DJ DGAP-HV: PIXELPARK AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: PIXELPARK AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PIXELPARK AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
04.05.2012 / 15:11
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Pixelpark AG
Berlin
WKN A1KRMK
ISIN: DE 000A1KRMK3
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 13. Juni 2012, 11.00 Uhr,
im Palisa.de
Palisadenstraße 48
10243 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Pixelpark AG mit Sitz in Berlin
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst
Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das zum 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr der
Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Vorstandsmitgliedern für das zum 31. Dezember 2011 beendete
Geschäftsjahr der Gesellschaft Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das zum 31. Dezember 2011 beendete
Geschäftsjahr der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das zum 31. Dezember 2011 beendete
Geschäftsjahr der Gesellschaft Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer sowie zum Konzernabschlussprüfer für das zum
31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr zu wählen.
5. Neuwahl des Aufsichtsrats
Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Carsten
Deecke, Herr Wolf-Dieter Gramatke und Herr Christoph
Hillebrand, haben vor dem Hintergrund der Übernahme der
Gesellschaft durch die Publicis Gruppe ihre Ämter zum Ablauf
der Hauptversammlung am 13. Juni 2012 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
a) Herrn Arthur Sadoun, Managing Director Western
Europe von Publicis Worldwide, wohnhaft in Paris, Frankreich
b) Herrn Marc Damasse, Chief Financial Officer
Western Europe von Publicis Worldwide, wohnhaft in Chaville,
Frankreich
c) Herrn Michael Dörtelmann, Geschäftsführer der MMS
Germany Holdings GmbH, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland
jeweils für eine Amtsperiode gemäß § 9 Nr. 2 der Satzung zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind jeweils in den oben
genannten sowie in weiteren Management- bzw.
Geschäftsführungsfunktionen in der Publicis Gruppe tätig und
verfügen über die zur Ausübung ihres Amtes als Aufsichtsrat
der Pixelpark AG erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.
Der gemäß § 9 Nr. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende
Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre nicht an die
Wahlvorschläge gebunden.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts
Gesellschaften, die keine Börsennotierung im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG
aufweisen, sind nach dem Aktiengesetz in der Einberufung lediglich zur
Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der
Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der im Folgenden genannten
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des
Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge verpflichtet. Nachdem die Aktien der Pixelpark AG
lediglich im Entry Standard des Freiverkehrs der Frankfurter
Wertpapierbörse notiert sind, erfolgen darüber ggf. hinausgehende
Angaben ohne rechtliche Verpflichtung und damit freiwillig, um den
Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche sich rechtzeitig in
Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die
Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs für die Fristberechnung nicht mitzurechnen sind, mithin bis
zum Ablauf des 06. Juni 2012, zugehen.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Hierzu reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache
durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den
Anteilsbesitz aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, also auf den 23. Mai 2012, 0:00 Uhr
(Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft ebenfalls
bis zum Ablauf des 06. Juni 2012 zugehen.
Anmeldung und Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind an folgende
Adresse zu übermitteln:
Pixelpark AG
c/o Deutsche Bank AG
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 - 12 01 28 60 45
E-Mail: wp.hv@xchanging.com
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, für die frühzeitige Übersendung von Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes zu sorgen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an
der Hauptversammlung bei ihrem jeweiligen depotführenden
Kreditinstitut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu
veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgen in
diesem Fall über das depotführende Institut.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur
derjenige als berechtigt, der einen Nachweis des Aktienbesitzes
bezogen auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich.
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen werden vom Tag der Einberufung an im Internet
unter www.pixelpark.de (Bereich Investor Relations) einsehbar sein und
zum Download bereitgestellt:
- der festgestellte Jahresabschluss nebst Lagebericht
und der gebilligte Konzernabschluss sowie der
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011
bis zum 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Aufsichtsrats.
Diese Unterlagen werden auch vom Tag der Einberufung an in den
Geschäftsräumen der
Pixelpark AG
Geschäftsstelle Hamburg
Gerhofstraße 1-3, 20354 Hamburg
sowie
Pixelpark AG
Geschäftsstelle Berlin
Bergmannstraße 72, 10961 Berlin
zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt; sie werden auch in der
Hauptversammlung der Pixelpark AG ausliegen.
Stimmrechtsvertretung
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden kann.
Auch in diesem Fall sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehend beschriebenen Regelungen erforderlich. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bitte beachten Sie insoweit aber auch die nachstehenden Ausführungen.
Für die Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung oder des
Widerrufs bietet die Gesellschaft folgende E-Mail-Adresse an:
vollmacht@haubrok-ce.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs kann auch noch am
Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort an der Ein- und
Ausgangskontrolle erbracht werden.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, geschäftsmäßig Handelnde oder
eine andere ihnen in § 135 AktG gleichgestellte Person verlangen
möglicherweise eine andere Form der Vollmacht, weil sie die ihnen
erteilten Vollmachten nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die
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May 04, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, geschäftsmäßig
Handelnde oder eine andere ihnen in § 135 AktG gleichgestellte Person
bevollmächtigen wollen, stimmen sich daher bitte mit diesen über
etwaige abweichende Erfordernisse für die Vollmacht ab.
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Wir bitten, ein solches Verlangen an folgende Adresse
zu richten:
Pixelpark AG
Geschäftsstelle Hamburg
- Vorstand -
Gerhofstraße 1-3, 20354 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 - 34 10 15 19
Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin
ist somit der 19. Mai 2012, 24:00 Uhr.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der
Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder von
Abschlussprüfern zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein. Eine Begründung von Wahlvorschlägen ist
nicht erforderlich.
Die Gesellschaft wird unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter www.pixelpark.com (Bereich Investor Relations)
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der
Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind), also bis zum 29. Mai 2012, 24:00 Uhr, der
Gesellschaft zulässige Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung mit Begründung
oder zulässige Wahlvorschläge übersandt hat.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:
Pixelpark AG, Geschäftsstelle Hamburg
Gerhofstraße 1-3, 20354 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 - 34 10 15 19
Die Gesellschaft ist unter den Voraussetzungen der §§ 126 Abs. 2, 127
AktG nicht verpflichtet, Gegenanträge oder Wahlvorschläge und deren
Begründung zugänglich zu machen. Die Begründung zulässiger
Gegenanträge oder Wahlvorschläge braucht ferner nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Fristgerecht übersandte Gegenanträge und Wahlvorschläge finden nur
Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige
fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen und/oder Wahlvorschlägen,
während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu stellen, bleibt
unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern.
Gesamtzahl der Stimmrechte
Die Pixelpark AG hat zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung insgesamt 17.944.127 Aktien, mit einem jeweiligen
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie,
ausgegeben. Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der Pixelpark AG gewährt
jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Pixelpark AG hält
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 17.944.127.
Berlin, im Mai 2012
- Der Vorstand -
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04.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIXELPARK AG
Bergmannstraße 72
10961 Berlin
Deutschland
E-Mail: investorrelations@pixelpark.com
Internet: http://www.pixelpark.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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168203 04.05.2012
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May 04, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
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