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Dow Jones News
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DGAP-HV: Reply Deutschland AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Reply Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Stadthalle Gütersloh mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Reply Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Reply Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2012 in Stadthalle Gütersloh mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
04.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Reply Deutschland AG 
 
   Gütersloh 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 550145 
   ISIN: DE0005501456 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
 
   Mittwoch, dem 13. Juni 2012, um 10:00 Uhr, 
 
   im kleinen Saal der Stadthalle, Friedrichstraße 10, 33330 Gütersloh, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts des Vorstandes der Reply Deutschland AG 
           für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich der erläuternden 
           Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für 
           das Geschäftsjahr 2011, Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats 
           und des Corporate Governance Berichts 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Reply Deutschland AG und 
           der Reply Deutschland Gruppe bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 5.278.275,90 
           Euro wie folgt zu verwenden: 
 
 
   *    Ausschüttung einer Dividende von 0,45 Euro je       2.137.752,45 
        Stückaktie; das entspricht einer Gesamtdividende            Euro 
        für 4.750.561 Aktien in Höhe von 
 
   *    Einstellung in andere Gewinnrücklagen               3.140.052,45 
                                                                    Euro 
 
   *    Bilanzgewinn                                        5.278.275,90 
                                                                    Euro 
 
 
           Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende den 
           anderen Gewinnrücklagen zuzuführende Restbetrag basieren auf 
           dem zum Zeitpunkt der Einberufung dividendenberechtigten 
           Grundkapital in Höhe von 4.750.561,00 Euro eingeteilt in 
           4.750.561 Stückaktien. 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, bei unveränderter 
           Ausschüttung von 0,45 Euro je dividendenberechtigter 
           Stückaktie den Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung wie 
           folgt anzupassen: 
 
 
       *     Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
             Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich 
             der den anderen Gewinnrücklagen zuzuführende Betrag 
             entsprechend. 
 
 
       *     Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
             Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich 
             der den anderen Gewinnrücklagen zuzuführende Betrag 
             entsprechend. 
 
 
 
           Die Dividende ist zahlbar am 14. Juni 2012. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Westfalendamm 11, 44141 
           Dortmund, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der 
   Gesellschaft unter der Adresse: 
 
   Reply Deutschland AG 
   c/o C-HV AG 
   Gewerbepark 10 
   92289 Ursensollen 
   Fax: 0 96 28 / 92 99 - 871 
   E-Mail: hv@anmeldestelle.net 
 
   bis spätestens am 
 
   06. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) 
 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem 
   depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform 
   (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
   Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen 
   (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 
 
   23. Mai 2012 (0:00 Uhr MESZ), 
 
   und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
   06. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) 
 
   unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionäre nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen 
   Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige 
   Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur 
   Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
   gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. 
   Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei 
   der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse 
   Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsausübung 
 
   Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können 
   ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel 
   durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
   fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. Die Vollmachtserteilung muss gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
   AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 
   135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt 
   werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den 
   aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
   Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
   § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über 
   eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   In Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechtes 
   wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz 
   hingewiesen. 
 
   Die Reply Deutschland AG bietet ihren Aktionären an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, 
   nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Aktionäre, die 
   den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
   Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Vollmachten an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax oder elektronisch 
   in Textform übermittelt werden. Soweit von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
   Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 04, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
   sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft unterliegen bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei 
   Weisungen der Reply Deutschland AG. Ordnungsgemäß erteilte Vollmachten 
   und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen 
   zusammen mit einer Kopie der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis 
   12. Juni 2012, 12:00 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit) bei der 
   Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht 
   berücksichtigt werden. Diese Vollmachten und Weisungen für den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis zum 12. Juni 2012 
   (12:00 Uhr MESZ) an die folgende Anschrift zu senden: 
 
   Reply Deutschland Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Bartholomäusweg 26 
   33334 Gütersloh 
   Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 
   E-Mail: ir@reply.de 
 
   Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der 
   Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende 
   Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich. Ein Formular zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft steht den Aktionären unter der Internetadresse 
   http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/ zum Download 
   zur Verfügung. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können - 
   müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das Formular 
   verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der 
   Eintrittskarte werden den Aktionären dieses Vollmachtsformular und 
   weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das 
   Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter 
   http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/ abrufbar. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse 
   erfolgen: 
 
   Reply Deutschland Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Bartholomäusweg 26 
   33334 Gütersloh 
   Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 
   E-Mail: ir@reply.de 
 
   Den Aktionären der Reply Deutschland AG wird von der jeweils 
   depotführenden Bank zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung 
   ein Formular zur Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung 
   übermittelt. Mit diesem Formular kann ein Aktionär, der persönlich an 
   der Hauptversammlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen 
   möchte, eine Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des 
   Bevollmächtigten anfordern. 
 
   Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, 
   mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch 
   berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 
   mindestens 5 % des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 237.529 
   Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, 
   das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände auf 
   die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer 
   Form mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 
   zum Ablauf des 13. Mai 2012 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
   Reply Deutschland Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Bartholomäusweg 26 
   33334 Gütersloh 
   Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 
   E-Mail: ir@reply.de 
 
   Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß 
   § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127 AktG sind 
   ausschließlich an folgende Adresse im Original, per Telefax oder per 
   E-Mail zu übersenden: 
 
   Reply Deutschland Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Bartholomäusweg 26 
   33334 Gütersloh 
   Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 
   E-Mail: ir@reply.de 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage 
   vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 
   29. Mai 2012 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorstehend angegebenen 
   Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter 
   http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/ unverzüglich 
   zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine 
   Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, 
   insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben 
   unberücksichtigt. 
 
   Aktionärsforum 
 
   Wir weisen die Aktionäre der Gesellschaft und die 
   Aktionärsvereinigungen darauf hin, dass sie gemäß § 127a AktG die 
   Möglichkeit haben, im Aktionärsforum des Bundesanzeigers andere 
   Aktionäre aufzufordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder 
   ein Verlangen nach dem Aktiengesetz zu stellen oder in der 
   Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum 2. Mai 2012, dem Tag an dem die Einladung zur Hauptversammlung 
   beim Bundesanzeiger eingereicht wird, beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft 4.750.561,00 Euro und ist in 4.750.561 Stückaktien 
   eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine 
   Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 4.750.561 beträgt. Zum 
   2. Mai 2012 ist die Gesellschaft nicht im Besitz von eigenen Aktien 
   gemäß §§ 71 ff. AktG; andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten sind 
   der Gesellschaft nicht bekannt. 
 
   Weitere Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft 
 
   Weitergehende Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung und zu den Rechten der 
   Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG 
   sind im Internet unter 
   http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/ abrufbar. 
 
   Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet 
   auf der Homepage der Reply Deutschland AG unter 
   http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/ zugänglich 
   gemacht. 
 
   Gütersloh, im Mai 2012 
 
   Reply Deutschland AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
04.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Reply Deutschland AG 
                Bartholomäusweg 26 
                33334 Gütersloh 
                Deutschland 
Telefon:        +49 5241 5009 1017 
Fax:            +49 5241 5009 1531 
E-Mail:         ir@reply.de 
Internet:       http://www.reply.de 
ISIN:           DE0005501456 
WKN:            550145 
Börsen:         Auslandsbörse(n) XETRA Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
168201 04.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 04, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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