Berlin (ots) - Das Provisionsabgabeverbot aus dem Jahr 1934 verbietet Versicherungs- und Finanzvermittlern, ihre Provisionen zurückzuerstatten. Ein Leverkusener Versicherungsvermittler hatte dagegen geklagt und das Verwaltungsgericht Frankfurt kippte das Gesetz. Dennoch konnte die Finanzaufsicht BaFin Revision einlegen, doch wurde ein anhängiges Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beendet. Das BVG und die BaFin teilten darauf hin mit, dass das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt somit rechtskräftig sei.
Was bedeutet dieses aufsehenerregende Urteil für den Verbraucher? Geschäftsführer des Online Portals www.geld-fuer-versicherung.de, Christoph Böbs: "Ab sofort kann jeder Versicherungsnehmer über eine Prämienrückvergütung vor einem Abschluss diskutieren. Bei einem Autokauf verhandelt jeder Kunde mit dem Verkäufer über Nachlassprozente - Bei dem Abschluss einer Versicherung war dies nicht möglich. Wie in jeder anderen Branche auch, können Verbraucher ab sofort über den Preis einer Versicherung in Form einer Prämienrückvergütung verhandeln. Dieses Urteil macht den gesamten Versicherungsmarkt für den Verbraucher wesentlich transparenter und fairer."
Nachdem das Uraltverbot gekippt ist, entwickelte Christoph Böbs ein innovatives Internetportal, wo Kunden bei einem Abschluss einer Versicherung sofort sehen können, wie hoch ihre jeweiligen Prämien sind und das nur mit wenigen Klicks auf der Seite. Dabei verzichtet das Portal nicht auf eine persönliche und individuelle Beratung. Durch den Wegfall hoher Verwaltungs-, Vertriebs-, und Werbungskosten, kann das Portal Prämien an den Kunden auszahlen, ähnlich wie bei einem Online Direktvertrieb.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.geld-fuer-versicherung.de
Gerne vermitteln wir Ihnen ein Interview oder versorgen Sie mit weiterführenden Informationen und Bildern. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns über Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei Online-Texten reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir uns über ein Belegexemplar oder ein PDF.
Originaltext: green rock GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/105351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_105351.rss2
Pressekontakt: List Medien und Beteiligungs GmbH Adalbertsteinweg 259 52066 Aachen 0241-53106360 info@listmedien.de
Was bedeutet dieses aufsehenerregende Urteil für den Verbraucher? Geschäftsführer des Online Portals www.geld-fuer-versicherung.de, Christoph Böbs: "Ab sofort kann jeder Versicherungsnehmer über eine Prämienrückvergütung vor einem Abschluss diskutieren. Bei einem Autokauf verhandelt jeder Kunde mit dem Verkäufer über Nachlassprozente - Bei dem Abschluss einer Versicherung war dies nicht möglich. Wie in jeder anderen Branche auch, können Verbraucher ab sofort über den Preis einer Versicherung in Form einer Prämienrückvergütung verhandeln. Dieses Urteil macht den gesamten Versicherungsmarkt für den Verbraucher wesentlich transparenter und fairer."
Nachdem das Uraltverbot gekippt ist, entwickelte Christoph Böbs ein innovatives Internetportal, wo Kunden bei einem Abschluss einer Versicherung sofort sehen können, wie hoch ihre jeweiligen Prämien sind und das nur mit wenigen Klicks auf der Seite. Dabei verzichtet das Portal nicht auf eine persönliche und individuelle Beratung. Durch den Wegfall hoher Verwaltungs-, Vertriebs-, und Werbungskosten, kann das Portal Prämien an den Kunden auszahlen, ähnlich wie bei einem Online Direktvertrieb.
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