DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2012 in Parkhotel
Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2012 / 15:11
=--------------------------------------------------------------------
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Industrielle Befestigungssysteme
Ahrensburg
ISIN: DE0005198907/WKN: 519 890
Zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2012
laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie findet am
Donnerstag, den 19. Juli 2012, 10.30 Uhr
im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Straße 10 a,
22926 Ahrensburg, statt.
Tagesordnung
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2011 nebst Lagebericht des Vorstands, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches und der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Bogenstraße 43-45, 22926 Ahrensburg, während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den
Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt.
Ferner können sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen nach
§ 124a AktG und dieser Einberufung auch im Internet unter
www.Behrens.AG eingesehen werden. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
sind auch während der Hauptversammlung einsehbar.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung
vorgesehen, da Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss
bereits festgestellt haben.
2) Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.837.488,77 wie
folgt zu verwenden:
* Einen Teilbetrag von EUR 140.000,00 wird als
Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der
Einberufung sind 2.800.000 Aktien für das Geschäftsjahr 2011
dividendenberechtigt. Daraus resultiert eine Dividende von
EUR 0,05 pro Aktie; der aus diesem Teilbetrag auf die von
der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue
Rechnung vorgetragen;
* Vortrag des verbleibenden Teilbetrages von EUR
1.697.488,77 auf neue Rechnung.
3) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4) Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5) Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart,
Zweigniederlassung Hamburg, Admiralitätstraße 10, 20459
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
6) Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die Hauptversammlung kann nach § 120 Abs. 4 AktG über die
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen. Mit Beschluss vom 7. Juli 2011 hat die
Hauptversammlung das zu diesem Zeitpunkt bestehende
Vergütungssystem gebilligt. Die Gesellschaft möchte auch in
diesem Jahr den Aktionären die Gelegenheit geben, über die
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
abzustimmen. Das bestehende Vergütungssystem für das Mitglied
des Vorstands der Gesellschaft ist im Anhang zum
Jahresabschluss dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.168.000,00. Es ist eingeteilt in
2.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien.
Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist nach § 19 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung
und Berechtigungsnachweis der Gesellschaft,
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax-Nummer: +49(0)69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 12. Juli 2012,
24:00 Uhr (MESZ) zugegangen ist. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit
der Anmeldung ist deren Zugang. Der Berechtigungsnachweis hat in Form
eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB)
erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine
Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der Berechtigungsnachweis hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen,
also auf den 28. Juni 2012, 00:00 Uhr (MESZ).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur,
wer den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht hat.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer wie zuvor beschrieben den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur
Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung
teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im
Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie
die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen oder können, können ihr Stimmrecht und ihre weiteren
Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein
Kreditinstitut oder durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen
wollen, müssen den Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 08, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
© 2012 Dow Jones News
