DJ DGAP-HV: bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: bmp media investors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2012 / 15:08
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bmp media investors AG
Berlin
(WKN 330 420 - ISIN DE0003304200)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
13. Juni 2012, 10.00 Uhr,
in der Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin,
(Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße -
'Yva-Bogen')
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats
Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG am 18. April 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht,
Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des
Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den
Erläuterungen u. a. zum internen Kontroll- und dem
Risikomanagementsystem sind der Hauptversammlung zugänglich zu
machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer
Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html
eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen
zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus.
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht
aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das derzeitige Aufsichtsratsmitglied Herr Ulrich Ankele hat
sein Mandat mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juni 2012
aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des mit Ablauf der
Hauptversammlung am 13. Juni 2012 ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieds Ulrich Ankele gem. § 102 Abs. 1 AktG
i.V.m. § 10 Abs. 2, Abs. 4 der Satzung für den Rest der
Amtsdauer von Herrn Ankele, d.h. also bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013,
Herrn Michael Stammler, selbständiger Berater,
Lutzenberg/Schweiz
zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu
wählen.
Herr Stammler ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* eCapital entrepreneurial Partners AG
* Heliocentris Energy Solutions AG (Wiederwahl im
Juni 2012 anstehend)
Der Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG im
Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Herr Gerd Schmitz-Morkramer.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
VERHÜLSDONK & PARTNER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Berlin,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung (Angaben nach § 30b WpHG)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger 18.819.250,00 Euro - es ist eingeteilt in
18.819.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt
werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt daher jeweils
18.819.250.
2. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (§ 121 Abs.
3 Nr. 1 AktG)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 19 unserer Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der
bmp media investors AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 06.
Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ) angemeldet haben (Anmeldefrist).
Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des
depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, das heißt auf den 23. Mai 2012, 0.00 Uhr
(MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der
Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und
müssen in deutscher, englischer oder polnischer Sprache
abgefasst sein.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben zu können, empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien
bei einem deutschen Institut verwahrt haben, wie in den
vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern.
Üblicherweise wird das depotführende Institut die
erforderliche Anmeldung und Eintrittskartenbestellung
übernehmen und der oben genannten Stelle den maßgeblichen
Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die
Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen,
bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die
Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der bmp media
investors AG, c/o Computershare HV-Services AG unter der oben
genannten Adresse spätestens innerhalb der vorgenannten
Anmeldefrist zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut
verwahrt haben, senden die Anmeldung nebst Bestätigung ihres
depotführenden Instituts direkt an die bmp media investors AG,
c/o Computershare HV-Services AG unter der oben genannten
Adresse. Auch hier gilt, dass die Anmeldung mit
Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf der
Anmeldefrist zugegangen sein muss. Weitere Informationen
entnehmen Sie entsprechenden Hinweisen auf unserer Homepage
unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html
Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Für die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den
Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der nachgewiesene
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch
eine Anmeldung zur Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch am und nach dem Nachweisstichtag
oder nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Solche
Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
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May 07, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
für Erwerb und Zuerwerb nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die erstmals nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind
daher nicht teilnahmeberechtigt.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihre Aktionärsrechte einschließlich ihres
Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Vollmachten, soweit diese nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, der
Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Eine gegenüber dem Bevollmächtigten erteilte Vollmacht ist der
Gesellschaft nachzuweisen. Dieser Nachweis kann dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag
der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für
eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung vor
Beginn der Hauptversammlung per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft
zusätzlich folgende Adresse an:
bmp media investors AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: bmp-hv2012@computershare.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn
die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet
werden kann, befindet sich zum einen auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und
steht zum anderen auf unserer Homepage unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html
zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht kann auch auf jedem
anderen gesetzlich zulässigen Weg erteilt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen gem. § 135 Abs. 8 und
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder
Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über Form und Verfahren der
Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden
aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt insbesondere für etwaige
erst in der Hauptversammlung gestellte Anträge. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine
Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung an. Ein
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder
Eintrittskarte beigefügt. Dieses steht auch auf unserer
Homepage unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html
zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der
Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen
spätestens bis zum 12. Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang),
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu
übermitteln:
bmp media investors AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: bmp-hv2012@computershare.de
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht
zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt
haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch in
der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind
auch auf unserer Homepage unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html
einsehbar.
4. Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG)
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital
von 500.000,00 Euro (das sind 500.000 Aktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und
muss bei der Gesellschaft spätestens am 13. Mai 2012, 24.00
Uhr (MESZ) eingehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von
Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2
AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
bmp media investors AG
Der Vorstand
Schlüterstraße 38
10629 Berlin
Telefax: +49-(0)30-20305-555
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§
126 Abs. 1, 127 AktG
Der Vorstand wird etwaige Anträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge
zur Wahl des Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG nur zugänglich
machen, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens zum 29. Mai
2012, 24.00 Uhr (MESZ) zugehen. Diese Anträge und/oder
Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die
folgende Adresse zu richten:
bmp media investors AG
- Hauptversammlung -
Schlüterstraße 38
10629 Berlin
Telefax: +49-(0)30-20305-555
Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge
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May 07, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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