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DGAP-HV: TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: TAG Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 14.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
04.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   TAG Immobilien AG 
 
   Hamburg 
 
 
   ISIN DE0008303504 / WKN 830350 
   ISIN DE000A1MMA03 / WKN A1MMA0 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, dem 14. Juni 
   2012, um 11.00 Uhr im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 
   6, 20457 Hamburg, stattfindenden 129. ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, 
           der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, 
           des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns 2011 sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
           weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 
           23. April 2012 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
           damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands über 
           die Verwendung des Bilanzgewinns 2011 stimmen die Aktionäre 
           unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, 
           die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das 
           Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch 
           die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung 
           durch die Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 
           31. Dezember 2011 in Höhe von EUR 47.574.074,28 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR    EUR    19.113.782,20 
   0,20 für jede der 95.568.911 
   dividendenberechtigten Stückaktie: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                      EUR    28.460.292,08 
 
   Bilanzgewinn:                                   EUR    47.574.074,28 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende ist für den 15. Juni 2012 
           vorgesehen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
 
       a)    zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen; 
 
 
       b)    zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
             Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
             Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
             Geschäftsjahres 2012 zu wählen. 
 
 
 
     6.    Wahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat 
 
 
           Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 des 
           Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im 
           Aufsichtsrat (vormals BetrVG 1952) maßgebend. Gemäß § 7 Abs. 1 
           der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, 
           von denen vier von den Aktionären und zwei von den 
           Arbeitnehmern nach den §§ 4 ff. Drittelbeteiligungsgesetz 
           gewählt werden. 
 
 
           Das von den Aktionären gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, 
           Herr Rolf Hauschildt, hat angekündigt, sein 
           Aufsichtsratsmandat zum Ende der am 14. Juni 2012 
           stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 
           aus Altersgründen niederlegen zu wollen. Daher hat die 
           Hauptversammlung ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die 
           Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2012 
           endende Geschäftsjahr beschließt, als weiteren Vertreter der 
           Aktionäre 
 
 
           Frau Bettina Stark, Generalbevollmächtigte der Deutschen 
           Kreditbank Aktiengesellschaft, wohnhaft in Berlin 
 
 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Frau Bettina Stark nimmt folgende Mitgliedschaften in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
 
       -     keine 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der 
           Satzung (Unternehmensgegenstand) 
 
 
           Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 4. Mai 2010 haben die 
           Gesellschaft sowie die Kraftverkehr Tegernsee-Immobilien 
           Gesellschaft mit beschränkter Haftung ('KVT') einem Investor 
           ein bis zum 31. Dezember 2012 befristetes, unwiderrufliches 
           Angebot unterbreitet, einen Anteilsabtretungsvertrag sowie 
           einen Grundstücksveräußerungsvertrag zu schließen (das 
           'Notarielle Angebot'). Kaufgegenstand sind zum einen die 
           Beteiligung der Gesellschaft an der Tegernsee-Bahn 
           Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zum anderen 
           verschiedene im Eigentum der Gesellschaft bzw. der KVT 
           stehende Grundstücke. Der Investor hat das Angebot bislang 
           noch nicht angenommen. Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, 
           dass der Investor das Angebot zum Abschluss der Verträge 
           annehmen wird. 
 
 
           Nach § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ist der 
           Gegenstand ihres Unternehmens auch der Bau und Betrieb von 
           Eisenbahnen und die Errichtung, der Erwerb, die Pachtung, die 
           Verpachtung und der Betrieb von Verkehrsunternehmen aller Art. 
           Dieser Unternehmensgegenstand soll, wenn der Investor das 
           Angebot zum Abschluss der vorstehend genannten Verträge 
           angenommen hat und diese durchgeführt wurden, nicht weiter 
           verfolgt werden. Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft 
           in § 2 Abs. 1 der Satzung soll daher vorbehaltlich der Annahme 
           des Notariellen Angebots und der Durchführung der vorstehend 
           genannten Verträge angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit 
           soll der verbleibende Unternehmensgegenstand zur Klarstellung 
           zugleich insbesondere dahingehend präzisiert werden, dass 
           neben dem Erwerb von Immobilien und Beteiligungen auch deren 
           Veräußerung zulässig ist. 
 
 
           Einen entsprechenden Beschluss hatte bereits die ordentliche 
           Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. August 2011 gefasst. 
           Die entsprechende Satzungsänderung ist allerdings nicht durch 
           Anmeldung und Eintragung im Handelsregister wirksam geworden, 
           weil das Notarielle Angebot bislang nicht angenommen wurde. 
           Der Beschluss der letzten ordentlichen Hauptversammlung soll 
           daher nunmehr wiederholt und damit bestätigt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             '(1) Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die 
             Veräußerung und die Verwaltung von in- und ausländischen 
             Immobilien, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung 
             von Beteiligungen einschließlich der Beteiligung an 
             Immobilienfonds sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit 
             zusammenhängenden Geschäfte.' 
 
 
       b)    Der Vorstand wird angewiesen, den vorstehenden 
             Beschluss gemäß lit. a) erst nach Annahme des Notariellen 
             Angebots vom 4. Mai 2010 und der Durchführung der dadurch 
             geschlossenen Verträge zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden. 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           Genehmigten Kapitals 2012/I, über die Ermächtigung zum 
           Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. April 2011 war der 

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May 04, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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