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DGAP-HV: Rathgeber Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Rathgeber Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Rathgeber Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.05.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   RATHGEBER AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   MÜNCHEN 
 
   WKN 700 300 
   ISIN DE0007003006 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2012 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   98. Ordentlichen Hauptversammlung 
   für das 101. Geschäftsjahr 
 
   am Dienstag, dem 19. Juni 2012, 10:00 Uhr, Hotel Bayerischer Hof im 
   Gelben Salon, Promenadeplatz 2, 80333 München, eingeladen. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Rathgeber Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 
           31. Dezember 2011 einschließlich des im Lagebericht 
           enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 
           zum 31. Dezember 2011 (Geschäftsjahr 2011) am 13. März 2012 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist keine 
           Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 vorgesehen. Der 
           Jahresabschluss, der Lagebericht einschließlich des im 
           Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und der Bericht des 
           Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung an in den 
           Geschäftsräumen der Rathgeber Aktiengesellschaft, 
           Untermenzinger Straße 1, 80997 München, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter http://www.rathgeber-ag.de über den Link 
           'Hauptversammlungen' zugänglich und werden in der 
           Hauptversammlung ebenfalls zugänglich sein. Eine Abschrift 
           wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos 
           zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 
           zum 
           31. Dezember 2012. 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LKC TREUBEG mbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald bei München, als 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 
           zum 31. Dezember 2012 zu bestellen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der Rathgeber Aktiengesellschaft auf 
           die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH (Hauptaktionärin) gegen 
           Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß 
           §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out). 
           Die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH mit Sitz in München 
           (Geschäftsanschrift: Untermenzinger Straße 1, 80997 München), 
           eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter 
           der Registernummer HRB 148359 (F.X. Meiller 
           Beteiligungs-GmbH), hält gegenwärtig unmittelbar insgesamt 
           62.860 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Rathgeber 
           Aktiengesellschaft. Das Grundkapital der Rathgeber 
           Aktiengesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung EUR 3.250.000,00 und ist eingeteilt in 
           63.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
           anteiligen Betrag des Grundkapitals von rund EUR 51,59 je 
           Aktie. Damit hält die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH mit rund 
           99,78 % mehr als 95 % des Grundkapitals der Rathgeber 
           Aktiengesellschaft. 
 
 
           Die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH ist somit Hauptaktionärin 
           der Rathgeber Aktiengesellschaft i.S.v. § 327a AktG und 
           berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der 
           Rathgeber Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien 
           der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die 
           Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschließt. Ein 
           entsprechendes Verlangen hat die F.X. Meiller 
           Beteiligungs-GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG am 18. Januar 2012 
           an den Vorstand der Rathgeber Aktiengesellschaft gerichtet. 
 
 
           Am 18. Januar 2012 hielt die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH 
           unmittelbar insgesamt 62.860 auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien der Rathgeber Aktiengesellschaft mit einem 
           anteiligen Betrag des Grundkapitals von rund EUR 51,59 je 
           Aktie, was einem Anteil von rund 99,78 % des Grundkapitals der 
           Rathgeber Aktiengesellschaft entspricht. 
 
 
           Die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH als Hauptaktionärin hat die 
           Barabfindung auf EUR 1.385,00 je auf den Inhaber lautender 
           Stückaktie der Rathgeber Aktiengesellschaft festgelegt. Sie 
           hat dem Vorstand der Rathgeber Aktiengesellschaft eine 
           Gewährleistungserklärung gemäß § 327b Abs. 3 AktG der 
           UniCredit Bank AG, München, vom 2. Mai 2012 übermittelt. Mit 
           dieser Erklärung übernimmt die UniCredit Bank AG die 
           Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der F.X. 
           Meiller Beteiligungs-GmbH, den Minderheitsaktionären nach 
           Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister 
           der Rathgeber Aktiengesellschaft unverzüglich die festgelegte 
           Barabfindung für jede übergegangene auf den Inhaber lautende 
           Stückaktie der Rathgeber Aktiengesellschaft zu zahlen. 
 
 
           In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 3. 
           Mai 2012 hat die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH gemäß § 327c 
           Abs. 2 S. 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der 
           Aktien der Minderheitsaktionäre auf die F.X. Meiller 
           Beteiligungs-GmbH dargelegt und unter Bezugnahme auf die als 
           Anlage dem Bericht beigefügte gutachtliche Stellungnahme der 
           LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz GbR Wirtschaftsprüfer, 
           Steuerberater, Rechtsanwälte, Grünwald bei München, vom 23. 
           April 2012 die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung 
           erläutert und begründet. 
 
 
           Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die convocat 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als der vom 
           Landgericht München I ausgewählten und bestellten 
           sachverständigen Prüferin geprüft und bestätigt. Die convocat 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hierüber am 3. Mai 
           2012 einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 S.2 bis 4 AktG 
           erstattet. 
 
 
           Die von der F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH zu zahlende 
           Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des 
           Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Rathgeber 
           Aktiengesellschaft an bis zur Zahlung mit jährlich 5 
           Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 
           BGB zu verzinsen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der F.X. 
           Meiller Beteiligungs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
             'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
             übrigen Aktionäre der Rathgeber Aktiengesellschaft 
             (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum 
             Ausschluss von Minderheitsaktionären, §§ 327a ff. AktG, 
             gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der F.X. 
             Meiller Beteiligungs-GmbH mit Sitz in München, zu zahlenden 
             angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1.385,00 je auf 
             den Inhaber lautender Stückaktie der Rathgeber 
             Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals in Höhe von rund EUR 51,59 auf die 
             Hauptaktionärin übertragen.' 
 
 
 
           Die Aktionäre können die folgenden Dokumente vom Tag der 
           Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Rathgeber Aktiengesellschaft 
 
 
           Rathgeber Aktiengesellschaft 
           Untermenzinger Straße 1 
           80997 München 
 
 
           sowie über die Internetseite der Rathgeber Aktiengesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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