DJ DGAP-HV: Allgeier Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Allgeier Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Allgeier Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.06.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2012 / 15:07
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Allgeier Holding SE
München
ISIN DE0005086300
WKN 508 630
Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der
Allgeier Holding SE, München, ein.
Sie findet statt am
Freitag, den 15. Juni 2012,
um 11:00 Uhr,
in München
The Westin Grand München Arabellapark
Tagungsraum Atlanta
Arabellastraße 6
81925 München.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Allgeier Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses,
der Lageberichte für die Allgeier Holding AG und für den
Konzern einschließlich der Angaben und Erläuterungen des
Vorstands gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der
Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
in seiner Sitzung vom 17. April 2012 bereits gebilligt.
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist daher keine
Beschlussfassung hierüber vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Allgeier Holding AG per 31. Dezember 2011 wie folgt zu
verwenden:
Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von
EUR 41.419.801,12 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre
ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der insgesamt direkt und
indirekt von der Gesellschaft gehaltenen Stück 686.954 eigenen
Aktien ergibt sich bei verbleibenden Stück 8.384.546
dividendenberechtigten Aktien eine Gesamtausschüttung von EUR
4.192.273,00. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR
37.227.528,12 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Soweit am Tag der Hauptversammlung weitere
nichtdividendenberechtigte Aktien bestehen, wird der
Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden, dass der auf
diese Aktien rechnerisch entfallende Dividendenbetrag auf neue
Rechnung vorgetragen wird - unter Beibehaltung einer Dividende
von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung
(Firma)
Änderung der Firma in Allgeier SE
Die Firma der Gesellschaft lautet heute nach Umwandlung in die
Rechtsform der SE 'Allgeier Holding SE'. Die Allgeier Gruppe
tritt aufgrund der zunehmend starken Zusammenarbeit der
Gruppengesellschaften und der voranschreitenden Integration
der Gruppe deutlich sichtbarer einheitlich unter der Marke
Allgeier im Markt auf. Dem soll auch in der Namensgebung der
Muttergesellschaft durch Streichung des Wortes 'Holding' aus
dem Firmennamen Rechnung getragen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Ziffer 1.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'1.1 Die Gesellschaft führt die Firma 'Allgeier SE'.'
6. Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft sowie
des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOHR + COMPANY GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als
Abschlussprüfer der Allgeier Holding SE sowie des Konzerns für
das Geschäftsjahr 2012 sowie als Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte zu wählen.
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes mindestens sechs Tage
vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 8. Juni 2012 (24:00
Uhr), in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB)
bei der Gesellschaft bei der nachfolgend bezeichneten für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle angemeldet haben:
Allgeier Holding SE
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 309037 4675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor dem Tag der Versammlung, dies ist der 25. Mai 2012 (00:00 Uhr),
beziehen (Nachweisstichtag oder Record Date). Er ist durch Bestätigung
des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu
erbringen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien der Allgeier Holding SE beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.071.500 Stück. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 9.071.500. Von diesen 9.071.500 Stimmrechten ruhen
derzeit insgesamt 686.954 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71 b
Aktiengesetz1, nachfolgend 'AktG').
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft
gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des
Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung.
Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer
Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte vertreten
lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht an eine Person, die nicht
Kreditinstitut, Aktionärsvereinigung oder eine im Sinne von § 135 AktG
gleichgestellte Person oder Institution ist, bedarf der Textform (§
126b BGB). In diesem Falle bedürfen auch der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und ein eventueller
Widerruf der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung einer solchen
Vollmacht können die Aktionäre auch das Formular, welches ihnen nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird, verwenden.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen können eigene Anforderungen an die Erteilung der
Vollmacht bestehen, da diese die Vollmacht gemäß § 135 AktG
nachprüfbar festhalten müssen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich
bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen.
Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht gegenüber der
Gesellschaft steht folgende Adresse zur Verfügung:
Allgeier Holding SE
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: hv@allgeier-holding.de
Darüber hinaus kann der Nachweis der Vollmacht insbesondere auch am
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 08, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)
Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen
durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die
Abstimmung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
ist nur möglich, soweit diesen neben einer Vollmacht in Textform (§
126b BGB) auch Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten in
Textform erteilt wurden. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine
oder unklare bzw. missverständliche Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthalten diese sich insoweit der
Stimme. Für die Stimmrechtsvertretung und Weisungserteilung kann das
auf die ordnungsgemäße Anmeldung zugesandte Vollmachts- und
Weisungsformular verwendet werden. Bitte senden Sie Vollmachten mit
Weisungen an folgende Adresse:
Allgeier Holding SE
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: hv@allgeier-holding.de
Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 13.
Juni 2012 (24:00 Uhr) bei der oben genannten Adresse eingehen oder den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der
Hauptversammlung übergeben werden. Wir bitten ferner zu beachten, dass
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der
Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im
Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung entnehmen Sie bitte den
Hinweisen zu o.g. Formular.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 des AktG
Ergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG):
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 15. Mai 2012 (24:00 Uhr) zugehen.
Bitte richten Sie ein etwaiges Verlangen an folgende Adresse:
Allgeier Holding SE
z. Hd. Frau Rosamunde Tröndle
Wehrlestraße 12
81679 München
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.allgeier-holding.de über den Link 'Investoren',
Rubrik 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG:
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein; zugänglich zu machende
Wahlvorschläge nicht. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
Allgeier Holding SE
z. Hd. Frau Rosamunde Tröndle
Wehrlestraße 12
81679 München
Telefax: +49 89 99842111
E-Mail: hv@allgeier-holding.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt. Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich
zu machenden, bis spätestens zum Ablauf des 31. Mai 2012 (24:00 Uhr)
unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründung unverzüglich nach ihrem
Eingang auf der Website der Gesellschaft unter www.allgeier-holding.de
über den Link 'Investoren', Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlichen.
Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Wahlvorschläge müssen nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag
nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person und, im Fall des Vorschlags von
Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält (§ 127 Satz 3 i.V.m. §
124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 des AktG).
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG:
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung sowie die in § 124a AktG genannten weiteren
Informationen und Unterlagen stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.allgeier-holding.de über den Link 'Investoren',
Rubrik 'Hauptversammlung' zum Download bereit.
München, im Mai 2012
Allgeier Holding SE
Der Vorstand
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08.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allgeier Holding SE
Wehrlestraße 12
81679 München
Deutschland
Telefon: +49 89 998421-0
Fax: +49 89 998421-11
E-Mail: info@allgeier-holding.de
Internet: http://www.allgeier-holding.de
ISIN: DE0005086300
WKN: 508630
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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168676 08.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 08, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)
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