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DGAP-HV: PIXELPARK AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PIXELPARK AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PIXELPARK AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
04.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Pixelpark AG 
 
   Berlin 
 
   WKN A1KRMK 
 
   ISIN: DE 000A1KRMK3 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, den 13. Juni 2012, 11.00 Uhr, 
 
   im Palisa.de 
   Palisadenstraße 48 
   10243 Berlin 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der Pixelpark AG mit Sitz in Berlin 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst 
           Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das zum 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr der 
           Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
           Vorstandsmitgliedern für das zum 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr der Gesellschaft Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das zum 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr der Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das zum 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr der Gesellschaft Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer sowie zum Konzernabschlussprüfer für das zum 
           31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
     5.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Carsten 
           Deecke, Herr Wolf-Dieter Gramatke und Herr Christoph 
           Hillebrand, haben vor dem Hintergrund der Übernahme der 
           Gesellschaft durch die Publicis Gruppe ihre Ämter zum Ablauf 
           der Hauptversammlung am 13. Juni 2012 niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
 
       a)    Herrn Arthur Sadoun, Managing Director Western 
             Europe von Publicis Worldwide, wohnhaft in Paris, Frankreich 
 
 
       b)    Herrn Marc Damasse, Chief Financial Officer 
             Western Europe von Publicis Worldwide, wohnhaft in Chaville, 
             Frankreich 
 
 
       c)    Herrn Michael Dörtelmann, Geschäftsführer der MMS 
             Germany Holdings GmbH, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland 
 
 
 
           jeweils für eine Amtsperiode gemäß § 9 Nr. 2 der Satzung zum 
           Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind jeweils in den oben 
           genannten sowie in weiteren Management- bzw. 
           Geschäftsführungsfunktionen in der Publicis Gruppe tätig und 
           verfügen über die zur Ausübung ihres Amtes als Aufsichtsrat 
           der Pixelpark AG erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. 
 
 
           Der gemäß § 9 Nr. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende 
           Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
           zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre nicht an die 
           Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
   Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Gesellschaften, die keine Börsennotierung im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG 
   aufweisen, sind nach dem Aktiengesetz in der Einberufung lediglich zur 
   Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der 
   Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der im Folgenden genannten 
   Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des 
   Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge bzw. 
   Wahlvorschläge verpflichtet. Nachdem die Aktien der Pixelpark AG 
   lediglich im Entry Standard des Freiverkehrs der Frankfurter 
   Wertpapierbörse notiert sind, erfolgen darüber ggf. hinausgehende 
   Angaben ohne rechtliche Verpflichtung und damit freiwillig, um den 
   Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche sich rechtzeitig in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die 
   Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
   Zugangs für die Fristberechnung nicht mitzurechnen sind, mithin bis 
   zum Ablauf des 06. Juni 2012, zugehen. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Hierzu reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den 
   Anteilsbesitz aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, also auf den 23. Mai 2012, 0:00 Uhr 
   (Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft ebenfalls 
   bis zum Ablauf des 06. Juni 2012 zugehen. 
 
   Anmeldung und Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind an folgende 
   Adresse zu übermitteln: 
 
 
 
 
 
     Pixelpark AG 
     c/o Deutsche Bank AG 
     - General Meetings - 
     Postfach 20 01 07 
     60605 Frankfurt am Main 
     Telefax: +49 (0) 69 - 12 01 28 60 45 
     E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
   Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, für die frühzeitige Übersendung von Anmeldung und 
   Nachweis des Anteilsbesitzes zu sorgen. 
 
   Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung bei ihrem jeweiligen depotführenden 
   Kreditinstitut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu 
   veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgen in 
   diesem Fall über das depotführende Institut. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur 
   derjenige als berechtigt, der einen Nachweis des Aktienbesitzes 
   bezogen auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Der Nachweisstichtag 
   hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
   nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. 
 
   Unterlagen 
 
   Die folgenden Unterlagen werden vom Tag der Einberufung an im Internet 
   unter www.pixelpark.de (Bereich Investor Relations) einsehbar sein und 
   zum Download bereitgestellt: 
 
     -     der festgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht 
           und der gebilligte Konzernabschluss sowie der 
           Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 
           bis zum 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Aufsichtsrats. 
 
 
   Diese Unterlagen werden auch vom Tag der Einberufung an in den 
   Geschäftsräumen der 
 
 
 
 
 
     Pixelpark AG 
     Geschäftsstelle Hamburg 
     Gerhofstraße 1-3, 20354 Hamburg 
 
   sowie 
 
 
 
 
 
     Pixelpark AG 
     Geschäftsstelle Berlin 
     Bergmannstraße 72, 10961 Berlin 
 
   zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt; sie werden auch in der 
   Hauptversammlung der Pixelpark AG ausliegen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden kann. 
   Auch in diesem Fall sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nach den vorstehend beschriebenen Regelungen erforderlich. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Bitte beachten Sie insoweit aber auch die nachstehenden Ausführungen. 
 
   Für die Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung oder des 
   Widerrufs bietet die Gesellschaft folgende E-Mail-Adresse an: 
 
           vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs kann auch noch am 
   Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort an der Ein- und 
   Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, geschäftsmäßig Handelnde oder 
   eine andere ihnen in § 135 AktG gleichgestellte Person verlangen 
   möglicherweise eine andere Form der Vollmacht, weil sie die ihnen 
   erteilten Vollmachten nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die 

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May 04, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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