DGAP-HV: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.06.2012 in 45525 Hattingen, Ruhrdeich 10 mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2012 / 15:11
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Turbon
Aktiengesellschaft
Hattingen
- Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, 21. Juni 2012, 11:00 Uhr,
auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2011 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289
Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 5.813.866,87 wie folgt zu
verwenden:
(1) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von EUR 1.976.941,80
durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je Aktie
(2) Vortrag auf neue Rechnung EUR 3.836.925,07.
3. Entlastung des Vorstandes
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat
Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
5. Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als
Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 14. Juni 2012 bei
der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§
126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
Beginn des 31. Mai 2012 beziehen und ist in deutscher oder englischer
Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse
zugehen (Anmeldestelle):
Turbon AG
c/o COMMERZBANK AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt/Main
Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Hauptversammlung
weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten die ihnen von
ihrem depotführenden Kreditinstitut zugesandten Unterlagen zur
Eintrittskartenbestellung auszufüllen und rechtzeitig und vollständig
an das entsprechende depotführende Kreditinstitut zurückzuschicken.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut
vorgenommen.
2. Stimmrechtsvertretung
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die nicht selbst an
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, die Möglichkeit der Ausübung
des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter oder einer anderen Person besteht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Formerfordernis können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere
nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren
Widerruf bestehen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein andere der in § 135 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen
zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht
abzustimmen.
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die Möglichkeit zur
Erteilung der Vollmacht und die Möglichkeit zur Erteilung der
Untervollmacht. Ein entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.turbon.de über den
Link 'Investor Relations/Aktie; Hauptversammlung 2012' unter dem
Menüpunkt 'Formulare' zur Verfügung. Des Weiteren kann das Formular
kostenlos bei der Gesellschaft angefordert werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder im
Vorfelde der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail wie
folgt übermittelt werden:
Turbon AG
Sekretariat
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
E-Mail: hv@turbon.de
Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service an, sich durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den
Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen
dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind die auf den
Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft unter
www.turbon.de über den Link 'Investor Relations/Aktie;
Hauptversammlung 2012' unter dem Menüpunkt 'Formulare' vorgesehenen
Vollmachts- und Weisungsformulare zu verwenden.
Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht während der
Hauptversammlung erteilt werden, schriftlich (Turbon AG, Sekretariat,
Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen), per Telefax (+49 (0) 2324 504 156)
oder per E-Mail (hv@turbon.de) spätestens bis zum 19. Juni 2012, 18:00
Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Später eingehende Vollmachten und Weisungen können nicht
berücksichtigt werden.
Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und Übersendung des
Nachweises des Anteilsbesitzes in der unter 'Teilnahmeberechtigung'
beschriebenen Form ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch
den Stimmrechtsvertreter.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
IV. Weitere Rechte der Aktionäre
1. Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (dies
entspricht 159.433 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung, also spätestens am 21. Mai 2012 bis 24:00
Uhr zugehen.
Ergänzungsverlangen können nur berücksichtigt werden, wenn die
Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
dem Tag der Hauptversammlung (dies ist der 21. März 2012) hinsichtlich
des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.
Etwaige Ergänzungsvorschläge bitten wir an folgende Adresse zu
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 07, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)
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