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DGAP-HV: bmp media investors AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: bmp media investors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.05.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   bmp media investors AG 
 
   Berlin 
 
   (WKN 330 420 - ISIN DE0003304200) 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   13. Juni 2012, 10.00 Uhr, 
 
   in der Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin, 
   (Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße - 
   'Yva-Bogen') 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
           Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
           Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt. 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 18. April 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den 
           Erläuterungen u. a. zum internen Kontroll- und dem 
           Risikomanagementsystem sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der 
           Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
           eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen 
           zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus. 
 
 
     2.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 
           Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung nur aus 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht 
           aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Das derzeitige Aufsichtsratsmitglied Herr Ulrich Ankele hat 
           sein Mandat mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juni 2012 
           aus persönlichen Gründen niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 13. Juni 2012 ausscheidenden 
           Aufsichtsratsmitglieds Ulrich Ankele gem. § 102 Abs. 1 AktG 
           i.V.m. § 10 Abs. 2, Abs. 4 der Satzung für den Rest der 
           Amtsdauer von Herrn Ankele, d.h. also bis zur Beendigung der 
           ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013, 
 
 
           Herrn Michael Stammler, selbständiger Berater, 
           Lutzenberg/Schweiz 
 
 
           zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu 
           wählen. 
 
 
           Herr Stammler ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     eCapital entrepreneurial Partners AG 
 
 
       *     Heliocentris Energy Solutions AG (Wiederwahl im 
             Juni 2012 anstehend) 
 
 
 
           Der Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG im 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Herr Gerd Schmitz-Morkramer. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
 
           VERHÜLSDONK & PARTNER GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
           Berlin, 
 
 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
           der Einberufung (Angaben nach § 30b WpHG) 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
           Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
           Bundesanzeiger 18.819.250,00 Euro - es ist eingeteilt in 
           18.819.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede 
           Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft 
           gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt 
           werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum 
           Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt daher jeweils 
           18.819.250. 
 
 
     2.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (§ 121 Abs. 
           3 Nr. 1 AktG) 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 19 unserer Satzung diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 
 
           bmp media investors AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           Prannerstraße 8 
           80333 München 
           Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
           unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 06. 
           Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ) angemeldet haben (Anmeldefrist). 
           Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des 
           depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis 
           hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
           Hauptversammlung, das heißt auf den 23. Mai 2012, 0.00 Uhr 
           (MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der 
           Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und 
           müssen in deutscher, englischer oder polnischer Sprache 
           abgefasst sein. 
 
 
           Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht 
           ausüben zu können, empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien 
           bei einem deutschen Institut verwahrt haben, wie in den 
           vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut 
           eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. 
           Üblicherweise wird das depotführende Institut die 
           erforderliche Anmeldung und Eintrittskartenbestellung 
           übernehmen und der oben genannten Stelle den maßgeblichen 
           Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die 
           Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den 
           rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, 
           bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die 
           Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der bmp media 
           investors AG, c/o Computershare HV-Services AG unter der oben 
           genannten Adresse spätestens innerhalb der vorgenannten 
           Anmeldefrist zugegangen sein. 
 
 
           Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut 
           verwahrt haben, senden die Anmeldung nebst Bestätigung ihres 
           depotführenden Instituts direkt an die bmp media investors AG, 
           c/o Computershare HV-Services AG unter der oben genannten 
           Adresse. Auch hier gilt, dass die Anmeldung mit 
           Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf der 
           Anmeldefrist zugegangen sein muss. Weitere Informationen 
           entnehmen Sie entsprechenden Hinweisen auf unserer Homepage 
           unter 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
           Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
           wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Für die 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den 
           Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der nachgewiesene 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
 
 
           Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch 
           eine Anmeldung zur Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können 
           deshalb über ihre Aktien auch am und nach dem Nachweisstichtag 
           oder nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Solche 
           Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
           Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: bmp media investors AG: Bekanntmachung -2-

für Erwerb und Zuerwerb nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
           die erstmals nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind 
           daher nicht teilnahmeberechtigt. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
           möchten, können ihre Aktionärsrechte einschließlich ihres 
           Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen 
           Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
           ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
           Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des 
           Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
           erforderlich. 
 
 
           Vollmachten, soweit diese nicht einem Kreditinstitut, einer 
           Aktionsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
           gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, der 
           Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung 
           gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
           Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
           Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
           Eine gegenüber dem Bevollmächtigten erteilte Vollmacht ist der 
           Gesellschaft nachzuweisen. Dieser Nachweis kann dadurch 
           geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag 
           der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für 
           eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung vor 
           Beginn der Hauptversammlung per Post, per Telefax oder auf 
           elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
           zusätzlich folgende Adresse an: 
 
 
           bmp media investors AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           Prannerstraße 8 
           80333 München 
           Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
           E-Mail: bmp-hv2012@computershare.de 
 
 
           Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn 
           die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
           Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
           Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
           Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
           vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
           Gesellschaft erklärt werden. 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, befindet sich zum einen auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
           beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und 
           steht zum anderen auf unserer Homepage unter 
 
 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
           zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht kann auch auf jedem 
           anderen gesetzlich zulässigen Weg erteilt werden. 
           Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
           Aktionärsvereinigung oder einer diesen gem. § 135 Abs. 8 und 
           Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder 
           Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
           gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu 
           Bevollmächtigenden über Form und Verfahren der 
           Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
           Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der 
           Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
           Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur 
           Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilbesitzes 
           nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
           Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden 
           aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
           Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt insbesondere für etwaige 
           erst in der Hauptversammlung gestellte Anträge. Die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine 
           Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung an. Ein 
           Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder 
           Eintrittskarte beigefügt. Dieses steht auch auf unserer 
           Homepage unter 
 
 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
           zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der 
           Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. 
 
 
           Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
           bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
           Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
           spätestens bis zum 12. Juni 2012, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang), 
           postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu 
           übermitteln: 
 
 
           bmp media investors AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           Prannerstraße 8 
           80333 München 
           Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
           E-Mail: bmp-hv2012@computershare.de 
 
 
           Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht 
           zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des 
           Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt 
           haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von 
           der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch in 
           der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
           bevollmächtigen. 
 
 
           Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
           der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind 
           auch auf unserer Homepage unter 
 
 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
           einsehbar. 
 
 
     4.    Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG) 
 
 
       a)    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
             einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
             Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
             Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von 500.000,00 Euro (das sind 500.000 Aktien) erreichen, 
             können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
             gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
             schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und 
             muss bei der Gesellschaft spätestens am 13. Mai 2012, 24.00 
             Uhr (MESZ) eingehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
             Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von 
             Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
             AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: 
 
 
             bmp media investors AG 
             Der Vorstand 
             Schlüterstraße 38 
             10629 Berlin 
             Telefax: +49-(0)30-20305-555 
 
 
             Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden 
             sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
             http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
       b)    Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
             126 Abs. 1, 127 AktG 
 
 
             Der Vorstand wird etwaige Anträge gegen einen Vorschlag von 
             Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
             Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge 
             zur Wahl des Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG von 
             Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG nur zugänglich 
             machen, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens zum 29. Mai 
             2012, 24.00 Uhr (MESZ) zugehen. Diese Anträge und/oder 
             Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die 
             folgende Adresse zu richten: 
 
 
             bmp media investors AG 
             - Hauptversammlung - 
             Schlüterstraße 38 
             10629 Berlin 
             Telefax: +49-(0)30-20305-555 
 
 
             Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge 
             werden nicht berücksichtigt. 
 
 
             Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge 

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May 07, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des 
             Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen 
             Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang 
             unter der Internetadresse 
 
 
 
             http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
             veröffentlicht. 
 
 
             Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und 
             Wahlvorschlägen finden sich auf der Internetseite der 
             Gesellschaft unter 
 
 
 
             http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
       c)    Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
             In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
             Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
             Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
             rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
             Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den 
             Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen verlangen, soweit 
             die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung 
             erforderlich ist. 
 
 
             Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre 
             finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
             http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
 
     5.    Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf 
           der Internetseite der Gesellschaft 
 
 
           Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur 
           Hauptversammlung im Investor Relations Bereich unserer 
           Homepage unter 
 
 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
           zugänglich. 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich 
           ebenfalls unter 
 
 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversammlung-2012.html 
 
 
   Berlin, im Mai 2012 
 
   bmp media investors AG 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
 
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07.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    bmp media investors AG 
                Schlüterstraße 38 
                10629 Berlin 
                Deutschland 
Telefon:        +49 30 203050 
Fax:            +49 30 20305555 
E-Mail:         criewe@bmp.com 
Internet:       http://www.mediainvestors.com 
ISIN:           DE0003304200 
WKN:            330420 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
                Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
                München, Stuttgart, Warschau 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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168404 07.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 07, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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