
Der jährliche Schaden durch illegale Downloads könne kaum gesichert berechnet werden, sagte Dr. Holger Enßlin von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Man wisse zum Beispiel nicht, ob der jeweilige Nutzer das Produkt auch gegen Geld heruntergeladen hätte. "Es geht um mehr als 20 Mrd. Euro jährlich allein in Deutschland", schätzte er schließlich. Da sei es gut, wenn Gerichtsverfahren wie der ebenfalls heute in Leipzig eröffnete Prozess gegen den Kino.to-Gründer zeigten, dass bestimmte Dinge tatsächlich illegal seien und dass man auch erwischt werde. Und endlich werde in der Diskussion auch die Urheberseite wahrgenommen, die das Recht habe, für kreative Inhalte entlohnt zu werden.
Ein Umdenken auf der Nutzerseite sieht auch Dr. Michael Müller von ProSiebenSat.1. Dennoch müsse bereits bei der Medienkompetenzerziehung deutlich werden, dass kreative Güter einen Wert haben. Seinem Unternehmen, das die Onlinevideothek Maxdome betreibt, sei der Schutz von Urheberrechten besonders wichtig, weil es sonst kein Geld verdienen könne. "Ein Obsthändler kann auch keine Äpfel verkaufen, wenn am Stand nebenan die Äpfel verschenkt werden", sagte Müller.
Dem Argument, dass Filme und Serien auch deshalb illegal geladen werden, weil es sie gegen Geld nicht gibt, konnte Dr. Viola Bensinger, deren Kanzlei Olswang unter anderem Produzenten vertritt, nichts abgewinnen. "Man kann ja auch nicht sagen: Du willst dein Auto nicht verkaufen - dann nehme ich es mir halt so", sagte sie. Zudem werde schon der Aufbau einer Infrastruktur zur Verwertung intellektueller Leistungen durch illegale Downloads gefährdet.
In der Diskussion über eine "Kulturflatrate", also einer Abgabe, die zum Beispiel durch den Internetprovider eingenommen wird, sagte die Berliner Medienanwältin, Antje Karin Pieper, es seien Modelle auf dem Markt. Die Humboldt Universität zum Beispiel habe dazu geforscht, wie eine Verteilungsgerechtigkeit bis hin zum Künstler möglich wäre. Obwohl auch sie sich für eine Anpassung des Urheberrechts aussprach, betonte sie das grundsätzlich unveränderte Wertegefühl der Gesellschaft. "Auch das geistige Eigentum und die Persönlichkeitsrechte sind in Europa grundrechtlich geschützt", sagte Pieper.
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