DGAP-HV: Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
13.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
03.05.2012 / 15:44
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Alphaform AG
Feldkirchen bei München
ISIN DE0005487953 - WKN 548795
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Mittwoch, dem 13. Juni 2012, um 14:00 Uhr,
im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'),
Lenbachplatz 8, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2011, sowie des Lageberichts der Alphaform AG und des
Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen können ab der Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter www.alphaform.de unter der
Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung eingesehen
werden.
Die Vorlage der unter Punkt 1 der Tagesordnung aufgeführten
Unterlagen dient der Information der Aktionäre. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des
Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Häckl Schmidt Lichtenstern
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des
Geschäftsjahres 2012 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Häckl Schmidt Lichtenstern GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf
dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
beschließt. Aus diesem Grund stehen Wahlen zum Aufsichtsrat
an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs.
1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1,
96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen,
die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu
wählen, und zwar jeweils gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung der
Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015 beschließt:
a.) Herrn Matti Paasila, Wohnort: Zug, Schweiz, ausgeübter
Beruf: selbstständiger Diplomingenieur für technische Physik
und Investor, Zug, Schweiz.
Herr Paasila ist Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften:
- CfoExpert AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrats)
- EcoStream Oy, Espoo, Finnland (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Herr Paasila gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an.
b.) Herrn Dr. Hans J. Langer, Wohnort: Gräfelfing, ausgeübter
Beruf: Vorstandsvorsitzender der EOS Holding
Aktiengesellschaft, Krailling, Deutschland.
Herr Dr. Langer gehört folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten an:
- SCANLAB AG, Puchheim, Deutschland
(Aufsichtsratsvorsitzender)
- RAYLASE AG, Wessling, Deutschland (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Herr Dr. Langer ist Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften:
- 3T RPD Ltd., Newbury, Großbritannien
(Verwaltungsratvorsitzender)
- Microbeads AS, Skedsmokorset, Norwegen
(Verwaltungsratvorsitzender)
c.) Herrn Falk F. Strascheg, Wohnort: Berg, ausgeübter Beruf:
Venture Capitalist, Managing Partner der Extorel GmbH, München
Herr Strascheg gehört folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
- EOS Holding Aktiengesellschaft, Krailling,
Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Going Public Media Aktiengesellschaft, München,
Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)
- PEH Wertpapier AG, Oberursel (Taunus),
Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)
Herr Strascheg ist Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften:
- Microbeads AS, Skedsmokorset, Norwegen
(Mitglied des Verwaltungsrats)
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den Fall ihrer Wahl deren
Annahme erklärt.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Paasila im Falle
seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für den
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Herr Paasila erfüllt die Qualifikation eines unabhängigen
Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung
über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen angemeldet und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut erforderlich. Die Anmeldung und der
Nachweis bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit den 23. Mai 2012,
0:00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 6.
Juni 2012, 24:00 Uhr (Zugang), unter der Adresse:
Alphaform AG
c/ o Bankhaus M.M. Warburg & CO KGaA
WPV
Ferdinandstr. 75
20095 Hamburg
bzw. unter:
Telefax: +49 (0)40- 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
zugegangen sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat.
Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der
Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht
keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der
Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen
bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag
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May 03, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)
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