Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 11.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
BTQ 73x. Kommt jetzt Delta?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
76 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: MBB Industries AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MBB Industries AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MBB Industries AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 18.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
09.05.2012 / 15:23 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MBB Industries AG 
 
   Berlin 
 
   Wertpapierkennnummer: A0ETBQ 
   ISIN: DE000A0ETBQ4 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 18. Juni 2012 in Berlin 
 
   Die MBB Industries AG mit Sitz in Berlin lädt hiermit ihre Aktionäre 
   zu der am Montag, den 18. Juni 2012, um 10:00 Uhr in der Industrie- 
   und Handelskammer zu Berlin, Ludwig-Erhard-Haus, Fasanenstraße 85, 
   10623 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des zusammengefassten Lageberichts 
   für die MBB Industries AG und den Konzern sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 26. März 2012 gebilligt; damit 
   ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des 
   Geschäftsjahres 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 16.864.911,42 wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
  a)  Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,44 je    EUR   2.840.551,56 
      Stückaktie mit voller Gewinnanteilberechtigung 
      für das Geschäftsjahr 2011 
 
  b)  Vortrag auf neue Rechnung                       EUR  14.024.359,86 
 
 
   Die Dividende ist am 19. Juni 2012 fällig. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Verhülsdonk & Partner GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   durch die Gesellschaft 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Gesellschaft wird unter Aufhebung des entsprechenden Beschlusses 
   zu TOP 7 der Hauptversammlung vom 30. Juni 2010 ermächtigt, gemäß § 71 
   Abs. 1 Nr. 8 AktG ab dem 1. Juli 2012 bis zum 29. Juni 2017 eigene 
   Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und zwar bis zur Höhe von 10 % 
   des Grundkapitals. Auf diesen Betrag wird der rechnerische Anteil am 
   Grundkapital von Aktien angerechnet, die ab dem 1. Juli 2012 bei der 
   Ausnutzung genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden oder seither von 
   Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder 
   Wandelschuldverschreibungen bezogen werden können, soweit bei deren 
   Begebung das Bezugsrecht der Aktionäre entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 
   4 AktG ausgeschlossen wird. 
 
   Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, bei teilweiser Ausübung 
   auch mehrmals bis zur Erreichung der Höchstgrenze, für einen oder 
   mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie darf nicht zu dem Zweck des 
   Handelns mit eigenen Anteilen ausgeübt werden. 
 
   Der Erwerb hat über die Börse zu erfolgen. Der Kaufpreis für eine 
   Aktie darf den durch die Eröffnungsauktion im Xetra-Handel (oder einem 
   das Xetra-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystems an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse) ermittelten Kurs der Aktie der 
   Gesellschaft an dem Erwerbstag um nicht mehr als 10 % über- oder 
   unterschreiten. 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die 
   aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien, ganz oder 
   teilweise, Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen und/oder 
   Unternehmensbeteiligungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
   Aktionäre auf diese eigenen Aktien anzubieten und/oder die erworbenen 
   Aktien ohne Fassung eines gesonderten Hauptversammlungsbeschlusses 
   ganz oder teilweise einzuziehen. Der Preis, zu dem die Aktien an 
   Dritte abgegeben werden, darf den Durchschnittswert, der durch die 
   Mittagsauktion im Xetra-Handel (oder einem das Xetra-System 
   ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystems an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse) ermittelten Kurse der Aktie der Gesellschaft, an den 
   drei dem Unternehmens- bzw. Beteiligungserwerb vorausgehenden 
   Börsentagen um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. 
 
   Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
   AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung 
 
   Mit der im Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Ermächtigung wird der 
   Vorstand unter Aufhebung des entsprechenden, teilweise ausgenutzten 
   Beschlusses zu TOP 7 der Hauptversammlung vom 30. Juni 2010 erneut bis 
   zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze in die Lage versetzt, eigene 
   Aktien der MBB Industries AG über die Börse bis zu insgesamt 10 % des 
   derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft im Interesse der Aktionäre 
   und der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerbspreis hat sich an dem 
   aktuellen Börsenkurs zu orientieren; hierfür wird eine Grenze von +/- 
   10 % des am Erwerbstag in der Eröffnungsauktion festgestellten Kurses 
   im Xetra-Handel vorgeschlagen. Der Erwerb kann zu jedem gesetzlich 
   zulässigen Zweck erfolgen. Der Erwerb zum Zwecke des Handels mit 
   eigenen Aktien ist jedoch ausgeschlossen. Die auf diesem Wege von der 
   Gesellschaft erworbenen Aktien können zunächst sowohl über die Börse 
   als auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen 
   Angebots wieder veräußert werden. Hierdurch werden alle Aktionäre bei 
   dem Wiederbezug der Aktien gleich behandelt. Unabhängig hiervon 
   besteht auch die Möglichkeit, den Aktionären in entsprechender 
   Anwendung von § 186 Aktiengesetz (AktG) ein Bezugsrecht auf die wieder 
   zu veräußernden Aktien zuzuteilen. Auf den Ermächtigungsbetrag ist im 
   Übrigen der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die bei 
   zukünftiger Ausnutzung genehmigten Kapitals ohne 
   Bezugsrechtseinräumung ausgegeben oder aufgrund von zukünftig 
   begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bezogen werden 
   können oder müssen, soweit die Wandel- oder 
   Optionsschuldverschreibungen ohne Einräumung eines Bezugsrechts der 
   Aktionäre ausgegeben werden. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass 
   die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen 
   im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG insgesamt auf den Höchstbetrag 
   von 10 % des Grundkapitals beschränkt ist. 
 
   Daneben soll die Möglichkeit geschaffen werden, die eigenen Aktien 
   ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Auch hierbei 
   werden alle Aktionäre wirtschaftlich gleich behandelt. 
 
   Schließlich wird durch den Beschluss dem Vorstand die Ermächtigung 
   eingeräumt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien dazu 
   zu verwenden, diese als Gegenleistung im Rahmen von 
   Unternehmensakquisitionen anbieten zu können. Diese von 
   Unternehmensverkäufern zunehmend nachgefragte Form der Gegenleistung 
   ermöglicht es der MBB Industries AG, attraktive und 
   wettbewerbsgerechte Angebote bei dem Erwerb von Unternehmen und 
   Unternehmensbeteiligungen zu machen. Durch den Ermächtigungsbeschluss 
   wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, zu gegebener Zeit flexibel 
   und zeitnah reagieren zu können, was bei einer Befassung der 
   Hauptversammlung mit dem jeweiligen Akquisitionsprojekt nicht 
   erreichbar wäre; gleichfalls muss das Bezugsrecht der Aktionäre 
   ausgeschlossen sein. Vorteile sieht der Vorstand hierbei in der 
   Bereitstellung einer attraktiven Akquisitionsfinanzierung, um die 
   Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig positiv 
   beeinflussen zu können. Den Interessen der Aktionäre wird durch die 
   Festsetzung einer Preisspanne von +/- 5 % des durchschnittlichen 
   Börsenkurses der drei vorangegangenen Handelstage Rechnung getragen. 
 
   Der Gesellschaft steht neben der Akquisitionsfinanzierung mittels 
   eigener Aktien auch noch das genehmigte Kapital zur Verfügung. Die 
   Entscheidung über die jeweilige Art der Aktienbeschaffung wird der 
   Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats anhand der Interessen der 
   Aktionäre und der Gesellschaft jeweils im Einzelfall treffen. 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   1. Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   auf der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) vor 
   der Versammlung unter der nachstehenden Adresse 
 
 
 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2012 09:24 ET (13:24 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.