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DGAP-HV: Advanced Inflight Alliance AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Advanced Inflight Alliance AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Advanced Inflight Alliance AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
09.05.2012 / 15:27 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Advanced Inflight Alliance AG 
 
   München 
 
   - WKN 126218 - 
 
   - ISIN DE0001262186 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   Freitag, den 15. Juni 2012, um 09.00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum München, Hanns Seidel Stiftung, in 80636 München, 
   Lazarettstraße 33, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Advanced Inflight Alliance AG, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts des 
           Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
           Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des 
           Lageberichts, zur Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
           Vorstand der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns, bei einem Mutterunternehmen auch den 
           Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und - bei 
           börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs (HGB) und den Bericht des Aufsichtsrats 
           zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 10.974.211,26 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von EUR 2.002.570,92 zur 
             Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je 
             dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Teilbetrag von EUR 8.971.640,34 
             sowie den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf 
             eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue 
             Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in 2011 
           amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in 2011 
           amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung 
           München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die etwaige 
           prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
           Juni 2012 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Ingo Krocke sowie Arne 
           Christes haben ihre Aufsichtsratsmandate mit 
           Niederlegungsschreiben jeweils vom 10. August 2011 mit 
           sofortiger Wirkung niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands der 
           Gesellschaft wurden durch das zuständige Registergericht 
           München mit Beschlussfassung vom 01. September 2011 die Herren 
           Edward L. Shapiro sowie Jean-Yves Leblanc zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats bestellt. Die Herren Edward L. Shapiro und 
           Jean-Yves Leblanc sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, 
           bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl 
           durch die Hauptversammlung behoben ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Satz 1, 
           96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 
           9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die durch die 
           Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Herrn Edward L. Shapiro, Portfolio Manager bei 
             PAR Capital Management Inc., wohnhaft in Needham, 
             Massachusetts, USA, und 
 
 
       b)    Herrn Jean-Yves Leblanc, professioneller 
             Aufsichtsrat, wohnhaft in Montreal, Kanada, 
 
 
 
           im Wege der Einzelwahl für die restliche Dauer der Amtszeit 
           der ausgeschiedenen Mitglieder, somit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 beschließt, zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Herr Edward L. Shapiro ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
       -     Legend Films Inc., San Diego, USA, Mitglied des 
             Board of Directors; 
 
 
       -     LodgeNet Interactive Corporation, Sioux Falls, 
             USA, Mitglied des Board of Directors; 
 
 
       -     Row 44, Inc., Westlake Village, USA, Mitglied des 
             Board of Directors; 
 
 
       -     Lumexis Corp., Irvine, Kanada, Mitglied des Board 
             of Directors. 
 
 
 
           Herr Jean-Yves Leblanc ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
       -     Transat AT Inc., Montreal, Kanada, Mitglied des 
             Board of Directors (Lead Director); 
 
 
       -     Keolis SA, Paris, Frankreich, Mitglied des Board 
             of Directors; 
 
 
       -     Pomerleau Inc., Montreal, Kanada, Mitglied des 
             Board of Directors; 
 
 
       -     Desjardins Securities, Montreal, Kanada, Mitglied 
             des Board of Directors; 
 
 
       -     Premier Tech, Rivière-du-Luop, Kanada, Mitglied 
             des Board of Directors; 
 
 
       -     Conseil du Patronat du Québec, Montreal, Kanada, 
             Mitglied des Board of Directors (Chairman). 
 
 
 
           Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Shapiro als 
           Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           Genehmigten Kapitals gemäß § 5 der Satzung, Schaffung eines 
           neuen Genehmigten Kapitals 2012 sowie die entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Das in der Hauptversammlung vom 10. Juni 2011 
             geschaffene Genehmigte Kapital 2011 gemäß § 5 der Satzung 
             der Gesellschaft wird hiermit, soweit noch nicht ausgenutzt, 
             im Hinblick auf die Neuregelung unter nachfolgenden Absätzen 
             mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen 
             Genehmigten Kapitals 2012 in das Handelsregister aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 14. Juni 2017 das Grundkapital der 
             Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 
             8.344.045,00 durch die Ausgabe von bis zu 8.344.045 neuen, 
             auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
             Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Den 
             Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht 
             einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder 
             mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen 
             werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der 
             Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
             auszuschließen, 
 
 
         -     soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
               auszugleichen; 
 
 

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May 09, 2012 09:27 ET (13:27 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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