorfeld dieser Hauptversammlung für den Fall der 
             Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zugestimmt.' 
 
 
 
     II.   Weitere Angaben und Hinweise 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich 
           das Grundkapital der Gesellschaft auf 6.544.930 Stückaktien 
           ohne Nennwert. Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie 
           gewährt ein Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der 
           Gesellschaft grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die 
           Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen mithin 
           6.544.930 Stimmrechte. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG ('Gesellschaft') und zur Ausübung 
           des Stimmrechts sind die Aktionäre - persönlich oder durch 
           Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bis spätestens zum 
           Ablauf des 7. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft 
           anmelden und für die angemeldeten Aktien zum Anmeldeschluss 
           (Ablauf des 7. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ)) im Aktienregister 
           eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126b 
           Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache 
           zugehen. Die Anmeldung kann wie folgt erfolgen: 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             c/o PR IM TURM HV-Service AG 
             Römerstraße 72-74 
             68259 Mannheim 
             Deutschland 
 
 
       *     per Telefax unter der Faxnummer: +49 (0) 621 / 71 
             77 213 oder 
 
 
       *     per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
             eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren 
           Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den 
           Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der 
           Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren 
           organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum 
           Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären zusammen 
           mit dem Einladungsschreiben übersandten Antwortbogen, der für 
           die Anmeldung und Eintrittskartenbestellung sowie für die 
           Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann. Der 
           Internetseite der Gesellschaft 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/) 
           sind ebenfalls Hinweise zum Anmeldeverfahren zu entnehmen. 
 
 
           Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
           nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
           auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
 
           Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 
           Ende des 7. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ) im Aktienregister 
           verzeichnete Bestand maßgeblich; Anträge auf Umschreibungen im 
           Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 7. 
           Juni 2012 bis zum Tag der Hauptversammlung am 14. Juni 2012 
           (einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der 
           Gesellschaft erst mit Wirkung zum Tag nach der 
           Hauptversammlung vollzogen. Das Aktienregister am Tag der 
           Hauptversammlung entspricht daher dem Stand des 
           Aktienregisters am 7. Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ). 
 
 
           Nach § 135 AktG darf ein Kreditinstitut das Stimmrecht für 
           Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber im 
           Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer 
           Ermächtigung ausüben. 
 
 
     3. Stimmrechtsvertretung 
 
       a)    Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen 
             sind, können sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. 
             Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum 
             Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
             eine sonstige Person ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen 
             ist für eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder 
             den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
 
             Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
             oder eine andere in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 
             135 Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. § 125 Absatz 5 
             Aktiengesetz genannte Person/Institution bevollmächtigt 
             wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht gemäß § 134 Absatz 
             3 Aktiengesetz, § 15 Absatz 2 der Satzung der Textform (§ 
             126b Bürgerliches Gesetzbuch). Das Textformerfordernis (§ 
             126b Bürgerliches Gesetzbuch) gilt auch für den Widerruf der 
             Vollmacht sowie für den Nachweis der Bevollmächtigung 
             gegenüber der Gesellschaft. Für die Vollmachtserteilung 
             gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises 
             einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
             Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen 
             folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur 
             Verfügung: 
 
 
         *     per Post: 
 
 
               SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
               c/o PR IM TURM HV-Service AG 
               Römerstraße 72-74 
               68259 Mannheim 
               Deutschland 
 
 
         *     per Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213 oder 
 
 
         *     per E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
 
             Am Tag der Hauptversammlung steht für die 
             Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
             Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
             Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf 
             von Vollmachten ab 9.00 Uhr (MESZ) auch die Ein- und 
             Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung, Haus der Bayerischen 
             Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, Deutschland, 
             zur Verfügung. 
 
 
             Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann 
             die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
             Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 
             Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 135 Absatz 10 Aktiengesetz 
             i. V. m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz genannte 
             Personen/Institutionen können für Ihre Bevollmächtigung 
             abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher 
             bei beabsichtigter Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
             einer Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Absatz 8 
             AktG oder in § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 Absatz 5 
             AktG genannter Personen/Institutionen gebeten, sich mit dem 
             zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
             möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
       b)    Wir bieten unseren Aktionären an, ihre 
             Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren 
             Weisungen durch von der Gesellschaft zu diesem Zweck 
             benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Zu jeweils 
             einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertretern der 
             Gesellschaft mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung wurden 
             Frau Juliane Drerup und Herr Christian Schunck benannt. Frau 
             Drerup ist Leiterin der Rechtsabteilung, Herr Schunck ist 
             Leiter Investor Relations der Gesellschaft. Auch in diesem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2012 09:29 ET (13:29 GMT)

Fall muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben 
             fristgerecht zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden. 
             Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft benannten 
             Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er ihnen 
             zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, 
             Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. 
             Sofern zu einem Abstimmungspunkt keine Weisung vorliegt, 
             werden sich die Stimmrechtsvertreter mit den Stimmrechten 
             des vollmachtgebenden Aktionärs zu diesem Punkt enthalten 
             bzw. in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren nicht an der 
             Abstimmung teilnehmen. Die von der Gesellschaft benannten 
             Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der 
             ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
 
 
             Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten 
             die Aktionäre zusammen mit der Einladung zugesandt. Das 
             Formular ist auch im Internet unter www.skw-steel.com unter 
             der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
             'Hauptversammlung 2012' abrufbar 
 
             (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/). 
 
 
             Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
             Stimmrechtsvertreter kann vor der Hauptversammlung in 
             Textform per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse 
             erfolgen: 
 
 
         *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
               SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
               c/o PR IM TURM HV-Service AG 
               Römerstraße 72-74 
               68259 Mannheim 
               Deutschland 
 
 
         *     per Telefax unter der Faxnummer: +49 (0) 621 / 
               71 77 213 oder 
 
 
         *     per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
               eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
 
             Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
             benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 13. Juni 2012, 
             19.00 Uhr (MESZ) unter der vorgenannten Adresse erteilt, 
             geändert oder widerrufen werden. Am Tag der Hauptversammlung 
             können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
             benannten Stimmrechtsvertreter ab 9.00 Uhr auch an der Ein- 
             und Ausgangskontrolle erteilt, geändert oder widerrufen 
             werden. 
 
 
             Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
             Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von 
             Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
             Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von 
             Anträgen entgegennehmen und dass sie auch nicht über die 
             Abstimmung von Anträgen zur Verfügung stehen, zu denen es 
             keine in dieser Einberufung oder später bekannt gemachten 
             Beschlussvorschläge gibt. 
 
 
 
     III.  Rechte der Aktionäre 
 
 
           Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung 
           unter anderem die nachfolgenden Rechte zu. 
 
 
     1.    Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 
           Absatz 2 Aktiengesetz 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
           SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zu richten und muss der 
           Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
           spätestens bis zum 14. Mai 2012 (24.00 Uhr (MESZ)) unter 
           folgender Adresse zugehen: 
 
 
           SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
           Investor Relations - Hauptversammlung 
           Prinzregentenstraße 68 
           81675 München 
           Deutschland 
 
 
           Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Absatz 1 Satz 3, 
           Abs. 2, 142 Absatz 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass er oder 
           sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
           Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           nach §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur 
           Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs 
           ausschließlich an 
 
 
       *     SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Investor Relations - Hauptversammlung 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax an +49 (0) 89 / 599 89 23 29 
 
 
       *     oder per E-Mail an ir@skw-steel.com 
 
 
 
           zu richten. 
 
 
           Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des 
           Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem 
           Eingang unter der Internetadresse www.skw-steel.com unter der 
           Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
           'Hauptversammlung 2012' veröffentlichen 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/). 
           Dabei werden die bis zum Ablauf des 30. Mai 2012 (24.00 Uhr 
           (MESZ)) bei der oben genannten Adresse eingehenden 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser 
           Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der 
           Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
           Internetadresse veröffentlicht. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
           die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. Nach § 16 Ziffer 2 Satz 3 der Satzung der 
           Gesellschaft ist der Vorsitzende dazu ermächtigt, das Frage- 
           und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
           beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131 
           Absatz 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Diese 
           Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/ 
           dargestellt. 
 
 
     4.    Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 
           Aktiengesetz sind im Internet unter www.skw-steel.com unter 
           der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
           'Hauptversammlung 2012' abrufbar 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/). 
 
 
     IV.   Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft 
 
 
           Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a 
           Aktiengesetz im Internet auf der Internetseite der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG unter www.skw-steel.com unter der 
           Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
           'Hauptversammlung 2012' zugänglich gemacht 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/). 
           Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
           unter derselben Internetadresse bekanntgegeben. 
 
 
   Unterneukirchen (Deutschland), im Mai 2012 
 
   SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
03.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
                Rathausplatz 11 
                84579 Unterneukirchen 
                Deutschland 
E-Mail:         info@skw-steel.com 
Internet:       http://www.skw-steel.com 
ISIN:           DE000SKWM021 
WKN:            SKWM02 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
167997 03.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 03, 2012 09:29 ET (13:29 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.