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DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.06.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
11.05.2012 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Powerland AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   - ISIN DE000PLD5558 - 
 
   - WKN PLD555 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2012 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
   am Mittwoch, dem 20. Juni 2012, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) 
 
   im Taunustor Conference Center, Taunustor 2, 60311 Frankfurt am Main, 
   Raum Tokyo 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und 
           Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Powerland AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.275.614,95 wird in Höhe eines 
           Teilbetrages von EUR 3.750.000,00 zur Ausschüttung einer 
           Dividende in Höhe von EUR 0,25 je Stückaktie verwandt und in 
           Höhe eines Teilbetrags von EUR 3.525.614,95 auf neue Rechnung 
           vorgetragen.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ferdinandstraße 59, 
           20095 Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt.' 
 
 
     6.    Vergütung des ersten Aufsichtsrats 
 
 
           Der erste Aufsichtsrat bestand zunächst aus den Mitgliedern 
           Herrn Fujin Chen, Herrn Junqi Huang und Frau Liming Huang, die 
           am 21. Februar 2011 von den Gründern bestellt worden sind. Zum 
           21. März 2011 legten sie ihre Ämter im Einverständnis mit 
           Vorstand und Aufsichtsrat nieder. Diese Mitglieder des ersten 
           Aufsichtsrats sollen für ihre Tätigkeit keine Vergütung 
           erhalten. 
 
 
           Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. März 2011 wurden die 
           aktuellen Mitglieder des ersten Aufsichtsrats bestellt. Der 
           erste Aufsichtsrat besteht seitdem aus Herrn Dr. Peter Diesch 
           (Aufsichtsratsvorsitzender), Herrn Volker Potthoff 
           (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Herrn Hsueh 
           Yi Huang. Ihre Ämter enden mit Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 20. Juni 2012. Diese Mitglieder des ersten 
           Aufsichtsrats (im Folgenden: 'vergütungsberechtigte Mitglieder 
           des ersten Aufsichtsrats') sollen eine Vergütung erhalten. 
 
 
           Die Vergütung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der 
           Gesellschaft kann gemäß § 113 Abs. 2 AktG nur von der 
           Hauptversammlung bewilligt werden, die über die Entlastung der 
           Mitglieder des ersten Aufsichtsrats beschließt. Durch diese 
           erst im Nachhinein mögliche Entscheidung über die Vergütung 
           soll verhindert werden, dass die Gründer einer Gesellschaft 
           Einfluss auf die Tätigkeit des ersten Aufsichtsrats nehmen. 
 
 
           Entsprechend den Ausführungen auf Seite 165 des 
           Wertpapier-Angebotsprospekts vom 23. März 2011 sollen der 
           Vergütung der vergütungsberechtigten Mitglieder des ersten 
           Aufsichtsrats folgende Parameter zugrunde gelegt werden: Der 
           Aufsichtsratsvorsitzende soll eine feste jährliche Vergütung 
           von EUR 60.000,00 sowie eine variable Vergütung in Höhe von 
           0,1 % des Jahresüberschusses in der Konzernbilanz erhalten. 
           Dem Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden soll eine 
           feste Vergütung von EUR 35.000,00, sonstigen 
           Aufsichtsratsmitgliedern eine feste Vergütung von EUR 
           20.000,00 zustehen. Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen ein 
           Sitzungsgeld von EUR 2.500,00 je Sitzung erhalten. 
 
 
           Die auf Jahresbasis bestimmten Vergütungsbestandteile sollen 
           entsprechend der Vorgabe in § 20 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft anhand der tatsächlichen Amtszeit von 456 Tagen 
           der Aufsichtsratsmitglieder zeitanteilig gewährt werden. 
 
 
           Auf der Basis von sechs Sitzungen des ersten Aufsichtsrats vor 
           der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2012 unter 
           Teilnahme aller vergütungsberechtigten Mitglieder ergibt sich 
           für jedes vergütungsberechtigte Mitglied des ersten 
           Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 15.000,00. Der 
           Jahresüberschuss in der Konzernbilanz für das Geschäftsjahr 
           2011 beträgt EUR 18.337.000,00; ob und in welcher Höhe im 
           Konzern ein Jahresüberschuss im laufenden Geschäftsjahr 2012 
           erwirtschaftet wird, steht noch nicht fest. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
           folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'a) Herr Dr. Peter Diesch erhält als Aufsichtsratsvorsitzender 
           des ersten Aufsichtsrats eine Vergütung von EUR 104.226,00, 
           die sofort zahlbar ist. Darüber hinaus erhält er für den 
           Zeitraum zwischen Beginn des Geschäftsjahres 2012 am 1. Januar 
           2012 und der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2012 
           eine variable Vergütung von 0,1 % des zeitanteilig auf diesen 
           Zeitraum entfallenden Jahresüberschusses in der Konzernbilanz 
           im Geschäftsjahr 2012, der mit Billigung des 
           Konzernabschlusses 2012 gemäß §§ 172, 173 AktG zahlbar wird. 
 
 
           b) Herr Volker Potthoff erhält als Stellvertretender 
           Aufsichtsratsvorsitzender des ersten Aufsichtsrats eine 
           Vergütung von EUR 58.725,50, die sofort zahlbar ist. 
 
 
           c) Herr Hsueh Yi Huang erhält als Mitglied des ersten 
           Aufsichtsrats eine Vergütung von EUR 39.986,00, die sofort 
           zahlbar ist.' 
 
 
     7.    Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gemäß § 113 
           Abs. 1 Satz 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder von der 
           Hauptversammlung bewilligt werden. 
 
 
           Nach § 20 Abs. 2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder 
           Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die 
           Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages, 
           soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer 
           gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben. 
 
 
           Da die Satzung der Gesellschaft darüber hinaus keine Vorgaben 
           enthält, halten es Vorstand und Aufsichtsrat für angezeigt, 
           die Hauptversammlung einen Grundlagenbeschluss über die 
           Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fassen zu lassen. Dabei 
           soll die bereits für den ersten Aufsichtsrat maßgebliche 
           Vergütungsstruktur unverändert bleiben. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
           folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten 
           für ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben: 
 
 
           a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach 
           Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von EUR 
           60.000,00 sowie eine gewinnabhängige Vergütung in Höhe von 0,1 
           % des Jahresüberschusses in der Konzernbilanz, die nach 
           Billigung des Konzernabschlusses gemäß §§ 172, 173 AktG für 
           das betreffende Geschäftsjahr zahlbar ist. 
 
 
           b) Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 
           eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung 
           in Höhe von EUR 35.000,00. 
 
 
           c) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste, 

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May 11, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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