DJ DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2012 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2012 in Parkhotel
Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2012 / 15:11
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Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Industrielle Befestigungssysteme
Ahrensburg
ISIN: DE0005198907/WKN: 519 890
Zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2012
laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie findet am
Donnerstag, den 19. Juli 2012, 10.30 Uhr
im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Straße 10 a,
22926 Ahrensburg, statt.
Tagesordnung
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2011 nebst Lagebericht des Vorstands, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches und der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Bogenstraße 43-45, 22926 Ahrensburg, während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den
Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt.
Ferner können sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen nach
§ 124a AktG und dieser Einberufung auch im Internet unter
www.Behrens.AG eingesehen werden. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
sind auch während der Hauptversammlung einsehbar.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung
vorgesehen, da Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss
bereits festgestellt haben.
2) Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.837.488,77 wie
folgt zu verwenden:
* Einen Teilbetrag von EUR 140.000,00 wird als
Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der
Einberufung sind 2.800.000 Aktien für das Geschäftsjahr 2011
dividendenberechtigt. Daraus resultiert eine Dividende von
EUR 0,05 pro Aktie; der aus diesem Teilbetrag auf die von
der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue
Rechnung vorgetragen;
* Vortrag des verbleibenden Teilbetrages von EUR
1.697.488,77 auf neue Rechnung.
3) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4) Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5) Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart,
Zweigniederlassung Hamburg, Admiralitätstraße 10, 20459
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
6) Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die Hauptversammlung kann nach § 120 Abs. 4 AktG über die
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen. Mit Beschluss vom 7. Juli 2011 hat die
Hauptversammlung das zu diesem Zeitpunkt bestehende
Vergütungssystem gebilligt. Die Gesellschaft möchte auch in
diesem Jahr den Aktionären die Gelegenheit geben, über die
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
abzustimmen. Das bestehende Vergütungssystem für das Mitglied
des Vorstands der Gesellschaft ist im Anhang zum
Jahresabschluss dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.168.000,00. Es ist eingeteilt in
2.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien.
Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist nach § 19 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung
und Berechtigungsnachweis der Gesellschaft,
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax-Nummer: +49(0)69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 12. Juli 2012,
24:00 Uhr (MESZ) zugegangen ist. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit
der Anmeldung ist deren Zugang. Der Berechtigungsnachweis hat in Form
eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB)
erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine
Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der Berechtigungsnachweis hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen,
also auf den 28. Juni 2012, 00:00 Uhr (MESZ).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur,
wer den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht hat.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer wie zuvor beschrieben den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur
Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung
teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im
Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie
die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen oder können, können ihr Stimmrecht und ihre weiteren
Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein
Kreditinstitut oder durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen
wollen, müssen den Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und
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May 08, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
formgerecht anmelden oder die fristgerechte und formgerechte Anmeldung
vom Bevollmächtigten vornehmen lassen. Vollmachten können durch
Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG
genannte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft
der Textform (§ 126b BGB). Für die Übermittlung der Vollmacht, des
Widerrufs bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft besteht neben der für die Anmeldung genannten Adresse die
Möglichkeit der Übersendung per Fax und per E-Mail:
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Bogenstraße 43-45
22926 Ahrensburg
Telefax-Nummer: 04102 / 78-109
Investor.Relations@BeA-Group.com
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer sonst in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG
genannten Person gilt § 135 AktG. Dabei sind Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular
übermittelt, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen
zugesandt. Es ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft
www.Behrens.AG im Bereich Hauptversammlung zugänglich. Die Aktionäre
werden gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der
Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Die Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären
an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und ihr Stimmrecht von diesen
in der Hauptversammlung weisungsgemäß ausüben zu lassen. Diejenigen
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst
früh bei der Depotbank eingehen. Vollmachten und Weisungen zur
Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten müssen vollständig
ausgefüllt übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und
Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Wir bitten, die vollständig ausgefüllten Vollmachts- und
Weisungsvordrucke bis spätestens 18. Juli 2012, 24.00 Uhr (MESZ)
(Eingangsdatum) per Post oder per Fax an die Fax-Nummer: +49(0)4102
78-109 oder per E-Mail an die Investor.Relations@BeA-Group.com an die
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft, Bogenstraße 43-45, 22926
Ahrensburg, zurückzusenden. Vollmachten und Weisungen, die nach dem
18. Juli 2012, 24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können
leider aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Enthält die Stimmrechtsvollmacht an den Stimmrechtsvertreter keine
Weisungen, so ist diese ungültig. Wurden den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft Weisungen, aber keine Vollmacht erteilt, kann eine
Vertretung in der Hauptversammlung durch diese ebenfalls nicht
stattfinden. Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft erscheint lediglich deren Name im Teilnehmerverzeichnis
und nicht derjenige des bevollmächtigten Aktionärs.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht an der Abstimmung über
Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, in der Hauptversammlung
gestellte Gegenanträge oder sonstige im Vorfeld der Hauptversammlung
nicht mitgeteilte Anträge teilnehmen können. Wortmeldungs- oder
Fragewünsche und Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen,
können die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen.
Erscheint ein Aktionär nach Bevollmächtigung eines
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auf der Hauptversammlung, so
gilt dies nicht als Widerruf der vorgenannten Vollmachtserteilung an
den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Die Aktionäre haben den
Widerruf der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter in Textform zu
erklären und der Gesellschaft in Textform nachzuweisen. Die
Gesellschaft hält dafür Widerrufsformulare bereit.
Informationen zur Hauptversammlung erhalten Sie auch unter der
Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich
Hauptversammlung.
Rechte der Aktionäre
(Angaben nach §§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
Erweiterung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Joh. Friedrich Behrens
Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 18. Juni 2012, 24:00
Uhr (MESZ) zugehen. Nach § 122 Abs. 2, 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2
AktG haben die betreffenden Aktionäre nachzuweisen, dass sie
mindestens seit dem 19. April 2012 0.00 Uhr (MESZ) Inhaber der Aktien
sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an:
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Bogenstraße 43-45
22926 Ahrensburg
Bekanntzumachende Erweiterungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich
Hauptversammlung veröffentlicht.
Gegenanträge und weitere Anträge
Darüber hinaus kann jeder Aktionär der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Aufsichtsrat und Vorstand zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Zugänglich zu
machende Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden, aber die
Angaben nach § 127 AktG enthalten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Bogenstraße 43-45
22926 Ahrensburg
Telefax-Nummer: 04102 / 78-109
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, zugänglich zu machende Begründung sowie einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse der
Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich Hauptversammlung
veröffentlichen. Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge
berücksichtigt, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
d.h. spätestens bis 04. Juli 2012, 24.00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft
unter der obigen Adresse zugehen.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
Wegen weitergehender Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
verweisen wir auf das entsprechende Dokument, das unter der
Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich
Hauptversammlung für die Aktionäre bereit gehalten wird.
Ahrensburg, im Mai 2012
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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08.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
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168672 08.05.2012
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