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DGAP-HV: Odeon Film AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Odeon Film AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Odeon Film AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
04.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ODEON FILM AG 
 
   München 
 
   ISIN: DE 0006853005 
 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   Donnerstag, den 14. Juni 2012, 
   um 11.00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung 
   Lazarettstraße 33, 80636 München 
 
   stattfindenden 
 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats 
           und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da 
           Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt 
           haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt hat. 
           Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten 
           Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom 
           Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, 
           vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert. 
 
 
           Die genannten Unterlagen stehen den Aktionären unter 
           http://www.odeonfilm.de/hauptversammlung_2012.php zur 
           Verfügung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers 
           für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Herr Dr. Herbert G. Kloiber wurde durch das Registergericht 
           München auf Antrag der Gesellschaft gemäß § 104 Abs. 1 AktG 
           mit Beschluss vom 29. Februar 2012 zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. 
 
 
           Die Bestellung von Herrn Dr. Herbert G. Kloiber soll von der 
           Hauptversammlung bestätigt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 vierter Fall, 
           101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der 
           Aktionäre zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung zum Ablauf dieser 
           Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit der übrigen von 
           der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, Herrn Dr. 
           Herbert G. Kloiber, Geschäftsführer der Tele-München 
           Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft, Fuschl am See, 
           Österreich, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Herr Dr. Kloiber ist derzeit Mitglied in folgenden gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der CinemaxX 
             Aktiengesellschaft, Hamburg; 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der CineMedia Film 
             AG, München. 
 
 
 
           Herr Dr. Kloiber ist derzeit in keinem vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremium Mitglied. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           genehmigten Kapitals 2007/I und die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals 2012/I sowie Satzungsänderung 
 
 
           Die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 hat den 
           Vorstand mit der Beschlussfassung zu Punkt 6 der damaligen 
           Tagesordnung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 
           zum 20. Juni 2012 das Grundkapital der Gesellschaft einmal 
           oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal EUR 3.961.765,- 
           durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien 
           gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
           Kapital 2007/I). Diese Ermächtigung hat der Vorstand mit 
           Beschluss vom 3. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 
           3. Mai 2011 ausgenutzt und beschlossen, das Grundkapital der 
           Gesellschaft von EUR 7.923.530,- um bis zu EUR 3.919.240,- auf 
           bis zu EUR 11.842.770,- durch Ausgabe von bis zu EUR 
           3.919.240,- auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem 
           anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- je Aktie zu 
           erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde in voller Höhe gezeichnet. 
           Insgesamt wurde das Grundkapital im Rahmen dieser 
           Kapitalerhöhung also um EUR 3.919.240,- auf EUR 11.842.770,- 
           erhöht. Das genehmigte Kapital 2007/I beträgt derzeit noch EUR 
           42.525,-. Es läuft am 20. Juni 2012 aus. Es soll ein neues 
           genehmigtes Kapital geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       (1)   Die Ermächtigung des Vorstands gemäß Beschluss 
             der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 zu Punkt 
             6 der damaligen Tagesordnung, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2012 das Grundkapital der 
             Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 
             nominal EUR 3.961.765,- durch Ausgabe neuer auf den Inhaber 
             lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu 
             erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I), wird insoweit 
             aufgehoben, als der Vorstand von der Ermächtigung keinen 
             Gebrauch gemacht hat. 
 
 
       (2)   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 das Grundkapital der 
             Gesellschaft um bis zu nominal EUR 5.921.385,- durch Ausgabe 
             von bis zu 5.921.385 neuen auf den Inhaber lautenden 
             Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2012/I). Die Ermächtigung kann in 
             Teilbeträgen ausgenutzt werden. Den Aktionären ist dabei ein 
             Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
             der Aktionäre auszuschließen, 
 
 
         (a)   um etwaige Spitzenbeträge unter Ausschluss des 
               Bezugsrechts der Aktionäre zu verwerten; 
 
 
         (b)   um die neuen Aktien zum Zwecke des Erwerbs von 
               Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
               Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft 
               auszugeben; 
 
 
         (c)   wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu 
               einem Ausgabepreis je neuer Aktie ausgegeben werden, der 
               den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, 
               bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich 
               unterschreitet. Der Bezugsrechtsausschluss kann in diesem 
               Fall jedoch nur vorgenommen werden, soweit die Anzahl der 
               in dieser Weise ausgegebenen Aktien zusammen mit der 
               Anzahl eigener Aktien, die während der Laufzeit dieser 
               Ermächtigung bis zur Entscheidung des Vorstands über deren 
               Ausnutzung unter Bezugsrechtsausschluss in entsprechender 
               Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, 
               und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- 
               und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von 
               Wandlungspflichten aus Options- und/oder 
               Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten 
               entstehen können, die während der Laufzeit dieser 
               Ermächtigung bis zur Entscheidung des Vorstands über deren 
               Ausnutzung unter Bezugsrechtsausschluss in entsprechender 
               Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, 
               10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des 
               Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 04, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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