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DGAP-HV: Rathgeber Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Rathgeber Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Rathgeber Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Rathgeber Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.05.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   RATHGEBER AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   MÜNCHEN 
 
   WKN 700 300 
   ISIN DE0007003006 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2012 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   98. Ordentlichen Hauptversammlung 
   für das 101. Geschäftsjahr 
 
   am Dienstag, dem 19. Juni 2012, 10:00 Uhr, Hotel Bayerischer Hof im 
   Gelben Salon, Promenadeplatz 2, 80333 München, eingeladen. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Rathgeber Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011, des 
           Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 
           31. Dezember 2011 einschließlich des im Lagebericht 
           enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 
           zum 31. Dezember 2011 (Geschäftsjahr 2011) am 13. März 2012 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist keine 
           Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 vorgesehen. Der 
           Jahresabschluss, der Lagebericht einschließlich des im 
           Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und der Bericht des 
           Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung an in den 
           Geschäftsräumen der Rathgeber Aktiengesellschaft, 
           Untermenzinger Straße 1, 80997 München, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter http://www.rathgeber-ag.de über den Link 
           'Hauptversammlungen' zugänglich und werden in der 
           Hauptversammlung ebenfalls zugänglich sein. Eine Abschrift 
           wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos 
           zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 
           zum 
           31. Dezember 2012. 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LKC TREUBEG mbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald bei München, als 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 
           zum 31. Dezember 2012 zu bestellen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der Rathgeber Aktiengesellschaft auf 
           die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH (Hauptaktionärin) gegen 
           Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß 
           §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out). 
           Die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH mit Sitz in München 
           (Geschäftsanschrift: Untermenzinger Straße 1, 80997 München), 
           eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter 
           der Registernummer HRB 148359 (F.X. Meiller 
           Beteiligungs-GmbH), hält gegenwärtig unmittelbar insgesamt 
           62.860 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Rathgeber 
           Aktiengesellschaft. Das Grundkapital der Rathgeber 
           Aktiengesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung EUR 3.250.000,00 und ist eingeteilt in 
           63.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
           anteiligen Betrag des Grundkapitals von rund EUR 51,59 je 
           Aktie. Damit hält die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH mit rund 
           99,78 % mehr als 95 % des Grundkapitals der Rathgeber 
           Aktiengesellschaft. 
 
 
           Die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH ist somit Hauptaktionärin 
           der Rathgeber Aktiengesellschaft i.S.v. § 327a AktG und 
           berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der 
           Rathgeber Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien 
           der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die 
           Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschließt. Ein 
           entsprechendes Verlangen hat die F.X. Meiller 
           Beteiligungs-GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG am 18. Januar 2012 
           an den Vorstand der Rathgeber Aktiengesellschaft gerichtet. 
 
 
           Am 18. Januar 2012 hielt die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH 
           unmittelbar insgesamt 62.860 auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien der Rathgeber Aktiengesellschaft mit einem 
           anteiligen Betrag des Grundkapitals von rund EUR 51,59 je 
           Aktie, was einem Anteil von rund 99,78 % des Grundkapitals der 
           Rathgeber Aktiengesellschaft entspricht. 
 
 
           Die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH als Hauptaktionärin hat die 
           Barabfindung auf EUR 1.385,00 je auf den Inhaber lautender 
           Stückaktie der Rathgeber Aktiengesellschaft festgelegt. Sie 
           hat dem Vorstand der Rathgeber Aktiengesellschaft eine 
           Gewährleistungserklärung gemäß § 327b Abs. 3 AktG der 
           UniCredit Bank AG, München, vom 2. Mai 2012 übermittelt. Mit 
           dieser Erklärung übernimmt die UniCredit Bank AG die 
           Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der F.X. 
           Meiller Beteiligungs-GmbH, den Minderheitsaktionären nach 
           Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister 
           der Rathgeber Aktiengesellschaft unverzüglich die festgelegte 
           Barabfindung für jede übergegangene auf den Inhaber lautende 
           Stückaktie der Rathgeber Aktiengesellschaft zu zahlen. 
 
 
           In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 3. 
           Mai 2012 hat die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH gemäß § 327c 
           Abs. 2 S. 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der 
           Aktien der Minderheitsaktionäre auf die F.X. Meiller 
           Beteiligungs-GmbH dargelegt und unter Bezugnahme auf die als 
           Anlage dem Bericht beigefügte gutachtliche Stellungnahme der 
           LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz GbR Wirtschaftsprüfer, 
           Steuerberater, Rechtsanwälte, Grünwald bei München, vom 23. 
           April 2012 die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung 
           erläutert und begründet. 
 
 
           Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die convocat 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als der vom 
           Landgericht München I ausgewählten und bestellten 
           sachverständigen Prüferin geprüft und bestätigt. Die convocat 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hierüber am 3. Mai 
           2012 einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 S.2 bis 4 AktG 
           erstattet. 
 
 
           Die von der F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH zu zahlende 
           Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des 
           Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Rathgeber 
           Aktiengesellschaft an bis zur Zahlung mit jährlich 5 
           Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 
           BGB zu verzinsen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der F.X. 
           Meiller Beteiligungs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
             'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
             übrigen Aktionäre der Rathgeber Aktiengesellschaft 
             (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum 
             Ausschluss von Minderheitsaktionären, §§ 327a ff. AktG, 
             gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der F.X. 
             Meiller Beteiligungs-GmbH mit Sitz in München, zu zahlenden 
             angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1.385,00 je auf 
             den Inhaber lautender Stückaktie der Rathgeber 
             Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals in Höhe von rund EUR 51,59 auf die 
             Hauptaktionärin übertragen.' 
 
 
 
           Die Aktionäre können die folgenden Dokumente vom Tag der 
           Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Rathgeber Aktiengesellschaft 
 
 
           Rathgeber Aktiengesellschaft 
           Untermenzinger Straße 1 
           80997 München 
 
 
           sowie über die Internetseite der Rathgeber Aktiengesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

unter http://www.rathgeber-ag.de über den Link 
           'Hauptversammlungen' einsehen: 
 
 
       -     den Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
 
 
       -     die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
             Rathgeber Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2009, 
             2010 und 2011, 
 
 
       -     den von der F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH in 
             ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin erstatteten 
             schriftlichen Bericht gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG vom 3. 
             Mai 2012 an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen 
             für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der 
             Rathgeber Aktiengesellschaft auf die F.X. Meiller 
             Beteiligungs-GmbH sowie die Angemessenheit der festgelegten 
             Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG (einschließlich der 
             diesem Bericht als Anlage 3 beigefügten gutachtlichen 
             Stellungnahme der LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz GbR 
             Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Grünwald 
             bei München, vom 23. April 2012 zur Ermittlung des 
             Unternehmenswertes der Rathgeber Aktiengesellschaft und 
             einer angemessenen Barabfindung nach § 327b Abs. 1 AktG zum 
             19. Juni 2012), 
 
 
       -     das Übertragungsverlangen der F.X. Meiller 
             Beteiligungs-GmbH vom 18. Januar 2012, welches als Anlage 1 
             dem von der F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH in ihrer 
             Eigenschaft als Hauptaktionärin erstatteten schriftlichen 
             Bericht vom 3. Mai 2012 an die Hauptversammlung über die 
             Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der 
             Minderheitsaktionäre der Rathgeber Aktiengesellschaft auf 
             die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH sowie die Angemessenheit 
             der festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG 
             beigefügt ist, 
 
 
       -     das konkretisierte Übertragungsverlangen der F.X. 
             Meiller Beteiligungs-GmbH vom 24. April 2012, welches als 
             Anlage 2 dem von der F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH in ihrer 
             Eigenschaft als Hauptaktionärin erstatteten schriftlichen 
             Bericht vom 3. Mai 2012 an die Hauptversammlung über die 
             Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der 
             Minderheitsaktionäre der Rathgeber Aktiengesellschaft auf 
             die F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH sowie die Angemessenheit 
             der festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG 
             beigefügt ist, 
 
 
       -     die Gewährleistungserklärung der UniCredit Bank 
             AG, München, vom 2. Mai 2012, welche als Anlage 5 dem von 
             der F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH in ihrer Eigenschaft als 
             Hauptaktionärin erstatteten schriftlichen Bericht vom 3. Mai 
             2012 an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen für 
             die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der 
             Rathgeber Aktiengesellschaft auf die F.X. Meiller 
             Beteiligungs-GmbH sowie die Angemessenheit der festgelegten 
             Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG beigefügt ist, 
             und 
 
 
       -     den gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 bis 4 AktG 
             erstatteten Prüfungsbericht über die Angemessenheit der 
             Barabfindung der vom Landgericht München I bestellten 
             sachverständigen Prüferin convocat GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München. 
 
 
 
           Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
           Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. 
           Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an: 
 
 
           Rathgeber Aktiengesellschaft 
           Investor Relations 
           Frau Monika Boschele 
           Untermenzinger Straße 1 
           80997 München 
           Telefax: +49 (0)89 1487-1200 
           E-Mail: info@rathgeber-ag.de 
 
 
          II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
                        und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre 
           Berechtigung durch eine durch das depotführende Institut in 
           Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
           abgefasste Bescheinigung (Nachweis des Anteilsbesitzes) 
           nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
           Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf 
           Dienstag, den 29. Mai 2012, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
           Gesellschaft (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur 
           Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
           der Gesellschaft unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer 
           oder E-Mail-Adresse bis spätestens Donnerstag, den 14. Juni 
           2012, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen: 
 
 
           Rathgeber Aktiengesellschaft 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS 40 GM 
           80311 München 
           Telefax: +49 (0)89 5400-2519 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit der nachgewiesenen Aktien 
           einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 
           Veräußerung der nachgewiesenen Aktien nach dem 
           Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
           Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
           Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
           erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit er 
           nicht bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt ist. 
           Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
           Ausgleichszahlungen aufgrund des Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrages. 
 
 
          III. Eintrittskarte 
 
 
           Nach rechtzeitigem Zugang der Anmeldung und des 
           ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
           Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift, 
           Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse wird dem Aktionär eine 
           Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
           rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
           bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung der 
           Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
           Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
 
          IV. Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
 
           Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende 
           Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
           Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind 
           eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis 
           der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen 
           erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
           Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
           zurückweisen. 
 
 
           Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen 
           gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt 
           werden, bedarf die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
           der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
           (§ 126b BGB). 
 
 
           Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder 
           Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
           weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
           bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine 
           besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 
           AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten 
           daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
           Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
           erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.