DGAP-HV: bmp media investors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2012 / 15:08
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bmp media investors AG
Berlin
(WKN 330 420 - ISIN DE0003304200)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
13. Juni 2012, 10.00 Uhr,
in der Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin,
(Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße -
'Yva-Bogen')
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats
Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG am 18. April 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht,
Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des
Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den
Erläuterungen u. a. zum internen Kontroll- und dem
Risikomanagementsystem sind der Hauptversammlung zugänglich zu
machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer
Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html
eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen
zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus.
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht
aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das derzeitige Aufsichtsratsmitglied Herr Ulrich Ankele hat
sein Mandat mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juni 2012
aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des mit Ablauf der
Hauptversammlung am 13. Juni 2012 ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieds Ulrich Ankele gem. § 102 Abs. 1 AktG
i.V.m. § 10 Abs. 2, Abs. 4 der Satzung für den Rest der
Amtsdauer von Herrn Ankele, d.h. also bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013,
Herrn Michael Stammler, selbständiger Berater,
Lutzenberg/Schweiz
zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu
wählen.
Herr Stammler ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* eCapital entrepreneurial Partners AG
* Heliocentris Energy Solutions AG (Wiederwahl im
Juni 2012 anstehend)
Der Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG im
Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Herr Gerd Schmitz-Morkramer.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
VERHÜLSDONK & PARTNER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Berlin,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung (Angaben nach § 30b WpHG)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger 18.819.250,00 Euro - es ist eingeteilt in
18.819.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt
werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt daher jeweils
18.819.250.
2. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (§ 121 Abs.
3 Nr. 1 AktG)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 19 unserer Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der
bmp media investors AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 06.
Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ) angemeldet haben (Anmeldefrist).
Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des
depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, das heißt auf den 23. Mai 2012, 0.00 Uhr
(MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der
Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und
müssen in deutscher, englischer oder polnischer Sprache
abgefasst sein.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben zu können, empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien
bei einem deutschen Institut verwahrt haben, wie in den
vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern.
Üblicherweise wird das depotführende Institut die
erforderliche Anmeldung und Eintrittskartenbestellung
übernehmen und der oben genannten Stelle den maßgeblichen
Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die
Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen,
bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die
Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der bmp media
investors AG, c/o Computershare HV-Services AG unter der oben
genannten Adresse spätestens innerhalb der vorgenannten
Anmeldefrist zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut
verwahrt haben, senden die Anmeldung nebst Bestätigung ihres
depotführenden Instituts direkt an die bmp media investors AG,
c/o Computershare HV-Services AG unter der oben genannten
Adresse. Auch hier gilt, dass die Anmeldung mit
Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf der
Anmeldefrist zugegangen sein muss. Weitere Informationen
entnehmen Sie entsprechenden Hinweisen auf unserer Homepage
unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html
Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Für die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den
Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der nachgewiesene
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch
eine Anmeldung zur Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch am und nach dem Nachweisstichtag
oder nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Solche
Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
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May 07, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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