DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2012 / 15:31
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Splendid Medien Aktiengesellschaft
Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln
- Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 -
- ISIN: DE 0007279507 -
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, dem 19. Juni 2012, 11:00 Uhr,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagungsort ist das KonferenzZentrum, Josef-Lammerting-Allee 17-19,
Plenum 2 (EG), 50933 Köln (Parkhaus erreichbar über das Gelände der
CTP Conference Services GmbH, Eupener Str. 161, 50933 Köln).
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2011,
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der
Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2011, der vom Aufsichtsrat
gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31.
Dezember 2011, der Bericht des Aufsichtsrats und der
erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Handelsgesetzbuch
sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im
Internet unter www.splendidmedien.com/-> Investor Services/->
Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem
Aktionär eine Abschrift dieser Vorlagen erteilt. Die
vorgenannten Vorlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt
hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 3.795.629,97 Euro wie folgt
zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von 0,10 Euro je 978.999,90
dividendenberechtigte Aktie im Nennbetrag von je 1,00 Euro
Euro, insgesamt:
* Vortrag auf neue Rechnung: 2.816.630,07
Euro
_____________
3.795.629,97
Euro
Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 20. Juni 2012.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird
der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,10
Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00
Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Änderung der
Aufsichtsratsvergütung und Anpassung von § 22 der Satzung
Die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der Splendid Medien
AG ist seit 1999 unverändert. Das zwischenzeitlich erfolgte
Wachstum der Unternehmensgruppe sowie die Steigerung der
Anforderungen an die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
durch Gesetz und Rechtsprechung lassen eine Anpassung der
jährlichen Aufsichtsratsvergütung angezeigt erscheinen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a. § 22 Absatz (1) der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz
seiner Auslagen eine feste Vergütung. Diese beträgt jährlich
12.500,00 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses
Betrages. Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres
zu zahlen. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die auf jedes
Mitglied des Aufsichtsrates entfallenden
Versicherungsprämien für eine
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über eine
Versicherungssumme bis zu 10.000.000,00 Euro.'
Im Übrigen bleibt § 22 der Satzung unverändert.
b. Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr
2012 bestimmt sich für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zur
Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister
nach der derzeitigen Satzungsregelung sowie für die Zeit ab
der Eintragung dieser Satzungsänderung in das
Handelsregister bis zum 31. Dezember 2012 nach der unter
lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannten Regelung,
wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Beträge
jeweils im Verhältnis der Zeit gekürzt werden. Ab dem
Geschäftsjahr 2013 bestimmt sich die Aufsichtsratsvergütung
allein nach der unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes
genannten Satzungsregelung.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2012 zu bestellen.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid Medien AG,
Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme
der Aktionäre aus:
* Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid Medien
AG zum 31. Dezember 2011
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns
* Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31.
Dezember 2011
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4
Handelsgesetzbuch
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme
ausgelegt und können zudem im Internet unter www.splendidmedien.com/->
Investor Services/-> Hauptversammlung eingesehen werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im
Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je
1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung
grundsätzlich eine Stimme.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Dienstag,
12. Juni 2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet und der
Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages
vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den Dienstag, 29. Mai
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May 08, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)
DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -2-
2012, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der Nachweis
ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in
deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist
bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Dienstag, 12. Juni 2012,
24:00 Uhr (Zugang), einzureichen.
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der
Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:
Splendid Medien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die
Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3
Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 29. Mai 2012, 00:00
Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und
gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär
ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am
Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von
Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10
Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur
Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird zusammen mit der
Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und
Nachweiserbringung erhält, sowie auf Verlangen übersandt und steht
auch unter www.splendidmedien.com/-> Investor Services/->
Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht
bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung geführt oder der
Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden
an:
Splendid Medien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: splendid-medien@better-orange.de
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von
Aktionären oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellten Personen oder Institutionen genügt es, wenn die
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden
gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen
abzustimmen.
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären als Service an,
sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter als
Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im
Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht
müssen den Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b
Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der
Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird
dem Aktionär zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch unter oben
angegebener Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kostenlos
angefordert werden und steht im Internet unter
www.splendidmedien.com/-> Investor Services/-> Hauptversammlung zum
Download zur Verfügung.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und
Weisungen sowie Änderungen von Weisungen müssen im Fall der
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum 18. Juni 2012, 24:00 Uhr, bei
der Gesellschaft bei oben genannter Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse eingegangen sein.
Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre und
deren Bevollmächtigte besteht die Möglichkeit, einem von der
Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter (z.B. bei Verlassen der
Hauptversammlung) Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts zu erteilen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären
auch unter www.splendidmedien.com/-> Investor Services/->
Hauptversammlung zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und §
131 Absatz 1 Aktiengesetz
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
(dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122
Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind -, mithin bis spätestens zum 19. Mai 2012, 24:00 Uhr,
zugehen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich (§ 126 Abs. 1
Bürgerliches Gesetzbuch) an folgende Adresse zu übermitteln:
Splendid Medien AG
Vorstand
Alsdorfer Straße 3
50933 Köln
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.
V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie
seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl
an Aktien sind.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 08, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur
Wahl von Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 Aktiengesetz).
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei
Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge
(nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich per
Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Splendid Medien AG
Frau Karin Opgenoorth
Alsdorfer Straße 3
50933 Köln
Telefax: +49 (0)221 954 232 613
E-Mail: hv2012@splendid-medien.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse bis
spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind -, also bis zum 04. Juni 2012, 24:00 Uhr,
zugehen, werden - sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 Abs.
2 Aktiengesetz erfüllt sind - unverzüglich über die
Internetseite www.splendidmedien.com/-> Investor Services/->
Hauptversammlung zugänglich gemacht (§§ 126 Absatz 1 Satz 3,
127 Satz 1 Aktiengesetz). Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden nach dem 04. Juni 2011 ebenfalls auf der
genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn
sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
c) Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1
Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit
dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen gemäß § 124a
Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§
122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie
weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.splendidmedien.com/->
Investor Services/-> Hauptversammlung zur Verfügung.
Köln, im Mai 2012
Splendid Medien AG
Der Vorstand
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08.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Splendid Medien AG
Alsdorfer Str. 3
50933 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 9542320
Fax: +49 221 95 42 328
E-Mail: info@splendid-medien.com
Internet: http://www.splendidmedien.com
ISIN: DE0007279507
WKN: 727950
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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168673 08.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 08, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)
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