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DGAP-HV: Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Süss MicroTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 20.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
10.05.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SÜSS MicroTec AG 
 
   Garching 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023 
   ISIN: DE000A1K0235 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
 
   am 20. Juni 2012, um 10.00 Uhr 
 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
   Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           SÜSS MicroTec AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die 
           SÜSS MicroTec AG und den Konzern sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
             2011 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
             Geschäftsjahr 2011 wird Entlastung für diesen Zeitraum 
             erteilt.' 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
             'Die BDO AWT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
             in München wird zum Abschlussprüfer und 
             Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt.' 
 
 
 
     5.    Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats (Dr. 
           Stefan Reineck, Jan Teichert und Gerhard Pegam) endet mit 
           Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2012. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 
           der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus drei 
           Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Herr Dr. Stefan Reineck, geschäftsführender 
             Gesellschafter der RMC Dr. Reineck Management & Consulting 
             GmbH, Kirchardt, wohnhaft in Kirchardt, wird zum Mitglied 
             des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem 
             Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 
             20. Juni 2012 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
             Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem 
             die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
       b)    'Herr Jan Teichert, Mitglied des Vorstands der 
             Einhell Germany AG, Landau, wohnhaft in Metten, wird zum 
             Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt mit 
             dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der 
             Gesellschaft am 20. Juni 2012 und endet mit Ablauf der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
             Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
             Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
             mitgerechnet.' 
 
 
       c)    'Herr Gerhard Pegam, geschäftsführender 
             Gesellschafter der GPA-Consulting GmbH, Au bei Bad Aibling, 
             wohnhaft in Au bei Bad Aibling, wird zum Mitglied des 
             Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ablauf 
             der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. 
             Juni 2012 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
             Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem 
             die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
 
           Herr Dr. Stefan Reineck ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung 
           der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
           Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       *     AttoCube Systems AG, München (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
       *     NanoScape AG, Planegg-Martinsried (Vorsitzender 
             des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Wittenstein AG, Igersheim (Mitglied des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Phoseon Technology Inc., Hillsboro, OR/USA 
             (Mitglied des Board of Directors) 
 
 
 
           Herr Dr. Reineck ist außerdem Mitglied des Beirats der BOSCH 
           Solar CISTech GmbH, Brandenburg/Havel. 
 
 
           Herr Jan Teichert ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger nicht 
           Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. 
 
 
           Herr Gerhard Pegam ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger nicht 
           Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. 
           Herr Pegam ist zu diesem Zeitpunkt Mitglied in folgenden 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon, Schweiz 
             (Mitglied des Verwaltungsrats) 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Reineck zum Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats vorzuschlagen. 
 
 
   Vorlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden 
   Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Süss 
   MicroTec AG, Schleißheimer Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich 
   und unverzüglich in Abschrift überlassen: 
 
     -     Jahresabschluss der Süss MicroTec AG zum 31. 
           Dezember 2011, 
 
 
     -     Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011, 
 
 
     -     Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 
           2011, 
 
 
     -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 sowie 
 
 
     -     Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter 
   www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 2012 
   eingesehen werden. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 19.101.028,00 und ist 
   zerlegt in 19.101.028 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
   19.101.028. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. AktG und §§ 22 
   und 24 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
   Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die 
   Anmeldung muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also 
   spätestens am 13. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
           SÜSS MicroTec AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           E-Mail-Adresse: suss@better-orange.de 
           Fax: +49 89 889690633 
 
 
   Die Anmeldung muss mindestens in Textform erfolgen und kann auch per 
   Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Zur Erleichterung der 
   Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den Mitteilungen gemäß § 
   125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 der Satzung am 
   Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag 
   der Hauptversammlung, d.h. vom 14. Juni 2012 bis einschließlich 20. 
   Juni 2012, Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht 
   erfolgen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet 
   sind, Eintrittskarten übermittelt werden. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen; § 135 
   AktG bleibt unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der 
   Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: ir@suss.com. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie 
   auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

Stimmrechtsvollmacht übersandt. Dieses Formular steht auch zum 
   Download unter www.suss.com im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung 2012 bereit. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von 
   der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären gemäß § 125 AktG zugesandt werden. 
   Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse 
   www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 2012 
   weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur 
   Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
   muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
   also spätestens am 20. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag 
   ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
   Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 5. Juni 2012, 
   24:00 Uhr (MESZ), zugeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen 
   Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe 
   von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu 
   machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
   (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am 5. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ), 
   zugeht. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an 
   folgende Anschrift zu richten: 
 
           SÜSS MicroTec AG 
           Investor Relations 
           Schleißheimer Straße 90 
           85748 Garching 
           Telefax: 089-32007-451 oder an folgende 
           E-Mail-Adresse: ir@suss.com 
 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 
   und 127 AktG stehen den Aktionären unter www.suss.com im Bereich 
   Investor Relations/Hauptversammlung 2012 zur Verfügung. Zugänglich zu 
   machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter der 
   vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Sonstige Hinweise 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu dem Recht gemäß 
   § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.suss.com im Bereich 
   Investor Relations/Hauptversammlung 2012 zur Verfügung. 
 
   Unter www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 2012 
   sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden 
   Informationen zugänglich. 
 
   Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
 
   Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur 
   Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf 
   Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen 
   von Unterlagen ausschließlich zu richten an die 
 
           SÜSS MicroTec AG 
           Investor Relations 
           Schleißheimer Straße 90 
           85748 Garching 
           Telefax: 089-32007-451 oder an folgende 
           E-Mail-Adresse: ir@suss.com 
 
 
   Garching, im Mai 2012 
 
   Süss MicroTec AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
10.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Süss MicroTec AG 
                Schleissheimer Str. 90 
                85748 Garching 
                Deutschland 
Telefon:        +49 89 32007161 
E-Mail:         franka.schielke@suss.com 
Internet:       http://www.suss.com 
ISIN:           DE000A1K0235 
WKN:            A1K023 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Hamburg, München, 
                Stuttgart, Berlin, Düsseldorf 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
169241 10.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.