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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2012 / 15:31 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Splendid Medien Aktiengesellschaft 
 
   Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 - 
   - ISIN: DE 0007279507 - 
 
 
   Einladung 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, dem 19. Juni 2012, 11:00 Uhr, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagungsort ist das KonferenzZentrum, Josef-Lammerting-Allee 17-19, 
   Plenum 2 (EG), 50933 Köln (Parkhaus erreichbar über das Gelände der 
   CTP Conference Services GmbH, Eupener Str. 161, 50933 Köln). 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2011, 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
           Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
           Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der 
           Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2011, der vom Aufsichtsrat 
           gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. 
           Dezember 2011, der Bericht des Aufsichtsrats und der 
           erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
           sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
           zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im 
           Internet unter www.splendidmedien.com/-> Investor Services/-> 
           Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem 
           Aktionär eine Abschrift dieser Vorlagen erteilt. Die 
           vorgenannten Vorlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt 
           hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 3.795.629,97 Euro wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   * Ausschüttung einer Dividende von 0,10 Euro je             978.999,90 
   dividendenberechtigte Aktie im Nennbetrag von je 1,00             Euro 
   Euro, insgesamt: 
 
   * Vortrag auf neue Rechnung:                              2.816.630,07 
                                                                     Euro 
 
                                                            _____________ 
 
                                                             3.795.629,97 
                                                                     Euro 
 
 
           Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 20. Juni 2012. 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
           Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b 
           Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird 
           der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,10 
           Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 
           Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung der 
           Aufsichtsratsvergütung und Anpassung von § 22 der Satzung 
 
 
           Die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der Splendid Medien 
           AG ist seit 1999 unverändert. Das zwischenzeitlich erfolgte 
           Wachstum der Unternehmensgruppe sowie die Steigerung der 
           Anforderungen an die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern 
           durch Gesetz und Rechtsprechung lassen eine Anpassung der 
           jährlichen Aufsichtsratsvergütung angezeigt erscheinen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a.    § 22 Absatz (1) der Satzung wird geändert und wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz 
             seiner Auslagen eine feste Vergütung. Diese beträgt jährlich 
             12.500,00 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
             Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses 
             Betrages. Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres 
             zu zahlen. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die auf jedes 
             Mitglied des Aufsichtsrates entfallenden 
             Versicherungsprämien für eine 
             Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über eine 
             Versicherungssumme bis zu 10.000.000,00 Euro.' 
 
 
             Im Übrigen bleibt § 22 der Satzung unverändert. 
 
 
       b.    Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 
             2012 bestimmt sich für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zur 
             Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister 
             nach der derzeitigen Satzungsregelung sowie für die Zeit ab 
             der Eintragung dieser Satzungsänderung in das 
             Handelsregister bis zum 31. Dezember 2012 nach der unter 
             lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannten Regelung, 
             wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Beträge 
             jeweils im Verhältnis der Zeit gekürzt werden. Ab dem 
             Geschäftsjahr 2013 bestimmt sich die Aufsichtsratsvergütung 
             allein nach der unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes 
             genannten Satzungsregelung. 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum 
           Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2012 zu bestellen. 
 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, 
   Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme 
   der Aktionäre aus: 
 
     *     Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid Medien 
           AG zum 31. Dezember 2011 
 
 
     *     Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
     *     Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. 
           Dezember 2011 
 
 
     *     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch 
 
 
     *     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme 
   ausgelegt und können zudem im Internet unter www.splendidmedien.com/-> 
   Investor Services/-> Hauptversammlung eingesehen werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im 
   Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 
   1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich eine Stimme. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
   Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Dienstag, 
   12. Juni 2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet und der 
   Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages 
   vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den Dienstag, 29. Mai 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)

DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -2-

2012, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der Nachweis 
   ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte 
   Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in 
   deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist 
   bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
   Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Dienstag, 12. Juni 2012, 
   24:00 Uhr (Zugang), einzureichen. 
 
   Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der 
   Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
        Splendid Medien AG 
        c/o Better Orange IR & HV AG 
        Haidelweg 48 
        81241 München 
        Deutschland 
        Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
        E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die 
   Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 
   Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 29. Mai 2012, 00:00 
   Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und 
   gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
   Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär 
   ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit 
   nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am 
   Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
   jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von 
   Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 
   Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 
   wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
   (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur 
   Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die 
   Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird zusammen mit der 
   Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und 
   Nachweiserbringung erhält, sowie auf Verlangen übersandt und steht 
   auch unter www.splendidmedien.com/-> Investor Services/-> 
   Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht 
   bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung geführt oder der 
   Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden 
   an: 
 
        Splendid Medien AG 
        c/o Better Orange IR & HV AG 
        Haidelweg 48 
        81241 München 
        Deutschland 
        Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
        E-Mail: splendid-medien@better-orange.de 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von 
   Aktionären oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen genügt es, wenn die 
   Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
   wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder eine diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden 
   gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den 
   jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen 
   abzustimmen. 
 
   Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären als Service an, 
   sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter als 
   Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im 
   Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht 
   müssen den Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht an die 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b 
   Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der 
   Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird 
   dem Aktionär zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch unter oben 
   angegebener Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kostenlos 
   angefordert werden und steht im Internet unter 
   www.splendidmedien.com/-> Investor Services/-> Hauptversammlung zum 
   Download zur Verfügung. 
 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und 
   Weisungen sowie Änderungen von Weisungen müssen im Fall der 
   Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum 18. Juni 2012, 24:00 Uhr, bei 
   der Gesellschaft bei oben genannter Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
   Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre und 
   deren Bevollmächtigte besteht die Möglichkeit, einem von der 
   Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter (z.B. bei Verlassen der 
   Hauptversammlung) Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts zu erteilen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären 
   auch unter www.splendidmedien.com/-> Investor Services/-> 
   Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 
   131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
     a)    Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 
           Absatz 2 Aktiengesetz 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
           (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 
           Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 
           Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
           Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen 
           sind -, mithin bis spätestens zum 19. Mai 2012, 24:00 Uhr, 
           zugehen. 
 
 
           Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich (§ 126 Abs. 1 
           Bürgerliches Gesetzbuch) an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 
             Splendid Medien AG 
             Vorstand 
             Alsdorfer Straße 3 
             50933 Köln 
 
 
 
           Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. 
           V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie 
           seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl 
           an Aktien sind. 
 
 
     b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand 
           und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
           stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur 
           Wahl von Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 Aktiengesetz). 
           Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei 
           Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge 
           (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich per 
           Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse, 
           Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
 
          Splendid Medien AG 
          Frau Karin Opgenoorth 
          Alsdorfer Straße 3 
          50933 Köln 
          Telefax: +49 (0)221 954 232 613 
          E-Mail: hv2012@splendid-medien.com 
 
 
           Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge 
           werden nicht berücksichtigt. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
           Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse bis 
           spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei 
           der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
           mitzurechnen sind -, also bis zum 04. Juni 2012, 24:00 Uhr, 
           zugehen, werden - sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 Abs. 
           2 Aktiengesetz erfüllt sind - unverzüglich über die 
           Internetseite www.splendidmedien.com/-> Investor Services/-> 
           Hauptversammlung zugänglich gemacht (§§ 126 Absatz 1 Satz 3, 
           127 Satz 1 Aktiengesetz). Etwaige Stellungnahmen der 
           Verwaltung werden nach dem 04. Juni 2011 ebenfalls auf der 
           genannten Internetseite veröffentlicht. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn 
           sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das 
           Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
           Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte 
           Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 
     c)    Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
           Aktiengesetz 
 
 
           Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
           Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
           Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit 
           dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
           Tagesordnung erforderlich ist. 
 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen gemäß § 124a 
   Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 
   122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie 
   weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.splendidmedien.com/-> 
   Investor Services/-> Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Köln, im Mai 2012 
 
   Splendid Medien AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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08.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Splendid Medien AG 
                Alsdorfer Str. 3 
                50933 Köln 
                Deutschland 
Telefon:        +49 221 9542320 
Fax:            +49 221 95 42 328 
E-Mail:         info@splendid-medien.com 
Internet:       http://www.splendidmedien.com 
ISIN:           DE0007279507 
WKN:            727950 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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168673 08.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.