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DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: -2-

DJ DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.06.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.05.2012 / 15:49 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Porsche Automobil Holding SE 
 
   Stuttgart 
 
   ISIN DE000PAH0004 (WKN PAH000) 
   ISIN DE000PAH0038 (WKN PAH003) 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, 
   sehr geehrte Aktionäre! 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am 
 
   Montag, 25. Juni 2012, 10.00 Uhr, 
 
   in der Messe Stuttgart, Halle 1, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart, 
   statt. 
 
   Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft 
           und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags 
           des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 (1. 
           Januar 2011 bis 31. Dezember 2011) 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss 
           gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 erzielten Bilanzgewinn von EUR 231.831.250,00 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
           Verteilung an die Aktionäre: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,754 je    EUR     115.456.250,00 
   Stammaktie, bei 153.125.000 Stammaktien sind 
   das 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,76 je     EUR     116.375.000,00 
   Vorzugsaktie, bei 153.125.000 Vorzugsaktien 
   sind das 
 
                                                           ______________ 
 
 
   Bilanzgewinn                                     EUR     231.831.250,00 
 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 und für die prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
 
       a)    zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 
             sowie 
 
 
       b)    zum Abschlussprüfer für die prüferische 
             Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
             Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts 
             zum 30. Juni 2012 
 
 
 
           zu wählen. 
 
 
     6.    Änderung von § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der 
           Satzung 
 
 
           Die Gesellschaft strebt weiterhin die Schaffung des 
           integrierten Automobilkonzerns mit Volkswagen an. Die dabei 
           der Gesellschaft zufließenden finanziellen Mittel sollen 
           überwiegend für weitere strategische Beteiligungen mit 
           Schwerpunkt entlang der automobilen Wertschöpfungskette 
           verwendet werden. Um der Gesellschaft dabei einen 
           ausreichenden Handlungsspielraum zu eröffnen, soll § 2 der 
           Satzung neugefasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 der Satzung 
           wie folgt neu zu fassen: 
 
 
                     '§ 2 
          Gegenstand des Unternehmens 
 
 
             (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung 
             von Unternehmen oder die Verwaltung von Beteiligungen an 
             Unternehmen, die in folgenden Geschäftsfeldern oder 
             Teilbereichen davon tätig sind: 
 
 
         -     Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und 
               Vertrieb von Fahrzeugen, Motoren aller Art und anderen 
               technischen oder chemischen Erzeugnissen sowie von Teilen 
               und Baugruppen für die genannten Produkte; 
 
 
         -     Beratung auf dem Gebiet der Entwicklung und 
               Fertigung, insbesondere im Bereich des Fahrzeug- und 
               Motorenbaus; 
 
 
         -     Beratung und Entwicklung der Datenverarbeitung 
               sowie die Erstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen der 
               Datenverarbeitung; 
 
 
         -     Vermarktung von Waren unter Nutzung von 
               Markenrechten; 
 
 
         -     Erbringen von Finanz- oder 
               Mobilitätsdienstleistungen; 
 
 
         -     Gewinnung, Beschaffung, Verarbeitung und 
               Vertrieb von in der Automobilindustrie verwendbaren 
               Rohstoffen; 
 
 
         -     Erzeugung und Beschaffung von Energie, 
               insbesondere erneuerbarer Energien, sowie Handel mit 
               Energie; 
 
 
         -     Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung 
               von Immobilien. 
 
 
 
             Die Tätigkeit des Unternehmens umfasst insbesondere den 
             Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von 
             Beteiligungen an solchen Unternehmen, deren Zusammenfassung 
             unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und 
             Beratung einschließlich der Übernahme von Dienstleistungen 
             für diese Unternehmen. 
 
 
             (2) Die Gesellschaft kann in den genannten Geschäftsfeldern 
             auch selbst tätig werden. Dies gilt nicht für 
             genehmigungsbedürftige Bankgeschäfte und 
             Finanzdienstleistungen. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf 
             einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Geschäftsfelder 
             beschränken. 
 
 
             (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte 
             vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem 
             Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar 
             oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie kann dazu auch im 
             In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere 
             Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen 
             Unternehmen beteiligen.' 
 
 
 
   *** 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nur berechtigt, wenn sie sich spätestens am Montag, 
   18. Juni 2012, 24.00 Uhr, unter folgender für die Gesellschaft 
   empfangsberechtigten Stelle 
 
   Porsche Automobil Holding SE 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   oder per Telefax: +49/(0)69/12012-86045 
   oder per E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den besonderen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht 
   haben, dass sie zu Beginn des Montag, 4. Juni 2012 (d.h. 0.00 Uhr) 
   ('Nachweisstichtag'), Aktionär der Gesellschaft waren. Hinsichtlich 
   solcher Aktien, die nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt 
   werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
   Nachweisstichtag auch von einem deutschen Notar oder einem 
   Kreditinstitut ausgestellt werden. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
   Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am Montag, 18. 
   Juni 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die 
   von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit 
   sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine 
   Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht. 
 
   Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:49 ET (13:49 GMT)

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach 
   entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, 
   beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung 
   des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 
   135 AktG1 bleibt unberührt. 
 
   Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen 
   gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 
   AktG) sowie an Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 
   Abs. 8 AktG erteilt, so ist die Vollmachtserklärung vom 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig 
   sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der 
   Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, 
   welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger 
   Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. 
 
   Für Stammaktionäre wird ein Formular für die Erteilung einer 
   Stimmrechtsvollmacht zudem auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv 
 
   zum Download bereitgehalten. 
 
   Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der 
   Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt 
   werden: 
 
   hv2012@porsche-se.com 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von 
   der Gesellschaft benannte Mitarbeiter, die Herren Dr. Peter Wohlgemuth 
   und Dr. Holger Pittroff, als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
   bevollmächtigen. Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen 
   an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der Hauptversammlung nur 
   mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die 
   Stammaktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   erhalten. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv 
 
   zum Download bereit. 
 
   Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von 
   Weisungen an sie sind bis Montag, 25. Juni 2012, 10.00 Uhr, eingehend 
   zu übermitteln; sie bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung und 
   Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg 
   (per E-Mail) sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
   Porsche Automobil Holding SE 
   Hauptabteilung Recht 
   Porscheplatz 1 
   70435 Stuttgart 
   oder per Telefax: +49/(0)711/ 911 11834 
   oder per E-Mail an: hv2012@porsche-se.com 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft 
   gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 
 
   Weitere Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. 
 
   Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist also Freitag, 25. Mai 2012, 24.00 Uhr. Später 
   zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   Porsche Automobil Holding SE 
   - Vorstand - 
   zu Händen Frau Sandra Hirling 
   Porscheplatz 1 
   70435 Stuttgart 
 
   Gegenanträge von Aktionären 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen 
   Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. 
 
   Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen 
   Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also 
   spätestens am Sonntag, 10. Juni 2012, 24.00 Uhr, zugegangen sind, 
   werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
   einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die 
   Internetseite http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv 
   zugänglich gemacht. 
 
   In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein 
   Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite 
   zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
   http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv beschrieben. 
 
   Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende 
   Adresse maßgeblich: 
 
   Porsche Automobil Holding SE 
   - Vorstand - 
   zu Händen Frau Sandra Hirling 
   Porscheplatz 1 
   70435 Stuttgart 
   oder per Telefax: +49/(0)711/911-11834 
   oder per E-Mail an: hv2012@porsche-se.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. 
 
   Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden 
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge 
   zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) zu machen. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der 
   nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Sonntag, 
   10. Juni 2012, 24.00 Uhr, zugegangen sind, werden unverzüglich über 
   die Internetseite 
   http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv zugänglich gemacht. 
   Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort 
   der vorgeschlagenen Person enthalten. Wahlvorschläge brauchen nicht 
   begründet zu werden. 
 
   Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es 
   weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv beschrieben. 
 
   Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse 
   maßgeblich: 
 
   Porsche Automobil Holding SE 
   - Vorstand - 
   zu Händen Frau Sandra Hirling 
   Porscheplatz 1 
   70435 Stuttgart 
   oder per Telefax: +49/(0)711/911-11834 
   oder per E-Mail an: hv2012@porsche-se.com 
 
   Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht zugänglich 
   gemacht. 
 
   Auskunftsrechte der Aktionäre 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten 
   Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine 
   ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand 
   die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse 
   http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 306.250.000,00 und ist eingeteilt in 
   306.250.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2012 09:49 ET (13:49 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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