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DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens -2-

DJ DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2012 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2012 in Parkhotel 
Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Industrielle Befestigungssysteme 
 
   Ahrensburg 
 
 
   ISIN: DE0005198907/WKN: 519 890 
 
   Zur 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie findet am 
 
   Donnerstag, den 19. Juli 2012, 10.30 Uhr 
 
   im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Straße 10 a, 
   22926 Ahrensburg, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1)    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 
           2011 nebst Lagebericht des Vorstands, des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches und der Erklärung zur Unternehmensführung 
           gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
           Bogenstraße 43-45, 22926 Ahrensburg, während der 
           Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den 
           Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt. 
 
 
           Ferner können sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen nach 
           § 124a AktG und dieser Einberufung auch im Internet unter 
           www.Behrens.AG eingesehen werden. Sämtliche der 
           Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen 
           sind auch während der Hauptversammlung einsehbar. 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss 
           bereits festgestellt haben. 
 
 
     2)    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.837.488,77 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       *     Einen Teilbetrag von EUR 140.000,00 wird als 
             Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der 
             Einberufung sind 2.800.000 Aktien für das Geschäftsjahr 2011 
             dividendenberechtigt. Daraus resultiert eine Dividende von 
             EUR 0,05 pro Aktie; der aus diesem Teilbetrag auf die von 
             der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
             gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue 
             Rechnung vorgetragen; 
 
 
       *     Vortrag des verbleibenden Teilbetrages von EUR 
             1.697.488,77 auf neue Rechnung. 
 
 
 
     3)    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4)    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5)    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Hamburg, Admiralitätstraße 10, 20459 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6)    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung kann nach § 120 Abs. 4 AktG über die 
           Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
           beschließen. Mit Beschluss vom 7. Juli 2011 hat die 
           Hauptversammlung das zu diesem Zeitpunkt bestehende 
           Vergütungssystem gebilligt. Die Gesellschaft möchte auch in 
           diesem Jahr den Aktionären die Gelegenheit geben, über die 
           Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
           abzustimmen. Das bestehende Vergütungssystem für das Mitglied 
           des Vorstands der Gesellschaft ist im Anhang zum 
           Jahresabschluss dargestellt. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.168.000,00. Es ist eingeteilt in 
   2.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine 
   eigenen Aktien. 
 
   Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist nach § 19 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung 
   und Berechtigungsnachweis der Gesellschaft, 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Fax-Nummer: +49(0)69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 12. Juli 2012, 
   24:00 Uhr (MESZ) zugegangen ist. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit 
   der Anmeldung ist deren Zugang. Der Berechtigungsnachweis hat in Form 
   eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine 
   Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der Berechtigungsnachweis hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, 
   also auf den 28. Juni 2012, 00:00 Uhr (MESZ). 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, 
   wer den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht hat. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer wie zuvor beschrieben den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur 
   Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im 
   Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
   Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen oder können, können ihr Stimmrecht und ihre weiteren 
   Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein 
   Kreditinstitut oder durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen 
   wollen, müssen den Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

formgerecht anmelden oder die fristgerechte und formgerechte Anmeldung 
   vom Bevollmächtigten vornehmen lassen. Vollmachten können durch 
   Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der 
   Gesellschaft erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
   genannte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft 
   der Textform (§ 126b BGB). Für die Übermittlung der Vollmacht, des 
   Widerrufs bzw. des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft besteht neben der für die Anmeldung genannten Adresse die 
   Möglichkeit der Übersendung per Fax und per E-Mail: 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Bogenstraße 43-45 
   22926 Ahrensburg 
   Telefax-Nummer: 04102 / 78-109 
   Investor.Relations@BeA-Group.com 
 
   Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer sonst in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
   genannten Person gilt § 135 AktG. Dabei sind Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular 
   übermittelt, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das 
   Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
   zugesandt. Es ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft 
   www.Behrens.AG im Bereich Hauptversammlung zugänglich. Die Aktionäre 
   werden gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
   Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
   Die Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären 
   an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und ihr Stimmrecht von diesen 
   in der Hauptversammlung weisungsgemäß ausüben zu lassen. Diejenigen 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt 
   der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
   früh bei der Depotbank eingehen. Vollmachten und Weisungen zur 
   Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten müssen vollständig 
   ausgefüllt übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und 
   Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
   Wir bitten, die vollständig ausgefüllten Vollmachts- und 
   Weisungsvordrucke bis spätestens 18. Juli 2012, 24.00 Uhr (MESZ) 
   (Eingangsdatum) per Post oder per Fax an die Fax-Nummer: +49(0)4102 
   78-109 oder per E-Mail an die Investor.Relations@BeA-Group.com an die 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft, Bogenstraße 43-45, 22926 
   Ahrensburg, zurückzusenden. Vollmachten und Weisungen, die nach dem 
   18. Juli 2012, 24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können 
   leider aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. 
   Enthält die Stimmrechtsvollmacht an den Stimmrechtsvertreter keine 
   Weisungen, so ist diese ungültig. Wurden den Stimmrechtsvertretern der 
   Gesellschaft Weisungen, aber keine Vollmacht erteilt, kann eine 
   Vertretung in der Hauptversammlung durch diese ebenfalls nicht 
   stattfinden. Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft erscheint lediglich deren Name im Teilnehmerverzeichnis 
   und nicht derjenige des bevollmächtigten Aktionärs. 
 
   Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht an der Abstimmung über 
   Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, in der Hauptversammlung 
   gestellte Gegenanträge oder sonstige im Vorfeld der Hauptversammlung 
   nicht mitgeteilte Anträge teilnehmen können. Wortmeldungs- oder 
   Fragewünsche und Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen, 
   können die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen. 
 
   Erscheint ein Aktionär nach Bevollmächtigung eines 
   Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auf der Hauptversammlung, so 
   gilt dies nicht als Widerruf der vorgenannten Vollmachtserteilung an 
   den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Die Aktionäre haben den 
   Widerruf der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter in Textform zu 
   erklären und der Gesellschaft in Textform nachzuweisen. Die 
   Gesellschaft hält dafür Widerrufsformulare bereit. 
 
   Informationen zur Hauptversammlung erhalten Sie auch unter der 
   Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich 
   Hauptversammlung. 
 
   Rechte der Aktionäre 
   (Angaben nach §§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Erweiterung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Joh. Friedrich Behrens 
   Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 18. Juni 2012, 24:00 
   Uhr (MESZ) zugehen. Nach § 122 Abs. 2, 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 
   AktG haben die betreffenden Aktionäre nachzuweisen, dass sie 
   mindestens seit dem 19. April 2012 0.00 Uhr (MESZ) Inhaber der Aktien 
   sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an: 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Der Vorstand 
   Bogenstraße 43-45 
   22926 Ahrensburg 
 
   Bekanntzumachende Erweiterungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich 
   Hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und weitere Anträge 
 
   Darüber hinaus kann jeder Aktionär der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Aufsichtsrat und Vorstand zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Zugänglich zu 
   machende Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden, aber die 
   Angaben nach § 127 AktG enthalten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Bogenstraße 43-45 
   22926 Ahrensburg 
   Telefax-Nummer: 04102 / 78-109 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, zugänglich zu machende Begründung sowie einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse der 
   Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich Hauptversammlung 
   veröffentlichen. Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   berücksichtigt, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, 
   d.h. spätestens bis 04. Juli 2012, 24.00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft 
   unter der obigen Adresse zugehen. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. 
 
   Wegen weitergehender Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   verweisen wir auf das entsprechende Dokument, das unter der 
   Internetadresse der Gesellschaft www.Behrens.AG im Bereich 
   Hauptversammlung für die Aktionäre bereit gehalten wird. 
 
   Ahrensburg, im Mai 2012 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
08.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
                Bogenstrasse 43 
                22926 Ahrensburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 4102 780 
Fax:            +49 4102 78109 
E-Mail:         Investor.Relations@bea-group.com 
Internet:       http://www.behrens.ag 
ISIN:           DE0005198907 
WKN:            519890 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
168672 08.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.