DGAP-HV: Pironet NDH Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Pironet NDH Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
10.05.2012 / 15:11
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PIRONET NDH AG
Köln
Wertpapierkennnummer: 691 640
ISIN-Nr.: DE 000 6 916 406
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 19. Juni 2012, ab 10:00 Uhr (Mitteleuropäische
Sommerzeit - MESZ)
im Congress-Centrum Nord,
Kölnmesse,
Eingang Congress-Centrum Nord,
Deutz-Mülheimer Straße 111,
D-50679 Köln
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der PIRONET NDH AG ein.
I. TAGESORDNUNG
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PIRONET NDH AG und
des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 mit dem
Lagebericht der PIRONET NDH AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2011 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB) sowie dem
Bericht des Aufsichtsrats
Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Absatz 1 Satz 1
AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme unter anderem des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts sowie bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert
und werden dort auch ausliegen. Sie sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.pironet-ndh.com/hv zugänglich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 1.567.941,79 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR EUR 1.458.990
0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung EUR 108.951,79
Bilanzgewinn EUR 1.567.941,79
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien erwerben, so sind diese
nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,10 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 20. Juni 2012.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH &
Co. KG, Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum
Prüfer für die prüferische Durchsicht von etwaigen Zwischenberichten
für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2012 endet gemäß § 102
Absatz 1 AktG und § 8 Absatz 2 Sätze 2 und 3 der Satzung der
Gesellschaft die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Kurt Lausus und
Paul Nasada. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Absatz 1 AktG
sowie § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern
zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
(a) Herrn Kurt Lausus, Geschäftsführer Otto Wolff
Industrieberatung und Beteiligungen GmbH, Köln, und
(b) Herrn Paul Nasada, Geschäftsführer Kliniken Bad
Neuenahr GmbH & Co. KG, Köln
jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, welche über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Herr Lausus ist neben seinem Aufsichtsratsmandat bei der PIRONET NDH
AG in keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat Mitglied. Er ist
Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien folgender
Wirtschaftsunternehmen:
- Thyssen Trading S.A., Sao Paulo, Brasilien
- Carolina Building Materials Inc., Carolina,
Puerto Rico
- Aceros de America Inc., San Juan, Puerto Rico
- ThyssenKrupp Stahlunion Polska Sp. z.o.o.,
Katowice, Polen
- B.V. 'Nedeximpo' Nederlandse Export-en
Importmaatschappij, Amsterdam, Niederlande
- ThyssenSudamerica N.V., Willemstad,
Niederländische Antillen
- Indo German International Private Ltd., New
Delhi, Indien
- ThyssenKrupp Mannex UK, Woking, Großbritannien
Herr Nasada ist neben seinem Aufsichtsratsmandat bei der PIRONET NDH
AG weder Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat, noch
in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines
Wirtschaftsunternehmens.
In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen
die Wahlen als Einzelwahlen durchgeführt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und
entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 Absatz 1 Satz 1 der
Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 20.000,-, zahlbar nach Ablauf des
Geschäftsjahres.'
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass die Erhöhung der
Vergütung angemessen ist. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten
eines Aufsichtsratsmitglieds sind in der Vergangenheit zunehmend
verschärft worden. Damit einhergehend haben sich Arbeitsbelastung und
Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder erhöht. Vor diesem
Hintergrund ist die vorgeschlagene Erhöhung im Interesse
kontinuierlicher und engagierter Aufsichtsratstätigkeit und damit im
besten Interesse der Gesellschaft.
II. WEITERE ANGABEN
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 14.589.900,00 in
14.589.900 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft in
Verbindung mit § 123 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3
AktG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachweisen.
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss durch einen von dem depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und
in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen.
Der Nachweis des depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstituts muss sich auf den Beginn des 29. Mai
2012 (00:00 Uhr MESZ) (sogenannter Nachweisstichtag) beziehen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2012,
(24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse:
PIRONET NDH AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Oder per Telefax unter der Nummer:
+49 (0)89 / 210 27 298
Oder per E-Mail unter der Adresse:
meldedaten@haubrok-ce.de
zugehen.
Nach form- und fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der zuvor genannten
Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den
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