DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.06.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
03.05.2012 / 15:29
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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Unterneukirchen
ISIN DE000SKWM021
WKN SKWM02
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen
(Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am
Donnerstag, 14. Juni 2012,
um 10.00 Uhr (MESZ)
in das
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
Deutschland
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und testierten
Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SKW Stahl-Metallurgie
Holding AG sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG am Sitz der Gesellschaft
(Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen, Deutschland) während
der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der
genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der
Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die
Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/)
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 erzielten Bilanzgewinn der SKW Stahl-Metallurgie Holding
AG in Höhe von EUR 10.188.901,92 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je = EUR
dividendenberechtigter Stückaktie 3.272.465,00
und Vortrag des restlichen Betrags auf neue = EUR
Rechnung 6.916.436,92
Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue
Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am 14. März
2012 (dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses)
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR
6.544.930,00, eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. Sollte sich
die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der
Hauptversammlung einen entsprechend angepassten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert
eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigte
Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 15. Juni 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied
des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen,
b) Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen,
c) die Beschlussfassung über die Entlastung von
Herrn Gerhard Ertl für seine Amtszeit als Mitglied des
Vorstands im Geschäftsjahr 2011 zu vertagen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen,
b) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen,
c) Frau Sabine Kauper für Ihre Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen,
d) Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen,
e) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen,
f) Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669
München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
bestellen.
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der
Aufsichtsratsvergütung
Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2009
entsprechend den Anforderungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex festgelegte Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats soll angepasst werden. Die Vergütung des
Aufsichtsrats soll auf eine Fixvergütung umgestellt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat nehmen mit dem vorgelegten
Beschlussvorschlag die von der Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex vorgeschlagene Änderung von Ziffer
5.4.6 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex
vorweg; der Entwurf des Corporate Governance Kodex 2012
enthält keine Empfehlung mehr für einen erfolgsbezogenen
Vergütungsbestandteil. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
daher vor, wie folgt zu beschließen:
'1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben
dem Ersatz ihrer Auslagen kalenderjährlich eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 12.000,00 pro Mitglied.
2. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
1,5-fache, jeder Stellvertreter das 1,25-fache der nach
Ziffer 1 zu gewährenden Beträge.
3. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält über die
Vergütungen gemäß Ziffern 1 und 2 hinaus ein Sitzungsentgelt
in Höhe von EUR 1.000,00 je Präsenzsitzung des
Gesamtaufsichtsrats.
4. Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält über die
Vergütungen gemäß Ziffern 1, 2 und 3 hinaus ein
Sitzungsentgelt in Höhe von EUR 1.000,00 je
Präsenz-Ausschusssitzung. Der Vorsitzende eines Ausschusses
erhält das 1,5-fache.
5. Vergütungen an den Aufsichtsrat werden zuzüglich
gegebenenfalls fälliger Umsatzsteuer geleistet. Die
Vergütung des Aufsichtsrats gemäß vorstehenden Ziffern 1 und
2 wird jeweils am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
entscheidet, für das letzte Kalenderjahr ausbezahlt.
Sitzungsentgelte gemäß vorstehenden Ziffern 3 und 4 werden
jeweils spätestens 14 Tage nach der entsprechenden Sitzung
ausbezahlt.
6. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während
eines Teils des Kalenderjahres dem Aufsichtsrat angehört
haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 03, 2012 09:29 ET (13:29 GMT)
DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -2-
eine zeitanteilige Vergütung. Der unterjährige Ein- und/oder
Austritt eines Aufsichtsratsmitglieds hat keine Auswirkungen
auf die Fälligkeit der Vergütung.
7. Dieser Beschluss gilt erstmals für auf das
Kalenderjahr 2012 bezogene Vergütungen und ersetzt ab diesem
Zeitraum die von der Hauptversammlung am 9. Juni 2009 zu
Tagesordnungspunkt 11 beschlossene Vergütungsregelung. Für
auf das Kalenderjahr 2011 bezogene Vergütungen gilt die von
der Hauptversammlung am 9. Juni 2009 zu Tagesordnungspunkt
11 beschlossene Vergütungsregelung mit Ausnahme von dessen
Ziffer 2 b) (langfristige am Unternehmenserfolg orientierte
Vergütung - 'variable Vergütung 2'). Sollten aus Ziffer 2 b)
des Vergütungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni
2009 (langfristige am Unternehmenserfolg orientierte
Vergütung - 'variable Vergütung 2') bereits Ansprüche
entstanden sein, sind diese durch die in den vorstehenden
Ziffern 1 bis 6 getroffenen Regelungen abgegolten. Die
Mitglieder des Aufsichtsrats haben dieser Regelung bereits
im Vorfeld dieser Hauptversammlung für den Fall der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zugestimmt.'
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
das Grundkapital der Gesellschaft auf 6.544.930 Stückaktien
ohne Nennwert. Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie
gewährt ein Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der
Gesellschaft grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen mithin
6.544.930 Stimmrechte.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG ('Gesellschaft') und zur Ausübung
des Stimmrechts sind die Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bis spätestens zum
Ablauf des 7. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft
anmelden und für die angemeldeten Aktien zum Anmeldeschluss
(Ablauf des 7. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ)) im Aktienregister
eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126b
Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache
zugehen. Die Anmeldung kann wie folgt erfolgen:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Deutschland
* per Telefax unter der Faxnummer: +49 (0) 621 / 71
77 213 oder
* per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den
Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der
Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren
organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum
Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären zusammen
mit dem Einladungsschreiben übersandten Antwortbogen, der für
die Anmeldung und Eintrittskartenbestellung sowie für die
Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann. Der
Internetseite der Gesellschaft
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/)
sind ebenfalls Hinweise zum Anmeldeverfahren zu entnehmen.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am
Ende des 7. Juni 2012 (24.00 Uhr MESZ) im Aktienregister
verzeichnete Bestand maßgeblich; Anträge auf Umschreibungen im
Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 7.
Juni 2012 bis zum Tag der Hauptversammlung am 14. Juni 2012
(einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der
Gesellschaft erst mit Wirkung zum Tag nach der
Hauptversammlung vollzogen. Das Aktienregister am Tag der
Hauptversammlung entspricht daher dem Stand des
Aktienregisters am 7. Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ).
Nach § 135 AktG darf ein Kreditinstitut das Stimmrecht für
Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber im
Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer
Ermächtigung ausüben.
3. Stimmrechtsvertretung
a) Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind, können sich in der Hauptversammlung vertreten lassen.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine sonstige Person ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen
ist für eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder
den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder in §
135 Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. § 125 Absatz 5
Aktiengesetz genannte Person/Institution bevollmächtigt
wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht gemäß § 134 Absatz
3 Aktiengesetz, § 15 Absatz 2 der Satzung der Textform (§
126b Bürgerliches Gesetzbuch). Das Textformerfordernis (§
126b Bürgerliches Gesetzbuch) gilt auch für den Widerruf der
Vollmacht sowie für den Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft. Für die Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen
folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur
Verfügung:
* per Post:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Deutschland
* per Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213 oder
* per E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Am Tag der Hauptversammlung steht für die
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf
von Vollmachten ab 9.00 Uhr (MESZ) auch die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung, Haus der Bayerischen
Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, Deutschland,
zur Verfügung.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135
Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 135 Absatz 10 Aktiengesetz
i. V. m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz genannte
Personen/Institutionen können für Ihre Bevollmächtigung
abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher
bei beabsichtigter Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Absatz 8
AktG oder in § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 Absatz 5
AktG genannter Personen/Institutionen gebeten, sich mit dem
zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
b) Wir bieten unseren Aktionären an, ihre
Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren
Weisungen durch von der Gesellschaft zu diesem Zweck
benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Zu jeweils
einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung wurden
Frau Juliane Drerup und Herr Christian Schunck benannt. Frau
Drerup ist Leiterin der Rechtsabteilung, Herr Schunck ist
Leiter Investor Relations der Gesellschaft. Auch in diesem
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May 03, 2012 09:29 ET (13:29 GMT)
Fall muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben
fristgerecht zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden.
Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er ihnen
zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird,
Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll.
Sofern zu einem Abstimmungspunkt keine Weisung vorliegt,
werden sich die Stimmrechtsvertreter mit den Stimmrechten
des vollmachtgebenden Aktionärs zu diesem Punkt enthalten
bzw. in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren nicht an der
Abstimmung teilnehmen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der
ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Einladung zugesandt. Das
Formular ist auch im Internet unter www.skw-steel.com unter
der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
'Hauptversammlung 2012' abrufbar
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/).
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann vor der Hauptversammlung in
Textform per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse
erfolgen:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Deutschland
* per Telefax unter der Faxnummer: +49 (0) 621 /
71 77 213 oder
* per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
eintrittskarte@pr-im-turm.de
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 13. Juni 2012,
19.00 Uhr (MESZ) unter der vorgenannten Adresse erteilt,
geändert oder widerrufen werden. Am Tag der Hauptversammlung
können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ab 9.00 Uhr auch an der Ein-
und Ausgangskontrolle erteilt, geändert oder widerrufen
werden.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von
Anträgen entgegennehmen und dass sie auch nicht über die
Abstimmung von Anträgen zur Verfügung stehen, zu denen es
keine in dieser Einberufung oder später bekannt gemachten
Beschlussvorschläge gibt.
III. Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung
unter anderem die nachfolgenden Rechte zu.
1. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122
Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum 14. Mai 2012 (24.00 Uhr (MESZ)) unter
folgender Adresse zugehen:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Investor Relations - Hauptversammlung
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Absatz 1 Satz 3,
Abs. 2, 142 Absatz 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass er oder
sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
nach §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge
gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur
Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs
ausschließlich an
* SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Investor Relations - Hauptversammlung
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax an +49 (0) 89 / 599 89 23 29
* oder per E-Mail an ir@skw-steel.com
zu richten.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem
Eingang unter der Internetadresse www.skw-steel.com unter der
Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
'Hauptversammlung 2012' veröffentlichen
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/).
Dabei werden die bis zum Ablauf des 30. Mai 2012 (24.00 Uhr
(MESZ)) bei der oben genannten Adresse eingehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser
Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Nach § 16 Ziffer 2 Satz 3 der Satzung der
Gesellschaft ist der Vorsitzende dazu ermächtigt, das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131
Absatz 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Diese
Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/
dargestellt.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1
Aktiengesetz sind im Internet unter www.skw-steel.com unter
der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
'Hauptversammlung 2012' abrufbar
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/).
IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a
Aktiengesetz im Internet auf der Internetseite der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG unter www.skw-steel.com unter der
Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
'Hauptversammlung 2012' zugänglich gemacht
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2012/).
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter derselben Internetadresse bekanntgegeben.
Unterneukirchen (Deutschland), im Mai 2012
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Der Vorstand
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03.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen
Deutschland
E-Mail: info@skw-steel.com
Internet: http://www.skw-steel.com
ISIN: DE000SKWM021
WKN: SKWM02
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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167997 03.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 03, 2012 09:29 ET (13:29 GMT)
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