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DGAP-HV: Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
03.05.2012 / 15:44 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Alphaform AG 
 
   Feldkirchen bei München 
 
   ISIN DE0005487953 - WKN 548795 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, dem 13. Juni 2012, um 14:00 Uhr, 
   im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'), 
   Lenbachplatz 8, 80333 München, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
           2011, sowie des Lageberichts der Alphaform AG und des 
           Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen können ab der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Internet unter www.alphaform.de unter der 
           Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung eingesehen 
           werden. 
 
 
           Die Vorlage der unter Punkt 1 der Tagesordnung aufgeführten 
           Unterlagen dient der Information der Aktionäre. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des 
           Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor die Häckl Schmidt Lichtenstern 
           GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des 
           Geschäftsjahres 2012 zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Häckl Schmidt Lichtenstern GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf 
           dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 
           beschließt. Aus diesem Grund stehen Wahlen zum Aufsichtsrat 
           an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs. 
           1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 
           96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, 
           die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser 
           Hauptversammlung die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu 
           wählen, und zwar jeweils gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung der 
           Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2015 beschließt: 
 
 
           a.) Herrn Matti Paasila, Wohnort: Zug, Schweiz, ausgeübter 
           Beruf: selbstständiger Diplomingenieur für technische Physik 
           und Investor, Zug, Schweiz. 
 
 
           Herr Paasila ist Mitglied in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften: 
 
 
 
 
         -     CfoExpert AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des 
               Verwaltungsrats) 
 
 
         -     EcoStream Oy, Espoo, Finnland (Mitglied des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
 
 
           Herr Paasila gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten an. 
 
 
           b.) Herrn Dr. Hans J. Langer, Wohnort: Gräfelfing, ausgeübter 
           Beruf: Vorstandsvorsitzender der EOS Holding 
           Aktiengesellschaft, Krailling, Deutschland. 
 
 
           Herr Dr. Langer gehört folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten an: 
 
 
 
 
         -     SCANLAB AG, Puchheim, Deutschland 
               (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
         -     RAYLASE AG, Wessling, Deutschland (Mitglied des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
 
 
           Herr Dr. Langer ist Mitglied in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften: 
 
 
 
 
         -     3T RPD Ltd., Newbury, Großbritannien 
               (Verwaltungsratvorsitzender) 
 
 
         -     Microbeads AS, Skedsmokorset, Norwegen 
               (Verwaltungsratvorsitzender) 
 
 
 
 
           c.) Herrn Falk F. Strascheg, Wohnort: Berg, ausgeübter Beruf: 
           Venture Capitalist, Managing Partner der Extorel GmbH, München 
 
 
             Herr Strascheg gehört folgenden anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an: 
 
 
         -     EOS Holding Aktiengesellschaft, Krailling, 
               Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
         -     Going Public Media Aktiengesellschaft, München, 
               Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
         -     PEH Wertpapier AG, Oberursel (Taunus), 
               Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
 
             Herr Strascheg ist Mitglied in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften: 
 
 
         -     Microbeads AS, Skedsmokorset, Norwegen 
               (Mitglied des Verwaltungsrats) 
 
 
 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den Fall ihrer Wahl deren 
   Annahme erklärt. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Paasila im Falle 
   seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   Herr Paasila erfüllt die Qualifikation eines unabhängigen 
   Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen angemeldet und 
   ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut erforderlich. Die Anmeldung und der 
   Nachweis bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis hat sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit den 23. Mai 2012, 
   0:00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'), zu beziehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 6. 
   Juni 2012, 24:00 Uhr (Zugang), unter der Adresse: 
 
   Alphaform AG 
   c/ o Bankhaus M.M. Warburg & CO KGaA 
   WPV 
   Ferdinandstr. 75 
   20095 Hamburg 
 
   bzw. unter: 
   Telefax: +49 (0)40- 3618 1116 
   E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
   zugegangen sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. 
   Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem 
   Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht 
   keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der 
   Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen 
   bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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