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DGAP-HV: Allgeier Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Allgeier Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Allgeier Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Allgeier Holding SE 
 
   München 
 
   ISIN DE0005086300 
   WKN 508 630 
 
 
   Einladung zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der 
   Allgeier Holding SE, München, ein. 
 
   Sie findet statt am 
 
   Freitag, den 15. Juni 2012, 
   um 11:00 Uhr, 
   in München 
   The Westin Grand München Arabellapark 
   Tagungsraum Atlanta 
   Arabellastraße 6 
   81925 München. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Allgeier Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, 
           der Lageberichte für die Allgeier Holding AG und für den 
           Konzern einschließlich der Angaben und Erläuterungen des 
           Vorstands gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der 
           Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
           in seiner Sitzung vom 17. April 2012 bereits gebilligt. 
           Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist daher keine 
           Beschlussfassung hierüber vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Allgeier Holding AG per 31. Dezember 2011 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von 
           EUR 41.419.801,12 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre 
           ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der insgesamt direkt und 
           indirekt von der Gesellschaft gehaltenen Stück 686.954 eigenen 
           Aktien ergibt sich bei verbleibenden Stück 8.384.546 
           dividendenberechtigten Aktien eine Gesamtausschüttung von EUR 
           4.192.273,00. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           37.227.528,12 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Soweit am Tag der Hauptversammlung weitere 
           nichtdividendenberechtigte Aktien bestehen, wird der 
           Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden, dass der auf 
           diese Aktien rechnerisch entfallende Dividendenbetrag auf neue 
           Rechnung vorgetragen wird - unter Beibehaltung einer Dividende 
           von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung 
           (Firma) 
 
 
           Änderung der Firma in Allgeier SE 
 
 
           Die Firma der Gesellschaft lautet heute nach Umwandlung in die 
           Rechtsform der SE 'Allgeier Holding SE'. Die Allgeier Gruppe 
           tritt aufgrund der zunehmend starken Zusammenarbeit der 
           Gruppengesellschaften und der voranschreitenden Integration 
           der Gruppe deutlich sichtbarer einheitlich unter der Marke 
           Allgeier im Markt auf. Dem soll auch in der Namensgebung der 
           Muttergesellschaft durch Streichung des Wortes 'Holding' aus 
           dem Firmennamen Rechnung getragen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Ziffer 1.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '1.1 Die Gesellschaft führt die Firma 'Allgeier SE'.' 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft sowie 
           des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOHR + COMPANY GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als 
           Abschlussprüfer der Allgeier Holding SE sowie des Konzerns für 
           das Geschäftsjahr 2012 sowie als Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte zu wählen. 
 
 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
   Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes mindestens sechs Tage 
   vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 8. Juni 2012 (24:00 
   Uhr), in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
   bei der Gesellschaft bei der nachfolgend bezeichneten für die 
   Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle angemeldet haben: 
 
   Allgeier Holding SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 89 309037 4675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor dem Tag der Versammlung, dies ist der 25. Mai 2012 (00:00 Uhr), 
   beziehen (Nachweisstichtag oder Record Date). Er ist durch Bestätigung 
   des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in 
   deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu 
   erbringen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der Aktien der Allgeier Holding SE beträgt zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.071.500 Stück. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 9.071.500. Von diesen 9.071.500 Stimmrechten ruhen 
   derzeit insgesamt 686.954 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71 b 
   Aktiengesetz1, nachfolgend 'AktG'). 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft 
   gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer 
   Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte vertreten 
   lassen. 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht an eine Person, die nicht 
   Kreditinstitut, Aktionärsvereinigung oder eine im Sinne von § 135 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution ist, bedarf der Textform (§ 
   126b BGB). In diesem Falle bedürfen auch der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und ein eventueller 
   Widerruf der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung einer solchen 
   Vollmacht können die Aktionäre auch das Formular, welches ihnen nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird, verwenden. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen können eigene Anforderungen an die Erteilung der 
   Vollmacht bestehen, da diese die Vollmacht gemäß § 135 AktG 
   nachprüfbar festhalten müssen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich 
   bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder 
   Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht gegenüber der 
   Gesellschaft steht folgende Adresse zur Verfügung: 
 
   Allgeier Holding SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 89 30903 74675 
   E-Mail: hv@allgeier-holding.de 
 
   Darüber hinaus kann der Nachweis der Vollmacht insbesondere auch am 
   Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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