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DGAP-HV: bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: bmp media investors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.05.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   bmp media investors AG 
 
   Berlin 
 
   (WKN 330 420 - ISIN DE0003304200) 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   13. Juni 2012, 10.00 Uhr, 
 
   in der Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin, 
   (Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße - 
   'Yva-Bogen') 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
           Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
           Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt. 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 18. April 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den 
           Erläuterungen u. a. zum internen Kontroll- und dem 
           Risikomanagementsystem sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der 
           Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
           eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen 
           zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus. 
 
 
     2.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 
           Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung nur aus 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht 
           aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Das derzeitige Aufsichtsratsmitglied Herr Ulrich Ankele hat 
           sein Mandat mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juni 2012 
           aus persönlichen Gründen niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 13. Juni 2012 ausscheidenden 
           Aufsichtsratsmitglieds Ulrich Ankele gem. § 102 Abs. 1 AktG 
           i.V.m. § 10 Abs. 2, Abs. 4 der Satzung für den Rest der 
           Amtsdauer von Herrn Ankele, d.h. also bis zur Beendigung der 
           ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013, 
 
 
           Herrn Michael Stammler, selbständiger Berater, 
           Lutzenberg/Schweiz 
 
 
           zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu 
           wählen. 
 
 
           Herr Stammler ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     eCapital entrepreneurial Partners AG 
 
 
       *     Heliocentris Energy Solutions AG (Wiederwahl im 
             Juni 2012 anstehend) 
 
 
 
           Der Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG im 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Herr Gerd Schmitz-Morkramer. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
 
           VERHÜLSDONK & PARTNER GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
           Berlin, 
 
 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
           der Einberufung (Angaben nach § 30b WpHG) 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
           Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
           Bundesanzeiger 18.819.250,00 Euro - es ist eingeteilt in 
           18.819.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede 
           Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft 
           gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt 
           werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum 
           Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt daher jeweils 
           18.819.250. 
 
 
     2.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (§ 121 Abs. 
           3 Nr. 1 AktG) 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 19 unserer Satzung diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 
 
           bmp media investors AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           Prannerstraße 8 
           80333 München 
           Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
           unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 06. 
           Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ) angemeldet haben (Anmeldefrist). 
           Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des 
           depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis 
           hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
           Hauptversammlung, das heißt auf den 23. Mai 2012, 0.00 Uhr 
           (MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der 
           Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und 
           müssen in deutscher, englischer oder polnischer Sprache 
           abgefasst sein. 
 
 
           Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht 
           ausüben zu können, empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien 
           bei einem deutschen Institut verwahrt haben, wie in den 
           vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut 
           eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. 
           Üblicherweise wird das depotführende Institut die 
           erforderliche Anmeldung und Eintrittskartenbestellung 
           übernehmen und der oben genannten Stelle den maßgeblichen 
           Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die 
           Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den 
           rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, 
           bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die 
           Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der bmp media 
           investors AG, c/o Computershare HV-Services AG unter der oben 
           genannten Adresse spätestens innerhalb der vorgenannten 
           Anmeldefrist zugegangen sein. 
 
 
           Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut 
           verwahrt haben, senden die Anmeldung nebst Bestätigung ihres 
           depotführenden Instituts direkt an die bmp media investors AG, 
           c/o Computershare HV-Services AG unter der oben genannten 
           Adresse. Auch hier gilt, dass die Anmeldung mit 
           Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf der 
           Anmeldefrist zugegangen sein muss. Weitere Informationen 
           entnehmen Sie entsprechenden Hinweisen auf unserer Homepage 
           unter 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
           Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
           wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Für die 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den 
           Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der nachgewiesene 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
 
 
           Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch 
           eine Anmeldung zur Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können 
           deshalb über ihre Aktien auch am und nach dem Nachweisstichtag 
           oder nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Solche 
           Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
           Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 

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May 07, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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