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DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2012 in Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2012 in Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 
20359 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
10.05.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
 
   WKN: 604 270 
   ISIN: DE0006042708 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am 
   Montag, dem 18. Juni 2012, um 14.00 Uhr im Operettenhaus, 
   Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg, stattfindet. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 
           mit dem zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht 
           des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen findet zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
           rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2011 der Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
           in Höhe von EUR 15.657.545,41 wie folgt zu verwenden: 
 
 
     a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,60 
           je dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 
           8.983.403 Stück dividendenberechtigter Aktien sind das 
           insgesamt EUR 14.373.444,80. Die Dividende ist ab dem 19. Juni 
           2012 zahlbar. 
 
 
     b)    Der verbleibende Betrag von EUR 1.284.100,61 aus 
           dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen 
           Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital 
           geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung 
           ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. 
 
 
           Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen 
           und mindert die Anschaffungskosten der Aktien. Den Aktionären 
           wird empfohlen, sich zur steuerlichen Behandlung der Dividende 
           beraten zu lassen. 
 
 
           Sollte sich bis zum Tag der Hauptversammlung der Bestand 
           eigener Aktien der Gesellschaft verändern, wird der auf die 
           Veränderung entfallende Betrag dieser Aktien mit dem auf neue 
           Rechnung vorzutragenden Teilbetrag des Bilanzgewinns 
           verrechnet und der Hauptversammlung wird ein angepasster 
           Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines 
           Prüfungs- und Investitionsausschusses, vor, die 
           PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
   AUSLIEGENDE UNTERLAGEN ZUR TAGESORDNUNG 
 
   Ab der Einberufung der Hauptversammlung sind neben dieser Einladung 
   die folgenden Unterlagen im Internet unter 
   http://www.hawesko-holding.com -> »Investor Relations« -> 
   »Hauptversammlung 2012« abrufbar: 
 
     -     Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der 
           Hawesko Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 
           nebst zusammengefasstem Lagebericht und Konzernlagebericht des 
           Vorstands (Tagesordnungspunkt 1), 
 
 
     -     der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
           (Tagesordnungspunkt 1), 
 
 
     -     der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 (Tagesordnungspunkt 1), 
 
 
     -     der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011 (Tagesordnungspunkt 
           2). 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft am 18. Juni 
   2012 zur Einsichtnahme ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
   kostenlos eine Kopie der vorgenannten Unterlagen übersandt. 
   Übersendungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten: 
 
   Hawesko Holding AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   D-20247 Hamburg 
 
   Fax: +49 (0) 40/30 39 21 05 
   E-Mail: ir@hawesko-holding.com 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung EUR 13.708.934,14 und ist eingeteilt 
   in 8.983.403 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) und Stimmrechte. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Stückaktien zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 8.983.403 
   Aktien. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in 
   englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen 
   haben. 
 
   Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
   Nachweis des Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts erforderlich 
   und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer 
   Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung, also den 28. Mai 2012, beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse bis 
   spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf 
   des 11. Juni 2012, zugegangen sein: 
 
   Hawesko Holding AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   D-60605 Frankfurt am Main 
 
   Fax: +49 (0) 69/12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Die Anmeldung erfolgt in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Institut zugesandte Formular zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut 
   zurückschickt. Das depotführende Institut wird dann die Anmeldung 
   unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
   die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Nach Eingang des Nachweises 
   ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden 
   den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wie 
   in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung 
   des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
 
   VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL 
 
   Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der 
   Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
   durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.hawesko-holding.com unter Rubrik »Investor Relations« 
   und dort unter »Hauptversammlung 2012« zum Download bereitgestellte 
   Formular zur Verfügung, welches auch direkt bei der Gesellschaft 
   abgefordert werden kann. 
 
   Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter den unter »Teilnahmebedingungen« 
   genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
   angemeldet haben. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis 
   einschließlich 14. Juni 2012 bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend angegebenen Adresse eingegangen sein: 
 
   Hawesko Holding AG - Hauptversammlung 2012 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   D-22297 Hamburg 
 
   Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Weitere Hinweise zur Briefwahl finden sich auf dem Formular zur 
   Ausübung der Stimmrechte im Wege der Briefwahl. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

DJ DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: -2-

möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig selbst 
   anmelden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung haben per Computer (-Fax) oder per elektronischer 
   Nachricht (E-Mail) oder in sonstiger Textform zu erfolgen, es sei 
   denn, sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären 
   oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 
   125 Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle 
   der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. 
   § 125 Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 
   AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die Aktionäre 
   werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder § 
   135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form 
   der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat durch 
   die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Adresse zu 
   erfolgen: 
 
   Hawesko Holding AG - Hauptversammlung 2012 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   D-22297 Hamburg 
 
   Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, 
   einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen 
   zuerst eine Eintrittskarte über ihre Bank anfordern. Die Erteilung der 
   Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung haben per Computer (-Fax) oder per elektronischer 
   Nachricht (E-Mail) oder in sonstiger Textform zu erfolgen. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden soll, muss der Aktionär Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist der von 
   der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten 
   sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
   Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene 
   Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Informationen hierzu können 
   bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter 
   http://www.hawesko-holding.com -> »Investor Relations« -> 
   »Hauptversammlung 2012« zum Download bereit. 
 
   Die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft bitten wir spätestens bis zum 14. Juni 2012 
   (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an folgende Anschrift zu 
   übermitteln: 
 
   Hawesko Holding AG - Hauptversammlung 2012 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   D-22297 Hamburg 
 
   Fax: +49 (0) 40/63 78 54 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
   500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). 
   Das Verlangen ist in schriftlicher Form an den Vorstand der 
   Gesellschaft zu richten unter 
 
   Hawesko Holding AG 
   - Vorstand - 
   D-20247 Hamburg 
 
   und muss der Gesellschaft unter dieser Adresse mindestens 30 Tage vor 
   der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 18. Mai 2012, zugehen. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zur Verfügung gestellt, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass 
   sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
   Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.hawesko-holding.com -> »Investor Relations« -> 
   »Hauptversammlung 2012« bekannt gemacht. 
 
   GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung Gegenanträge 
   gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den 
   Punkten der Tagesordnung zu stellen. Zudem ist jeder Aktionär 
   berechtigt, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern und zur Wahl des Abschlussprüfers zu machen. 
   Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten im Sinne von 
   § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 127 
   AktG sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Hawesko Holding AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   D-20247 Hamburg 
 
   Fax: +49 (0) 40/30 39 21 05 
   E-Mail: ir@hawesko-holding.com 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage 
   vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 3. Juni 
   2012, unter dieser Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sind, 
   werden unter den Voraussetzungen und nach den Anforderungen der §§ 
   126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
   Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
   http://www.hawesko-holding.com > »Investor Relations« > 
   »Hauptversammlung 2012« zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von 
   Aktionären müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, 
   den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, 
   im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich 
   Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Abs. 3 AktG i. V. m. § 124 Abs. 3 
   AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). 
 
   Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. In § 126 Abs. 2 
   AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und 
   dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.hawesko-holding.com -> »Investor Relations« -> 
   »Hauptversammlung 2012« angegeben. Anderweitig adressierte 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
   vorgenannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt bzw. gemacht, 
   wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. gemacht 
   werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und 
   Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
   stellen bzw. zu machen, bleibt unberührt. 
 
   AUSKUNFTSRECHT 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). 
   Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich 
   ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
   mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die 
   Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
   Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der 
   Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hawesko-holding.com -> 
   »Investor Relations« -> »Hauptversammlung 2012«. 
 
   Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 
   28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen. 
 
   Hamburg, im Mai 2012 
 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
10.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    HAWESKO Holding Aktiengesellschaft 
                Postfach 
                20247 Hamburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 40 30392100 
Fax:            +49 40 30392105 
E-Mail:         t.hutchinson@hawesko-holding.com 
Internet:       http://www.hawesko-holding.com 
ISIN:           DE0006042708 
WKN:            604270 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Hamburg, Frankfurt, XETRA 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
169238 10.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.