DJ DGAP-HV: INTERSEROH SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: INTERSEROH SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
INTERSEROH SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
13.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
03.05.2012 / 15:38
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INTERSEROH SE
Köln
- ISIN DE0006209901 -/- WKN 620990 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung der INTERSEROH SE ein. Sie findet statt am Mittwoch,
den 13. Juni 2012, um 10:00 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr) im KOMED im
MediaPark GmbH, Im MediaPark 6, 50670 Köln, 1. OG,
Raum 2 und 3.
I. Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung der INTERSEROH SE am 13. Juni 2012:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes der
INTERSEROH SE, des Lageberichtes für den Interseroh-Konzern
einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat der INTERSEROH SE hat in seiner Sitzung am
26. März 2012 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der
INTERSEROH SE zum 31. Dezember 2011 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Jahresabschluss
bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss wurde vom
Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 26. März 2012
gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die
Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu beschließen.
Die vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
vielmehr lediglich vorzulegen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
der INTERSEROH SE, Köln, und des Interseroh-Konzerns für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
5. Beschlussfassung zum Unterbleiben einer
individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge
Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen
(VorstOG) vom 3. August 2005 hat eine Verpflichtung zur
individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung bei
börsennotierten Aktiengesellschaften im Anhang des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses eingeführt (§ 285
Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 und § 314 Absatz 1 Nr. 6
Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB). Die Hauptversammlung kann gemäß
§ 286 Absatz 5 HGB und § 314 Absatz 2 Satz 2 HGB beschließen,
dass diese Angaben teilweise unterbleiben. Die
Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit
von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals. Sie kann höchstens für einen
Zeitraum von fünf Jahren erfolgen.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2007 hat
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der von der
Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 gefasste Beschluss über die
Befreiung von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung
der Vorstandsbezüge fand letztmals auf den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Anwendung und soll
nun für weitere fünf Jahre verlängert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 und § 314
Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB verlangten Angaben
unterbleiben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2012 bis
einschließlich 2016, längstens jedoch bis zum 12. Juni 2017.'
6. Änderung der Firma und Satzungsänderungen
Die Firma der Gesellschaft soll geändert und die Satzung der
Gesellschaft entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen
der Satzung zu beschließen:
a) Die Firma der INTERSEROH SE wird geändert und
lautet künftig 'ALBA SE'. § 1 Abs. 1 der Satzung der
INTERSEROH SE (Firma der Gesellschaft) wird wie folgt
geändert und neu gefasst:
'(1) Die Gesellschaft ist eine Europäische
Gesellschaft (Societas Europaea, SE) und führt die Firma
ALBA SE.'
b) In § 3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der INTERSEROH
SE (Gegenstand des Unternehmens) werden die Worte 'der zur
Interseroh-Gruppe gehörenden Unternehmen' ersetzt durch die
Worte 'der mit der Gesellschaft verbundenen Tochter- und
Beteiligungsunternehmen'.
c) § 10 Abs. 3 lit. b) der Satzung der INTERSEROH SE
(Zustimmungspflichtige Geschäfte) wird wie folgt geändert
und neu gefasst:
'b) Erteilung und Entziehung von Prokuren im Rahmen
der ALBA SE;'
II. Angaben gemäß § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen
Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechtes und zur Stellung von Anträgen in der
Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer
Sprache schriftlich, per Telefax oder per E-Mail in Textform
erfolgen. Die Berechtigung ist durch einen in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf
Mittwoch, den 23. Mai 2012, 0:00 Uhr MESZ (sog.
Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso wie die
Anmeldung zur Hauptversammlung spätestens bis zum 6. Juni
2012, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
INTERSEROH SE
c/o Deutsche WertpapierService Bank AG
Abt. WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax-Nr.: +49 (0) 69 / 5099-1110
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist indes kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte / Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben
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May 03, 2012 09:39 ET (13:39 GMT)
DJ DGAP-HV: INTERSEROH SE: Bekanntmachung der -2-
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich.
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf
können entweder in Textform gegenüber der Gesellschaft unter
der Adresse
INTERSEROH SE
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Straße 31
51149 Köln
Telefax-Nr.: +49 (0) 2203 / 20229-11
E-Mail: Interseroh2012@aaa-hv.de
bzw. am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle oder in Textform gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber
dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform.
Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte
Adresse übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am
Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle
erbracht werden.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10 i.V.m. 125
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut
oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der
Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des §
135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, genügt
es, wenn die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar
festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein
anderes/eine andere der gemäß §§ 135 Abs. 8 oder Abs. 10
i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der
Vollmacht ab.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären wie bisher an, sich
durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Der Stimmrechtsvertreter darf das
Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen
zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne
solche ausdrücklichen Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des
Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine
Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter sind bis
spätestens 11. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ, an die vorstehend
unter dieser Ziffer 2 genannte Adresse zu übermitteln. Der
Stimmrechtsvertreter kann außerdem am Tag der Hauptversammlung
an der Ein- und Ausgangskontrolle bevollmächtigt werden.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung erhalten die
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter
www.interseroh.com, 'Corporate, Investor Relations,
Hauptversammlung' einsehbar.
3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß Art. 56 Sätze 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs.
2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von
Euro 500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht 192.308
Stückaktien, können schriftlich verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das
Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis
zum 13. Mai 2012, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse
zugehen:
INTERSEROH SE
- Vorstand -
z.Hd. Rechtsabteilung
Herrn Ulrich Grohé
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden,
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im
Internet unter www.interseroh.com, 'Corporate, Investor
Relations, Hauptversammlung' veröffentlicht.
4. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge i.S.d. §§ 126, 127 AktG sind
bis spätestens 29. Mai 2012, 24:00 Uhr MESZ, ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
INTERSEROH SE
Rechtsabteilung
Herrn Ulrich Grohé
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Telefax-Nr.: +49 (0) 2203 / 9157 1774
E-Mail: hauptversammlung2012@interseroh.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
unverzüglich im Internet unter www.interseroh.com, 'Corporate,
Investor Relations, Hauptversammlung' veröffentlicht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls an
der genannten Stelle im Internet veröffentlicht.
5. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und jeder
Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist.
Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern
darf.
6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben teilen wir mit, dass
im Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der Gesellschaft
in 9.840.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien
eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl
der Stimmen beträgt somit 9.840.000. Nach Kenntnis der
Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie vom
Stimmrecht ausgeschlossen.
7. Unterlagen und Information nach § 124a AktG
Ab der Einberufung der Hauptversammlung sind folgende
Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.interseroh.com, 'Corporate, Investor Relations,
Hauptversammlung' zugänglich:
* Jahresabschluss, Konzernabschlusses, Lagebericht
der INTERSEROH SE, Lagebericht für den Interseroh-Konzern
einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser
Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die
vorstehenden Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am
13. Juni 2012 zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Über
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May 03, 2012 09:39 ET (13:39 GMT)
die genannte Internetseite sind außerdem sämtliche sonstigen
Informationen gemäß § 124a AktG sowie weitergehende
Erläuterungen der Rechte der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und
3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127
und § 131 AktG zugänglich.
Köln, im Mai 2012
INTERSEROH SE
- Der Vorstand -
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INTERSEROH SE
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
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03.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: INTERSEROH SE
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung2012@interseroh.com
Internet: http://www.interseroh.com
ISIN: DE0006209901
WKN: 620990
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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May 03, 2012 09:39 ET (13:39 GMT)
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