DGAP-HV: Reply Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Reply Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.06.2012 in Stadthalle Gütersloh mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
04.05.2012 / 15:11
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Reply Deutschland AG
Gütersloh
Wertpapier-Kenn-Nummer 550145
ISIN: DE0005501456
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am
Mittwoch, dem 13. Juni 2012, um 10:00 Uhr,
im kleinen Saal der Stadthalle, Friedrichstraße 10, 33330 Gütersloh,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstandes der Reply Deutschland AG
für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich der erläuternden
Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2011, Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats
und des Corporate Governance Berichts
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Reply Deutschland AG und
der Reply Deutschland Gruppe bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das
Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 5.278.275,90
Euro wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von 0,45 Euro je 2.137.752,45
Stückaktie; das entspricht einer Gesamtdividende Euro
für 4.750.561 Aktien in Höhe von
* Einstellung in andere Gewinnrücklagen 3.140.052,45
Euro
* Bilanzgewinn 5.278.275,90
Euro
Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende den
anderen Gewinnrücklagen zuzuführende Restbetrag basieren auf
dem zum Zeitpunkt der Einberufung dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von 4.750.561,00 Euro eingeteilt in
4.750.561 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, bei unveränderter
Ausschüttung von 0,45 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie den Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung wie
folgt anzupassen:
* Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich
der den anderen Gewinnrücklagen zuzuführende Betrag
entsprechend.
* Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich
der den anderen Gewinnrücklagen zuzuführende Betrag
entsprechend.
Die Dividende ist zahlbar am 14. Juni 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Westfalendamm 11, 44141
Dortmund, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter der Adresse:
Reply Deutschland AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: 0 96 28 / 92 99 - 871
E-Mail: hv@anmeldestelle.net
bis spätestens am
06. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen
(sogenannter Nachweisstichtag), also auf den
23. Mai 2012 (0:00 Uhr MESZ),
und muss der Gesellschaft spätestens am
06. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionäre nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen
Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse
Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können
ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine
fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Vollmachtserteilung muss gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in §
135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt
werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den
aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
In Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechtes
wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz
hingewiesen.
Die Reply Deutschland AG bietet ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung,
nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Aktionäre, die
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine
Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Vollmachten an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax oder elektronisch
in Textform übermittelt werden. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
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