Düsseldorf (ots) - Tele2 begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, allen Call-by-Call Anbietern Zeit zu geben, die nach dem neuen Telekommunikationsgesetz geforderte Preisansage für Call-by-Call Gespräche technisch umzusetzen. Im bisherigen Gesetzesentwurf fehlte eine solche Frist. Anbieter von Call-by-Call hätten entsprechend am Tag nach Verkündung des Gesetzes alle Vorgaben ohne einen zeitlichen Vorlauf erfüllen müssen. Gegen die fehlende Frist hatte Tele2 schon im Februar dieses Jahres Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag eingelegt. Heute entschied das Bundesverfassungsgericht im Sinne des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters Tele2, einem der größten Call-by-Call Anbieter mit Deutschlands bekanntester Sparvorwahl, der 0 10 13.
"Wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Einschätzung teilt und uns ausreichend Zeit für die technische Umsetzung und Einführung der Tarifansage gibt" kommentiert Oliver Rockstein, Geschäftsführer von Tele2 Deutschland die aktuelle Entscheidung. "Wir wollen uns damit auf keinen Fall gegen den Verbraucherschutz wenden. Ganz im Gegenteil. Tele2 hält eine Verbesserung des Verbraucherschutzes im Call-by-Call für sehr sinnvoll. Die Anbieter brauchen einfach genug Zeit für die technische Umsetzung."
Im neuen Telekommunikationsgesetz, das in Kürze in Kraft tritt, werden Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, bei Call-by-Call Gesprächen den Minutenpreis vor einem Gespräch anzusagen; Tarifänderungen während des Gesprächs müssen ebenfalls angesagt werden. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt die Verpflichtung zu einer solchen Preisansage jetzt nicht sofort mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes, sondern erst ab dem 1. August 2012. Damit wird den Anbietern von Call-by-Call ausreichend Zeit für die Realisierung gegeben.
Über Tele2
Mit über 30 Millionen Kunden in 11 Ländern ist Tele2 einer der führenden alternativen Telekommunikationsanbieter in Europa. In Deutschland ist Tele2 mit verschiedenen Telefon- und Internetservices (Schmal- und Breitband) für private Haushalte und Unternehmen auf dem Markt präsent. Zum Produktportfolio von Tele2 zählen Komplettangebote, Telefon-Flatrates, die bekannte Call-by-Call Sparvorwahl 0 10 13, Internet-by-Call-Services sowie der Auskunftsdienst 11898. Zusätzlich gibt es ein neues Internet- und Telefonieprodukt auf Mobilfunkbasis: die Web & Fon-Familie. Einfache Services in Top-Qualität zu günstigen Preisen - so lautet die Philosophie von Tele2. Aber auch die soziale Verantwortung nimmt Tele2 sehr ernst und unterstützt seit 2009 die Arbeit der Deutschen Herzstiftung mit zahlreichen Spendenaktionen.
Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten.
Originaltext: TELE2 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14690 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14690.rss2
Presse-Kontakt: Für weitere Informationen, Fotos, Screenshots oder Interviews wenden Sie sich bitte an: Tele2 Pressebüro Erkrather Straße 234 a, 40233 Düsseldorf Telefon: 0211 - 88 92 150 - 40 Telefax: 0211 - 88 92 150 - 50 Mail: presse@tele2-business.com Web: www.tele2.de
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Im neuen Telekommunikationsgesetz, das in Kürze in Kraft tritt, werden Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, bei Call-by-Call Gesprächen den Minutenpreis vor einem Gespräch anzusagen; Tarifänderungen während des Gesprächs müssen ebenfalls angesagt werden. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt die Verpflichtung zu einer solchen Preisansage jetzt nicht sofort mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes, sondern erst ab dem 1. August 2012. Damit wird den Anbietern von Call-by-Call ausreichend Zeit für die Realisierung gegeben.
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